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Änderungsantrag

6. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -

20261906 16.07.2026 Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟡 In Beratung Nächste Station: 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Änderungsantrag zur Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts werden verschiedene Anpassungen für die Stadt Bochum vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Ausweitung der Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2027. Die Verwaltung soll hierzu eine Änderung der Abfallsatzung erarbeiten, wobei der Leerungsrhythmus der Biotonnen von zweiwöchentlich auf wöchentlich erhöht werden soll. Zudem wird die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Biogasanlage am Standort des Wertstoffhofes an der Zentraldepத்தினை Kornharpen beantragt. In diesem Zusammenhang soll auch die Nutzung biologisch abbaubarer Kunststoffbeutel ermöglicht werden.

Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft den Stadtputz, dessen Termin künftig außerhalb der Nist- und Brutzeiten von Vögeln liegen soll, um den Tierschutz zu unterstützen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Stadt Bochum eine Interessenbekundung für die Mitgliedschaft bei „Zero Waste Cities Europe“ einreicht. Ziel ist die Entwicklung eines umfassenden Zero-Waste-Konzepts nach dem Vorbild der Stadt Kiel, um ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen. Der Antrag wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger gestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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