Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die in der 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 behandelt werden soll. Gegenstand der Anfrage sind Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Hintergrund ist die gesetzliche Erweiterung der Möglichkeiten, solche Tätigkeiten nicht nur in Gemeinschaftsunterkünften, sondern auch bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern anzubieten, um die Integration und Tagesstruktur zu fördern.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die aktuelle Anzahl der bestehenden sowie der tatsächlich besetzten Arbeitsgelegenheiten in Bochum und deren Einsatzbereiche. Zudem wird nach der Gesamtzahl der für solche Maßnahmen infrage kommenden Leistungsberechtigten sowie der Anzahl der seit der Neuregelung zugewiesenen Personen gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen über abgebrochene oder abgelehnte Einsätze und etwaige Sanktionen durch die Stadt. Des Weiteren werden die jährlichen Personal- und Sachkosten für die Organisation und Betreuung der Maßnahmen sowie die Erfahrungen der Verwaltung hinsichtlich der Integrationswirkung und des Übergangs in reguläre Beschäftigung erfragt. Abschließend wird die Verwaltung nach Plänen zur Ausweitung des Angebots sowie nach dem Bedarf an gesetzgeberischen Änderungen gefragt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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