Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20261338 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
📍 Tippelsberg / Berger Mühle · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt plant, Teilbereiche zweier Bebauungspläne aus den 1960er und 1970er Jahren aufzuheben, um dort Wald anzulegen. Die derzeit als Landwirtschaftsflächen festgesetzten Gebiete sollen als Ausgleich für Waldverluste bei anderen Bauvorhaben dienen.
Hintergrund der Planaufhebung
Die Verwaltung will Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 344 „Tippelsberg/Berger Mühle“ von 1973 und des Bebauungsplans Nr. 351 „Ölbachtal Teilgebiet Bochum I“ von 1969 aufheben. Beide Pläne weisen derzeit Flächen für die Landwirtschaft aus, die einer geplanten Aufforstung entgegenstehen.
Mit einem Waldanteil von nur rund 10 Prozent gilt die Stadt als waldarme Kommune. Dies führt zu einer erhöhten Verpflichtung zum Walderhalt und zu höheren Ausgleichsanforderungen bei Waldeingriffen. Gleichzeitig sind geeignete Flächen für den Waldausgleich knapp geworden.
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Betroffene Gebiete
Der Bebauungsplan Nr. 344 umfasst drei Teilbereiche mit insgesamt etwa 19 Hektar:
- Teilbereich A „Diedrichs Feld“
- Teilbereich B „Grüters Kamp/Breden Feld“
- Teilbereich C „Am Kirchwege“
Die Flächen liegen im Ortsteil Bergen, zwischen 600 und 1.000 Meter nördlich der Autobahn 43. Sie grenzen teilweise an vorhandene Waldflächen und schaffen durch die geplante Aufforstung Verbindungen zwischen bestehenden Waldgebieten.
Beim Bebauungsplan Nr. 351 betrifft die Aufhebung einen etwa 2 Hektar großen Teilbereich „Am Oppenpoll“ im Ortsteil Gerthe, der zwischen der landwirtschaftlichen Fläche Am Odieck und der Halde Lothringen liegt.
Rechtliche Auswirkungen
Nach der Aufhebung unterliegen die Flächen wieder dem allgemeinen Baurecht nach § 35 des Baugesetzbuchs und können für Aufforstungen genutzt werden. Die entstehenden Waldflächen sollen als Ausgleich für künftige Waldverluste bei Bebauungsplanverfahren und Einzelbaumaßnahmen dienen.
Beratungsablauf
Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:
- Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Juni 2026)
- Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Juni 2026)
- Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026)
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026)
- Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
Das Verfahren begann bereits im Januar 2024 mit dem Einleitungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung fand von Februar bis März 2026 statt.
Unterlagen