Keta oder Krawall?
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Ratssitzung vom 16. Juli 2026 erkundigte sich Herr Backs nach der Möglichkeit, den Ratsmitgliedern im Rahmen von Sitzungen Ketamin kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage bezog sich auf das Ziel, durch die Gabe des Narkosemittels eine Beruhigung der Sitzungsabläufe sowie eine Förderung der Sachlichkeit bei emotionalen Debatten zu erreichen.
Die Verwaltung wies das Anliegen in ihrer Antwort zurück. Sie führte aus, dass die Verabreichung von Ketamin einen medizinischen Vorgang darstellt, der eine entsprechende Indikation, eine ärztliche Verordnung sowie die Einhaltung arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben voraussetzt. Eine Bereitstellung von Ketamin oder anderen verschreibungspflichtigen bzw. betäubungsmittelrechtlich relevanten Substanzen durch die Stadt Bochum im Rahmen der Ratssitzungen sei daher nicht zulässig. Zudem betonte die Verwaltung, dass die Wahrung von Ordnung, Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt in den Sitzungen in der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten liege und die rechtlich unbedenkliche Methode zur Förderung eines konstruktiven Sitzungsverlaufs darstelle.
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