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Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im Primarbereich sowie in der Pädagogischen Übermittagbetreuung (Bochumer Modell) in der Sekundarstufe I

20261547 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Schulverwaltungsamt

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KI-Zusammenfassung

Die Schulverwaltungsverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in Bochum für das Schuljahr 2026/2027 vorgelegt. Da die aktuelle Regelung zum 31. Juli 2026 ausläuft, ist ab dem 1. August 2026 eine neue Finanzierungsgrundlage erforderlich.

Der Vorschlag sieht für den Primarbereich eine Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschalen um insgesamt 4,5 Prozent vor. Für Kinder in der Offenen Ganztagsschule (OGS) ohne Förderbedarf wird ein Betrag von 2.937 Euro pro Kind festgesetzt, während dieser für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aus Flüchtlingsfamilien auf 4.182 Euro steigt. Für die Angebote der Verlässlichen Grundschule (VG) und der Verlässlichen Grundschule plus Ferienbetreuung (VG+) werden Pauschalen von 724 Euro beziehungsweise 1.037 Euro vorgeschlagen.

Zudem soll der Personalkostenzuschuss für rhythmierte Klassen im Primarbereich um 10 Prozent auf 13.750 Euro pro Klasse angehoben werden. Im Bereich der Sekundarstufe I wird eine Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für die Pädagogische Übermittagbetreuung des Bochumer Modells von 842 Euro auf 939 Euro vorgesehen. Die Verwaltung begründet diese Anpassungen mit den tariflichen Steigerungen sowie dem Ausbau der Betreuungsangebote im Rahmen des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung, der ab dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Klassenstufe gilt.

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