Richtlinie des Jugendamts Bochum über elterngeldähnliche Beihilfen für Pflegeeltern
20261171 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Jugendamt
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Das Jugendamt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Richtlinie über elterngeldähnliche Beihilfen für Pflegeeltern vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Gewinnung von Vollzeitpflegepersonen zu fördern und gleichzeitig die Nutzung kostenintensiver stationärer Hilfen zu reduzieren. Der Rat soll die neue Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2026 verabschieden.
Die Beihilfe richtet sich an Pflegeeltern, die im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um die Integrationsphase zu unterstützen. Bei vorheriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kann die monatliche Leistung bis zu 1.200 Euro betragen, während sie bei geringfügiger Beschäftigung auf maximal 603 Euro begrenzt ist. Von der Regelung ausgenommen sind Pflegepersonen, die Kinder im Rahmen stationärer Einrichtungen gemäß § 34 SGB VIII betreuen.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit dem Rückgang bzw. der Stagnation von Pflegefamilien aufgrund finanzieller Belastungen der Bewerber. Durch die finanzielle Unterstützung soll die Hürde für berufstätige Eltern gesenkt werden, die einen Verdienstausfall durch Erziehungsurlaub nicht tragen können. Die Einführung führt zu ungeplanten jährlichen Mehraufwendungen von schätzungsweise 86.400 Euro. Dem stehen jedoch potenzielle Einsparungen gegenüber, da die Kosten für Vollzeitpflege deutlich unter den Ausgaben für stationäre Unterbringungen liegen.
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