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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte (Innenstadt)

20261035 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Ordnungs- und Veterinäramt

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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20261035 vorgelegt, die eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., wonach im Jahr 2026 Verkaufsstellen im Rahmen von Veranstaltungen geöffnet werden sollen.

Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Innenstadt und umfasst die Termine für den Musiksommer sowie den Weihnachtsmarkt. Für andere Stadtteile sollen gesonderte Beschlussvorlagen behandelt werden. Die Regelung basiert auf den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, etwa durch lokale Feste oder Märkte, vorliegt.

Der weitere Entscheidungsprozess sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026 sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzen vor. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 geplant. Die Vorlage wurde vom Ordnungs- und Veterinäramt erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter).

Beratungen

Rat (8. Sitzung)
16.07.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
08.07.2026
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
30.06.2026
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
21.05.2026