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Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des Kreiswahlausschusses

20261654 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Amt für Bürgerservice

🟡 In Beratung Nächste Station: 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Bildung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 vorgelegt. Der Rat der Stadt soll hierfür sechs Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertretungen wählen. Dieser Ausschuss ist für die Wahlkreise Bochum I, II und III zuständig.

Die Bezirksregierung hat bereits Sebastian Kopietz als Kreiswahlleiter und Dr. Eva Maria Hubbert als stellvertretende Kreiswahlleiterin ernannt. Der Kreiswahlausschuss übernimmt wesentliche Aufgaben im Wahlprozess, darunter die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Feststellung der Wahlergebnisse in den jeweiligen Wahlkreisen sowie die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren.

Als Mitglieder des Ausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Ratsmitglieder nicht erreicht. Personen, die als Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge fungieren, sind von einer Berufung in den Ausschuss ausgeschlossen. Die Vorlage wird am 8. Juli 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und soll am 16. Juli 2026 im Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

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Beratungen

Rat (8. Sitzung)
16.07.2026
anstehend
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
08.07.2026
anstehend