Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in Bochum
20261321 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Der Rat der Stadt Bochum soll im Juli 2026 die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für den Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße beschließen. Das Verfahren sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen für rund 175 Wohneinheiten sowie den Bau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung vor.
Hintergrund: Wohnraumdefizit als Planungsanlass
Die Verwaltung begründet die Planung mit Defiziten im Bochumer Wohnraumangebot, die zu einer Abwanderung von Haushalten ins Umland führen. Der Standort Steinhausstraße / Günnigfelder Straße sei im Rahmen einer Eignungsprüfung für eine wohnbauliche Entwicklung als geeignet bewertet worden. Ein Teil der geplanten Wohneinheiten ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss für den zugehörigen Bebauungsplan wurde bereits am 25. April 2023 gefasst.
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Inhalte der GFNP-Änderung
Im aktuellen GFNP ist der Änderungsbereich teilweise als Wohnbaufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Die Änderung 58 BO sieht folgende neue Darstellungen vor:
- Überwiegende Darstellung des Plangebiets als Wohnbaufläche
- Darstellung der Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzender Bereiche als Grünfläche — im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke, die bislang nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen übernommen wird
Die Planungsziele und -inhalte haben sich nach Auswertung der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung nicht verändert.
Verfahrensstand und Beteiligungsschritte
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. Juni 2024 im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) gefasst, der Beteiligungsbeschluss folgte am 13. März 2025. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 5. August bis 5. September 2024 statt, die förmliche Beteiligung vom 30. Juni bis 30. Juli 2025.
Beratungsfolge und nächste Schritte
Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:
- Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Juni 2026, Anhörung)
- Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026, Vorberatung)
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026, Vorberatung)
- Rat (16. Juli 2026, Entscheidung)
Nach einem gleichlautenden Feststellungsbeschluss aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wird die Änderung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung eingereicht. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der beteiligten Städte wird die GFNP-Änderung rechtswirksam.
Unterlagen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in Bochum (PDF)- Vorgang im Ratsinformationssystem