OGS-Rechtsanspruch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FDP-UWG hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung des Rates der Stadt Bochum Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Neuregelung in Nordrhein-Westfalen, nach der Kinder der ersten Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagesschule (OGS) haben. Dieser Anspruch umfasst neben der regulären Schulzeit auch die Ferienbetreuung.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, wie viele Kinder in den Klassen zwei bis vier in Bochum in diesem Jahr ihren OGS-Platz verloren haben oder verlieren werden, seit der Rechtsanspruch für die erste Klasse eingeführt wurde. Die Anfrage fordert zudem eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Zahlen nach jeweiligen Schulen sowie nach den jeweiligen Trägern der Einrichtungen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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