Getränke in den Sitzungsräumen
20261760 · Antwort der Verwaltung · 16.07.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Herrn Pewny aus der Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat die Verwaltung zur Beschränkung der Getränkeauswahl in den Sitzungsräumen Stellung bezogen. Die Reduzierung des Angebots auf Wasser und Apfelschorle wurde durch die Leitung des Referates 01 initiiert und umgesetzt. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen der ersten angepassten Bewirtschaftungsverfügung und dient der Haushaltskonsolidierung innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs.
Als wesentlicher Entscheidungsfaktor für die Auswahl nannte die Verwaltung die Preisstruktur der verschiedenen Getränke. Während die Literpreise für Wasser mit 1,28 Euro und Apfelschorle mit 2,38 Euro vergleichsweise niedrig sind, liegen die Kosten für andere Sortimente deutlich höher. So kostet beispielsweise Cola 3,51 Euro pro Liter und Orangensaft 4,78 Euro pro Liter. Vor diesem Hintergrund wurde die Auswahl gezielt auf die kostengünstigsten Optionen beschränkt, um Einsparpotenziale zu nutzen.
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