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Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) und Weiterentwicklung des Wertstoffhofkonzeptes der Stadt Bochum

20261414 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 24.06.2026 | Ausschuss für Beteiligungen und Controlling | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |

Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zum Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) sowie zur Umrüstung der Wertstoffhöfe „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ auf autonomen Betrieb vor. Das Vorhaben soll die veraltete Infrastruktur ersetzen, die Recyclingquoten erhöhen und mittelfristig Personalkosten einsparen. Für einen Musterhaushalt ergibt sich eine Gebührenerhöhung von rund 1,69 Prozent.

Ausgangslage: Überalterte Anlagen und Kapazitätsengpässe

Die bestehenden Wertstoffhofanlagen an der ZDK – der Standort „Havkenscheid“ aus den 1990er Jahren sowie die angrenzende Fläche „Sepke“ aus dem Jahr 2010 – entsprechen nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Bürgerinnen und Bürger müssen je nach Abfallart derzeit bis zu drei separate Annahmestellen anfahren, was zu Staus, verlängerten Wartezeiten und Unzufriedenheit führt. Rückstaus auf die öffentliche Erschließungsstraße sind insbesondere zu Spitzenzeiten möglich. Zudem weisen Fahrbahnen, Überdachungen und Schüttboxen erheblichen Erneuerungsbedarf auf.

Hinzu kommen wachsende rechtliche und fachliche Anforderungen: strengere abfallrechtliche Vorgaben, höhere Recyclingquoten sowie Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Stärkung von Wiederverwendung und Abfallvermeidung. Eine kapazitätsmäßige Erweiterung des Annahmespektrums ist an den bestehenden Standorten ohne weitere Baumaßnahmen nicht möglich.

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Neubau an der ZDK: Planung und Betriebsmodell

Das von der Ingenieurgesellschaft für Industriebau, Wasser- und Abfallwirtschaft mbH (IWA) entwickelte Konzept sieht den Neubau eines Wertstoffhofes auf der gegenüberliegenden Grundstücksfläche zur bestehenden ZDK vor, angrenzend an die heutige „Sepke“-Fläche. Das neue Layout berücksichtigt:

  • eine klare, voneinander getrennte Führung von Anlieferverkehr, Fußgängerwegen und interner Logistik
  • ausreichend dimensionierte Verkehrs- und Rangierflächen, insbesondere für Fahrzeuge mit Anhängern
  • einen modularen Aufbau für spätere Anpassungen an neue Abfallströme

In den Kernzeiten soll der Wertstoffhof bemannt betrieben werden; in den Randzeiten ist ein teilautonomer Betrieb über die weiterentwickelte „Sepke“-Fläche vorgesehen. Dabei werden ausgewählte Fraktionen – darunter Grünschnitt, Sperrmüll, Glas, Altpapier, Altkleider, Metall und Hartkunststoffe – mittels digitaler Zutrittssysteme angenommen. Perspektivisch sollen am neuen Standort auch Angebote zur Wiederverwendung (Tauschbörsen, Second-Hand-Bereiche) und Reparatur (Reparaturcafés) entstehen.

Digitale Zutrittssysteme und IT-Sicherheit

Für den autonomen Betrieb sind digitale Zutritts- und Steuerungssysteme vorgesehen:

  • Nutzeridentifikation per QR-Code, NFC-Technologie oder Kennzeichenerkennung
  • Videoüberwachung mit Fernentriegelungsmöglichkeit durch die Leitstelle
  • sensorgestützte Füllstandsmessungen zur bedarfsgerechten Steuerung von Containerwechseln

Erfahrungen mit der bereits bestehenden autonomen Grünschnittsammelstelle „Bergener Straße“ belegen laut Verwaltung die technische Zuverlässigkeit und Akzeptanz solcher Systeme. Für den neuen Wertstoffhof wird ein IT-Sicherheitskonzept erarbeitet, das unter anderem die Anforderungen der EU-Richtlinie NIS-2 sowie datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt.

Umbau von „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ zu autonomen Wertstoffhöfen

Die Wertstoffhöfe „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ sollen auf autonomen Betrieb umgerüstet werden. Die verbleibenden Standorte „Blücherstraße“, „In der Provitze“ und „Am Sattelgut“ werden zunächst im bisherigen Zwei-Schicht-Betrieb weitergeführt. Die autonome Grünschnittsammelstelle „Bergener Straße“ sowie die temporäre Grünschnittsammelstelle „In der Mark“ bleiben Bestandteil des Gesamtkonzepts.

Personalentwicklung und Einsparpotenziale

Mit der Autonomisierung von „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“ sowie der Zentralisierung der Annahmebereiche am neuen WSH ZDK ist eine Reduzierung des Personalbedarfs verbunden. Mittelfristig wird eine Einsparung von rund sechs Vollzeitstellen erwartet. Die jährlichen Personalkosteneinsparungen werden auf rund 360.000 Euro (zuzüglich Tarifentwicklungen) veranschlagt. Freiwerdendes Personal soll auf bislang unbesetzte Planstellen am zentralen WSH ZDK verlagert werden.

Kosten und Gebührenauswirkungen

Für die Sanierung der bestehenden Anlagen würden Investitionen von rund 7,2 Millionen Euro (netto, Preisstand 2024 zzgl. Baupreisindex bis 2029) anfallen, ohne die strukturellen Probleme dauerhaft zu lösen. Der Neubau des zentralen Wertstoffhofes ist mit einem Investitionsvolumen von rund 11,6 Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kommen je rund 89.000 Euro für den Umbau der beiden autonomen Standorte.

Das Amt für Finanzsteuerung hat auf Grundlage der Abfallgebührenkalkulation 2026 zwei Szenarien für einen Musterhaushalt mit 120-Liter-Restmüllbehälter (vier Personen) berechnet:

  • Neubau und Autonomisierung: Gebührenerhöhung von ca. +1,69 %
  • Nur Ersatzinvestitionen ohne Neubau: Gebührenerhöhung von ca. +1,63 %

Die Finanzierung des Neubaus soll über ein Darlehen erfolgen; die Abschreibungen belaufen sich je nach Anlagegut über 20 bis 25 Jahre auf jährlich rund 500.000 bis 550.000 Euro. Die Gebührenauswirkungen würden im Jahr der Fertigstellung wirksam werden.

Zeitplan und Gremienweg

Der Zeitrahmen von der Ratsbeschlussfassung bis zur Inbetriebnahme wird auf bis zu 36 Monate geschätzt. Die Vorlage durchläuft folgende Beratungsfolge:

  • Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Juni 2026, Vorberatung)
  • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026, Vorberatung)
  • Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Juni 2026, Anhörung)
  • Bezirksvertretung Bochum-Ost (1. Juli 2026, Anhörung)
  • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026, Vorberatung)
  • Rat der Stadt Bochum (16. Juli 2026, Entscheidung)

Die USB Bochum GmbH wird im Falle eines Ratsbeschlusses beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen zu konkretisieren, die Vergabeverfahren einzuleiten und ein Kommunikationskonzept für die Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten.

Unterlagen

Beratungen

Rat (8. Sitzung)
16.07.2026
anstehend
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
08.07.2026
anstehend
Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung)
01.07.2026
kein Ergebnis hinterlegt
Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung)
30.06.2026
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (AfD)
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
30.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
24.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt