Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid
20261056 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Ordnungs- und Veterinäramt
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20261056 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Federführend ist das Ordnungs- und Veterinäramt. Die Vorlage geht auf eine Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westlich-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der für das Jahr 2026 verkaufsoffene Sonntage im Rahmen von Veranstaltungen anstrebt.
Der aktuelle Beschlussvorschlag beschränkt sich ausschließlich auf den Termin des Weinfestes in Wattenscheid am 6. September 2026. Weitere Termine für andere Stadtteile werden in gesonderten Vorlagen behandelt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz, das Öffnungen an bis zu acht Sonntagen und Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, beispielsweise durch den Zusammenhang mit einer lokalen Veranstaltung, vorliegt.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 vor. Danach folgen Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen.
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