Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte (Innenstadt) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261955 befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Bochumer Stadtbezirk Mitte. Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereichte Antrag regelt die Ladenöffnungszeiten für zwei Termine im Jahr 2026.
Nach den vorliegenden Vorschlägen sollen Verkaufsstellen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Musiksommer“ am 13. September 2026 sowie zum „Weihnachtsmarkt“ am 20. Dezember 2026 jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der Antrag sieht vor, die räumlichen Gebiete für diese Öffnungen gemäß den Plänen in den Anlagen 3 und 4 festzulegen. Die Verordnung schließt dabei auch die unmittelbar anliegenden Grundstücke der markierten Straßen ein.
Eine rechtliche Voraussetzung für die Öffnung ist die tatsächliche Durchführung der genannten Veranstaltungen; entfällt eine Veranstaltung, ist eine Ladenöffnung nicht gestattet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Ort
📍 Bochum Mitte (Innenstadt) · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Bochum Mitte (Innenstadt).
Beratungsfolge
- 16.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz