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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Wirtschaftsplan 2023 der Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20230328 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll über den Wirtschaftsplan 2023 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Gesellschaftervertreterin der Stadt Bochum in der BOGEBA anzuweisen, dem Plan zuzustimmen. Für das Geschäftsjahr 2023 ist ein Verlust von rund 69 Millionen Euro sowie ein Investitionsvolumen von etwa 68 Millionen Euro veranschlagt.
Die wirtschaftliche Planung wird durch die Preisentwicklungen bei Energie und Material sowie die Einführung des Deutschlandtickets beeinflusst. Bei den Energiekosten wird ein Anstieg von fast 10 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr erwartet, was insbesondere auf höhere Preise für Dieselkraftstoff und Fahrstrom zurückzuführen ist. Der Personalaufwand soll um etwa 8,6 Millionen Euro steigen, primär bedingt durch Tarifsteigerungen und Rückstellungen für Pensionsansprüche. Zudem wird bei den Kosten für Material und Fremdleistungen ein Anstieg von rund 5,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahresplan angesetzt.
Im Bereich der Investitionen plant die BOGESTRA ein Volumen von etwa 67,8 Millionen Euro, wobei 31,4 Millionen Euro aus Fördermitteln bereitgestellt werden sollen. Die Mittel sind vorrangig für die Erneuerung des Fuhrparks im Bereich der Elektromobilität sowie für den Erhalt und Ausbau des Gleis- und Fahrleitungsnetzes sowie der Gebäude vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG,UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB) - 1.2Wirtschaftsplan der VBW Bauen und Wohnen GmbH für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20230431 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über den Wirtschaftsplan der VBW Bauen und Wohnen GmbH für das Jahr 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht ein Investitionsvolumen von 89,1 Millionen Euro sowie einen geplanten Jahresüberschuss von 6,9 Millionen Euro vor. Mit einer entsprechenden Entscheidung wird der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der VBW angewiesen, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.
Die Umsatzerträge werden für das Jahr 2023 auf 89,5 Millionen Euro geschätzt, was einem Rückgang gegenüber der Hochrechnung von 2022 entspricht; wesentliche Ursache ist der Wegfall des Bauträgergeschäfts. Demgegenüber stehen steigende Sollmieten um etwa 2,3 Millionen Euro. Bei den Aufwendungen sind ein Anstieg der Heizkosten sowie höhere Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Modernisierungs- und Wachstumsstrategie vorgesehen.
Das Investitionsprogramm konzentriert sich auf Neubau und Modernisierung. Für das Jahr 2023 ist die Fertigstellung von 277 neuen Wohnungen in verschiedenen Quartieren, wie etwa Lennershof oder Brantropstraße, geplant. Zudem sollen 209 bestehende Wohneinheiten modernisiert werden. Ein Ziel der Planung ist dabei die Erhöhung des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnraum.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE) - 1.3Wirtschaftspläne des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20230445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2023 für die Unternehmen des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum soll dabei die Entscheidungen der städtischen Vertreter in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften genehmigen und die Vertreter anweisen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Die Vorlage umfasst die wirtschaftliche Planung für verschiedene Tochtergesellschaften, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Für die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH wird ein Bilanzgewinn von rund 38,3 Millionen Euro bei einem Nettoinvestitionsvolumen von 220.000 Euro vorgesehen. Im Rahmen der Gewinnabführungsverträge ist vorgesehen, dass die ewmr einen Verlust der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum in Höhe von 30 Millionen Euro ausgleicht.
Die Pläne sehen zudem Investitionsprogramme für weitere Gesellschaften vor, wie etwa 47 Millionen Euro für die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und 26,9 Millionen Euro für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Auch für die USB Bochum GmbH sowie die evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH sind spezifische Ergebnisse und Investitionsvolumina in der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB) - 1.4Gründung der VBW green power GmbHZur Vorlage · 20230472 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Gründung der VBW green power GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der VBW Bauen und Wohnen GmbH beschließen. Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar an der VBW beteiligt ist, ist eine Entscheidung durch das kommunale Hauptorgan erforderlich.
Das Ziel der neuen Gesellschaft ist die Umsetzung von Klimaschutzzielen im Gebäudebestand durch die Abkehr von fossilen Brennstoffen. Der Fokus liegt auf der Vor-Ort-Erzeugung von Strom und Wärme, insbesondere durch den Ausbau von Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen. Zudem sollen nachhaltige Mobilitätslösungen wie E-Ladestationen in den Geschäftsbereich integriert werden. Die Gesellschaft plant zunächst ein Pachtmodell für die Anlagen, da ein vollumfängliches Betreibermodell am Markt derzeit nicht flächendeckend verfügbar ist.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Gründung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und den Gesellschaftsvertrag bei Bedarf an rechtliche oder steuerliche Vorgaben anzupassen. Als Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der neuen Tochtergesellschaft sind Frank Thiel und Sascha Sandvoss vorgesehen. Personal für die neue GmbH ist nicht geplant; die operativen Aufgaben sowie die Geschäftsführung sollen über bestehende Strukturen der VBW abgewickelt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PSG)Dafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB) - 1.5ecce - european centre for creative economy GmbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 20230345 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce - european centre for creative economy GmbH beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung basiert auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2022.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages umfassen die Aufnahme moderner Kommunikationswege, sodass Beschlüsse in Online- oder Hybrid-Sitzungen künftig auch ohne nachfolgenden Umlauf gefasst werden können. Zudem wird eine Stellvertretung für den Vorsitz der Gesellschafterversammlung eingeführt. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, unter anderem im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache.
Die ecce GmbH verfolgt das Ziel, die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Metropole Ruhr zu fördern und die Erfolge der Kulturhauptstadt RUHR.2010 nachhaltig abzusichern. Zu den Gesellschaftern der Gesellschaft gehören unter anderem die Städte Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Oberhausen sowie die Business Metropole Ruhr GmbH und die Folkwang Universität der Künste. Die Beurkundung des aktualisierten Vertrages ist nach Erfüllung der kommunalen Anzeigepflicht für die nächste Gesellschafterversammlung im Mai 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.03.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Sparkasse Bochum AöR hier: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den VerwaltungsratZur Vorlage · 20230398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum AöR entscheiden. Hintergrund des Antrags ist der Eintritt von Petra Klotz in den Ruhestand zum 1. April 2023. Mit dem Ende ihrer Beschäftigung bei der Sparkasse entfallen die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre weitere Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.
Die Verwaltung schlägt vor, Thomas Walger als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Besetzung erfolgt auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung der Sparkasse Bochum, womit die Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen eingehalten werden. Die Wahlzeit für das neue Mitglied erstreckt sich über die restliche Dauer der aktuellen Legislaturperiode des Rates der Stadt Bochum. Bis zum Zusammentreten des neu gewählten Verwaltungsrates bleiben die bisherigen Mitglieder gemäß den gesetzlichen Regelungen in ihrer Funktion tätig.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss)Zur Vorlage · 20230286 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Schöffenwahlausschuss wählen. Dieser Ausschuss ist für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus den von der Stadt Bochum aufgestellten Vorschlagslisten zuständig.
Der Ausschuss setzt sich laut der Beschlussvorlage des Rechtsamtes aus einem Vorsitzenden vom Amtsgericht, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten der Amtsleitung des Rechtsamtes sowie sieben durch den Rat zu wählenden Vertrauenspersonen zusammen. Für jede gewählte Vertrauensperson ist zudem eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Die Wahl der Beisitzer erfordert im Rat eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.
Mit der vorliegenden Vorlage wird zudem auf eine Änderung des Verfahrens hingewiesen: Das Vorschlagsrecht für die sieben Vertrauenspersonen liegt nun bei den Fraktionen im Rat. Zuvor waren verschiedene Organisationen wie der DGB, die Caritas, die AWO oder das DRK zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt. Den Fraktionen steht es jedoch frei, weiterhin auf Vorschläge dieser oder anderer Organisationen zurückzugreifen. Die Wahl der Vertrauenspersonen muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 31. Mai 2023 abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.7.1Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 - 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" / CDU -Zur Vorlage · 20230861/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 30. März 2023 wird die Besetzung des Schöffenwahlausschusses geregelt. Die von den Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU eingereichte Vorlage sieht die Benennung von sieben Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertretungen vor. Diese sollen verschiedene Organisationen repräsentieren, darunter die AWO, der DGB/ver.di, die Jüdische Gemeinde, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Alevitische Gemeinde, die Caritas und der Bund der Vertriebenen.
Für die Positionen der Jüdischen Gemeinde sowie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, bei denen die internen Benennungsprozesse der Organisationen noch ausstehen, beantragt der Antrag, Ratsmitglieder als Vertrauenspersonen und Stellvertreter in den Ausschuss zu berufen. Die Vorlage legt zudem für die übrigen genannten Organisationen entsprechende Vertreter und deren Stellvertretungen fest.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.8Benennung von Delegierten und Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe KölnZur Vorlage · 20230568 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von Delegierten und Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vorgelegt. Die Veranstaltung findet vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe Köln statt. Aufgrund der Einwohnerzahl zwischen 250.000 und 500.000 kann die Stadt Bochum vier stimmberechtigte Delegierte entsenden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Mitgliedern der kommunalen Vertretung bestehen sollte. Zudem wird darum gebeten, bei der Auswahl der Personen die Geschlechterverteilung entsprechend dem Anteil von Frauen in den Stadtvertretungen zu berücksichtigen. Der Oberbürgermeister besitzt gemäß der Gemeindeordnung das Recht, eine stimmberechtigte Person für die Hauptversammlung zu benennen. Über die stimmberechtigten Delegierten hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zu entsenden, insbesondere Personen aus Vertretungskörperschaften und Verwaltungen mit Interesse an den Themen der Versammlung. Der Oberbürgermeister ist aufgrund seiner Funktion bereits als stimmberechtigtes Mitglied zur Hauptversammlung zugelassen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 30. März 2023 über die endgültige Benennung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.8.1Benennung von Delegierten und Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mail 2023 in der Messe Köln - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU -Zur Vorlage · 20230755 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 20230755 bezieht sich auf die Sitzung des Bochumer Rates am 30. März 2023. Gegenstand des Antrags ist der Tagesordnungspunkt 1.8, welcher die Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages betrifft.
Im Rahmen dieses Antrags werden verschiedene Vertretungen für die Versammlung vorgeschlagen. Für die Gruppe der stimmberechtigten Delegierten sieht der Vorschlag jeweils eine Person aus der SPD-Fraktion, eine Person aus der Fraktion der Grünen sowie eine Person aus der CDU Ratsfraktion vor. Darüber hinaus umfasst das Dokument die Benennung von Gästen für die Veranstaltung. Hierbei werden drei Personen aus der SPD-Fraktion sowie eine Person aus der Fraktion der Grünen als Gäste aufgeführt. Der Antrag dient somit der Festlegung der Bochumer Delegation für die anstehende Hauptversammlung des Deutschen Städtetages.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 1.8.2Benennung von Delegierten und Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe Köln - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20230796 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Antrag mit der Nummer 20230796 an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt. Der Gegenstand des Antrags betrifft die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, wobei der Fokus auf der Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen liegt.
Mit diesem Antrag wird der Rat der Stadt Bochum ersucht, eine weitere Person als Gast für die Versammlung zu benennen. Das entsprechende Schreiben wurde im März 2023 eingereicht und war für die Beratung in der Ratssitzung am 30. März 2023 vorgesehen. Ziel des Antrags ist die Erweiterung des Gästekreises für die anstehende Hauptversammlung des Deutschen Städtetages durch eine entsprechende Entscheidung des Rates.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 1.8.3Benennung von Delegierten und Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe Köln - Änderungsantrag der Fraktion "Die LINKE. im Rat" -Zur Vorlage · 20230837 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur 22. Ratssitzung am 30. März 2023 befasst sich mit der Benennung von Personen für die Teilnahme an der 42. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die entsprechende Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe Köln angesetzt.
Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage 20230568, welche die Benennung von Delegierten und Gästen für die Hauptversammlung zum Gegenstand hat. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird der Rat der Stadt Bochum dazu aufgefordert, Horst Hohmeier als Gast für die oben genannte Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu benennen. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi eingereicht.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 1.9Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Erneuter Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221893/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage für den Bebauungsplan Nr. 1013 zur Erweiterung der Rettungswache an der Hattinger Straße vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Umwandlung der bestehenden Einrichtung in eine Feuer- und Rettungswache, um die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Hilfsfristen für die Stadtteile Linden, Dahlhausen und Stiepel einzuhalten. Ein erneuter Satzungsbeschluss wird angestrebt, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, da in einem vorangegangene Beschluss ein fehlerhaftes Datum zur Planzeichnung verwendet wurde.
Das Plangebiet umfasst etwa 6.000 Quadratmeter im Bereich Weitmar. Die Festsetzungen sehen vor, Flächen für den Gemeinbedarf bereitzustellen, was unter anderem Fahrzeughallen, Sozialräume sowie Schulungs- und Lagerräume umfasst. Im Zuge der Umsetzung wird ein Teil des Bebauungsplans Nr. 239 (Schloßstraße) innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.
Der Plan sieht zudem die Sicherung von Grünstrukturen entlang eines Fuß- und Radwegs sowie Lärmschutzmaßnahmen an der Hattinger Straße vor. Trotz der durch das Vorhaben bedingten zusätzlichen Bodenversiegelung sind Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Waldflächen und Baumbestände im Rahmen der Planung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 55 BO (Dietrich-Benking-Straße Ost) in BochumZur Vorlage · 20230182 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Betroffen ist das Verfahren 55 BO im Bereich der Dietrich-und-Benking-Straße Ost.
Das Vorhaben bezieht sich auf eine Fläche von etwa einem Hektar. Derzeit ist dieser Bereich im RFNP als allgemeiner Freiraum-, Agrar- und Grünflächenbereich ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diese Flächen in allgemeine Siedlungsbereiche sowie Wohnbauflächen umzuwandeln. Ein bestehender Bebauungsplan für den Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV sieht für diesen Bereich bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet vor.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für Juni oder Juli 2023 vorgesehen. Dabei soll auch das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung erfolgen. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die förmliche Auslegungsphase sowie die Beteiligung der Behörden. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB)
- 29.03.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (14. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Die Grünen, CDU, FDP)Dagegen: 2 (Die LINKE., Die Partei&Stadtgestalter)Enthaltungen: 0
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG:Freie Bürger)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)Dagegen: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 10 (LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB) - Ergebnis des Naturschutzbeirates zum RFNP - Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 55 BO (Dietrich-Benking-Straße Ost)
- 1.11Entwurf Regionalplan Ruhr 2023 hier: Stellungnahme der Stadt BochumZur Vorlage · 20230543 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Entwurf des Regionalplans Ruhr 2023 vorgelegt. Im Rahmen der dritten Beteiligungsrunde des Regionalverbandes Ruhr (RVR) konzentrieren sich die aktuellen Änderungen im Stadtgebiet Bochum auf Anpassungen, die bereits auf Anregungen der Stadt basieren. Da diese Änderungen keine neuen Handlungsbedarfe aufwerfen, sieht die Verwaltung keinen Grund für neue Anregungen zu diesen spezifischen Punkten.
Zu den vorgenommenen Anpassungen gehören die Ergänzung von Anschlussstellen an der A448 in Stahlhausen und Altenbochum sowie die Erweiterung von Siedlungsbereichen östlich des Knappschaftskrankenhauses in Langendreer als Option für die zukünftige Planung. Zudem wurden Grenzverschiebungen im Bereich der Bochumer Straße und bei den Sportplätzen „Auf dem Esch“ vorgenommen, um eine Vorratsfläche für Krisen- und Katastrophenfälle planungsrechtlich abzusichern. Des Weiteren enthält der Entwurf Korrekturen an der Darstellung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie zum Symbol der Deponie Becker.
Trotz der Unterstützung der aktuellen Änderungen hält die Stadt Bochum an ihren bisherigen Stellungnahmen zu verschiedenen Regionalplanreserven, wie etwa „Werner Feld“ oder „Baumhofstraße“, fest. Der Rat der Stadt Bochum soll den Entwurf der Stellungnahme unterstützen und die Verwaltung beauftragen, diesen im Beteiligungsverfahren des RVR einzubringen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (SPD/LINKE/BD)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 8 (SPD/LINKE/BD) - 1.12Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr – BeschlussfassungZur Vorlage · 20223378 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird um die Beschlussfassung zur Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr gebeten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes sieht vor, die nachhaltige Mitwirkung an dieser Charta als Leitbild für die zukünftige Entwicklung der regionalen grünen Infrastruktur zu festigen.
Die Charta wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) unter Beteiligung der verbandsangehörigen Kommunen erarbeitet. Sie dient als strategische Klammer und gemeinsame Richtschnur, um die grüne Infrastruktur in der Metropole Ruhr als Teil der Stadt- und Regionalentwicklung zu stärken. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Anpassung an den Klimawandel sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums zur Steigerung der Lebensqualität. Die Charta besitzt einen deklaratorischen Charakter und stellt eine freiwillige Entwicklungsabsicht ohne formelle Bindungswirkung dar.
Der Erarbeitungsprozess basierte auf partizipativen Formaten, darunter Fachtagungen und Netzwerktage mit zahlreichen Teilnehmenden aus der Region. Im Anschluss an die Verabschiedung der Charta plant der Regionalverband Ruhr die Ausarbeitung einer „Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“. Diese soll bis Ende 2023 konkrete Handlungsziele sowie Instrumente zur Nutzung von Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene enthalten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB) - 1.13Übernahme der Gewässerunterhaltung für eine Teilstrecke des Marbachs in BochumZur Vorlage · 20230128 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Übertragung der Gewässerunterhaltungspflicht für einen Teilabschnitt des Marbachs an die Emschergenossenschaft entscheiden. Die Beschlussvorlage des Tiefbauamtes (Nr. 20230128) sieht vor, die Zuständigkeit für den Abschnitt zwischen Kilometer 5,03 und 5,25 von der Stadt auf die Emschergenossenschaft zu übertragen.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante ökologische Aufwertung und naturnahe Umgestaltung des Marbachs. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Vorhabens ist die Offenlegung einer Verrohrung am Kilometer 5,00, die bisher dem Abwassertransport aus dem Ortsteil Wiemelhausen diente. Durch die Übernahme der Unterhaltungspflicht sollen zeitliche und räumliche Schnittstellen bei der Umgestaltung vermieden sowie Synergien in der Gewässerunterhaltung genutzt werden.
Der geplante öffentlich-rechtliche Vertrag umfasst neben der Unterhaltungspflicht auch die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben. Die Übertragung des Grundstücks im Bereich Wiemelhausen, welches sich im Eigentum der Stadt befindet, soll in einem separaten Vertrag erfolgen. Die Kosten für die Unterhaltung und die ökologischen Maßnahmen werden gemäß den Veranlagungsgrundsätzen durch die Gemeinschaft der Mitglieder der Emschergenossenschaft getragen. Die Genossenschaftsversammlung hat der Übernahme des Abschnitts bereits im November 2022 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230128
- 15.03.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Bochumer Wochenmärkte – Entscheidung zur erneuten VergabeZur Vorlage · 20230147 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum beabsichtigt, die Organisation und Durchführung der städtischen Wochenmärkte für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 neu auszuschreiben. Seit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2017 werden die Märkte durch einen Drittanbieter betrieben, aktuell durch die Bochum Marketing GmbH. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts soll ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, um die Vergabe der Marktleitung an einen neuen Dienstleister zu regeln.
Die Anforderungen an den künftigen Veranstalter beinhalten die Entwicklung von Konzepten, die dem demografischen Wandel sowie veränderten Konsumgewohnheiten Rechnung tragen. Dabei sollen die Märkte als Kommunikationsorte und Orte der regionalen Versorgung erhalten bleiben. Mögliche Erweiterungen wie saisonale Märkte oder Abendformate sind in den einzureichenden Unterlagen zu prüfen. Während die Flächenreinigung weiterhin durch die Umweltservice Bochum GmbH (USB GmbH) erfolgt, ist der neue Betreiber für die Abfallentsorgung verantwortlich. Das Ordnungs- und Veterinäramt bleibt in die Verwaltung eingebunden, insbesondere bei der Rechnungslegung und der Abstimmung mit der USB GmbH. Zudem müssen im Rahmen der Planung künftige Baumaßnahmen an verschiedenen Standorten, etwa am Dr.-Ruer-Platz oder in Linden Am Poter, berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 16 (CDU)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages(0 Enthaltungen)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 16 (CDU) - 1.14.1Bochumer Wochenmärkte - Entscheidung zur erneuten Vergabe - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20230821 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter dem Vorsitz von Christian Haardt einen Änderungsantrag zur Neuvergabe der Bochumer Wochenmärkte vorgelegt. Der Antrag zielt auf eine Modifikation des Beschlussvorschlags zur Entscheidung über die erneute Vergabe (Vorlage 20230147) ab.
Der Entwurf sieht vor, dass die Verwaltung einen Teilnahmewettbewerb zur Ausschreibung der Wochenmärkte durchführt, um eine Wahrnehmung durch Dritte zu ermöglichen. Hierbei soll die Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Infrastruktur angepasst werden. Konkret sollen die Stromversorgung über die Übergabepunkte der Stadtwerke Bochum Netz sowie die Bereitstellung von Toilettenanlagen für die Händlerinnen und Händler festgeschrieben werden. Zudem müssen die Veranstalter die Einhaltung hygienischer Standards und eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherstellen, wobei das eingereichte Konzept detaillierte Angaben zur Reinigung der Flächen enthalten muss.
Darüber hinaus sollen Nachhaltigkeitsaspekte als Kriterien in die Ausschreibung aufgenommen werden. Die Teilnehmer am Wettbewerb sollen dazu aufgefordert werden, konzeptionelle Überlegungen zum Thema Nachhaltigkeit in ihre Angebote einzubringen. Das nach der Vergabe beauftragte Unternehmen soll im Rahmen eines voraussichtlich 2026 stattfindenden Halbzeitberichts an den Fachausschuss über die Umsetzung dieser Aspekte berichten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- beschlossener Änderungsantrag aus dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 01.03.2023
- 1.15Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230188 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid für das Jahr 2023 regelt. Grundlage der Vorlage sind Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen lokaler Veranstaltungen verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene ordnungsbehördliche Verordnung sieht für den Bereich Bochum-Wattenscheid-Mitte zwei Termine vor. Am 18. Juni 2023 sollen Verkaufsstellen im Zusammenhang mit dem „Sommerfest“ in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben können. Ein weiterer Termin ist für den 17. September 2023 vorgesehen, um das „Wattenscheider Weinfest“ im selben Zeitraum zu begleiten. Die Öffnung ist auf die in einem Plan festgelegten Teilbereiche beschränkt, wobei die unmittelbar anliegenden Grundstücke einbezogen werden.
Die Verordnung sieht vor, dass eine Öffnung nur zulässig ist, wenn die entsprechenden Veranstaltungen tatsächlich stattfinden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann gemäß dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die rechtliche Grundlage für diese Ausnahmen bildet das Landesgesetz, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse, etwa bei Festen oder Märkten, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 3 (Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB) - 1.16Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest (Linden) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230189 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Regelung des Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest vorgelegt. Der Entwurf betrifft insbesondere den Bereich Linden und basiert auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V.
Gemäß der vorliegenden Vorlage sollen für das Jahr 2023 zwei Sonntage für Verkaufsöffnungen freigegeben werden. Am 18. Juni 2023 ist eine Öffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“ vorgesehen. Ein weiterer Termin ist der 10. September 2023 für das Fest „Lindener Meile“, ebenfalls in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Verkaufsöffnung beschränkt sich dabei auf die in einem Plan festgelegten Teilbereiche des Stadtbezirks Linden.
Die Verordnung legt fest, dass eine Öffnung nur zulässig ist, wenn die entsprechenden Veranstaltungen tatsächlich stattfinden. Sollte eine Veranstaltung ausfallen, dürfen die Verkaufsstellen nicht geöffnet werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Vorlage durchläuft einen Beratungsprozess in den zuständigen Bezirksvertretungen und Ausschüssen, bevor eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (Grüne) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 (Grüne)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB) - 1.17Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost (Langendreer) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230190 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost regelt. Im Zentrum steht dabei die geplante Öffnung von Geschäften am Sonntag, den 4. Juni 202<0xE2><0x80><0xAF>3, im Zusammenhang mit dem Fest „Bänke raus“ in Langendreer.
Gemäß dem Entwurf sollen Verkaufsstellen in einem festgelegten Teilbereich von Langendreer in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Die Grundlage für diese Regelung bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im Rahmen von örtlichen Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück.
Die Verordnung sieht vor, dass die Verkaufsöffnung an die Durchführung der Veranstaltung gekoppelt ist. Sollte das Fest „Bänke raus“ nicht stattfinden, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 16 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)Dagegen: 1 (Die Linke.)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB) - 1.18Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027Zur Vorlage · 20230360/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 beschließen. Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Plan alle fünf Jahre zu aktualisieren, um das angestrebte Sicherheitsniveau sowie die Anforderungen an Personal und Ausstattung der Feuerwehr festzulegen. Der Plan analysiert dabei die örtlichen Gefahrenpotenziale und definiert die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele hinsichtlich der Verfügbarkeit von Einsatzkräften, Fahrzeugen und Wachen.
Zu den Schwerpunkten des neuen Plans gehören die Fertigstellung und Inbetriebnahme der vierten Feuer- und Rettungswache in Bochum-Weitmar sowie die Fortsetzung von Neubauprojekten bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zudem sind Sanierungsmaßnahmen an der Innenstadt- und Hauptfeuerwache, Optimierungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine prüfende Untersuchung für ein mögliches Ausbildungszentrum vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen über die bereits in den Haushaltsplänen 2023–2024 und der mittelfristigen Finanzplanung 2025–2027 enthaltenen Mittel hinaus entstehen durch den Plan nicht. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat der Vorlage am 1. März 2023 bereits einstimmig zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/PAR)
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230360/1
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230360/1 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD/PAR) - 1.19Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 - 2027Zur Vorlage · 20230362/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum den Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß dem Rettungsgesetz NRW ist die Stadt verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bedarfsplan zu erstellen, der die Standorte der Rettungswachen, die Anzahl der benötigten Einsatzfahrzeuge sowie Qualitätsanforderungen festlegt. Der vorangegangene Plan für den Zeitraum 2018 bis 2022 sah unter anderem die Modernisierung der Leitstellentechnik in Kooperation mit der Stadt Herne sowie die Einführung digitaler Rettungsdienstprotokolle vor.
Für den neuen Planungszeitraum sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Einführung eines Telenotarztes im Verbund mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei Bochum als Standort fungieren soll. Weitere Digitalisierungsschritte umfassen digitale Übernahmebücher für Fahrzeuge sowie eine Alarmierungs-App für dienstfreie Kräfte. Zudem ist die Anschaffung von E-Einsatzfahrzeugen und nachhaltiger Dienstkleidung geplant. Weitere Prüfgegenstände sind die Bereitstellung von eigenem Personal für die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes sowie die Möglichkeit eines zentralen Desinfektionsstandortes.
Der Entwurf wurde im Rahmen eines Anhörungsverfahrens verschiedenen Trägern, darunter Hilfsorganisationen wie dem DRK, ASB, JUH und MHD sowie Krankenkassenverbänden, zur Stellungnahme vorgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keinem wesentlichen Änderungsbedarf am Entwurf. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat die Vorlage am 1. März 2023 einstimmig befürwortet. Finanzielle Auswirkungen über die bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigten Mittel hinaus sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230362/1
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230362/1 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.20Sanierung des Nordflügels des Historischen RathausesZur Vorlage · 20223487 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Sanierung des Nordflügels des Historischen Rathauses vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil einer sukzessiven Modernisierung des Gebäudes, die nach den bereits abgeschlossenen Arbeiten an den West- und Ostflügeln nun den Nordflügel umfasst. Ziel der Sanierung ist die Anpassung an aktuelle technische Standards sowie die Einhaltung der Brandschutzauflagen gemäß der Hochhausverordnung. Dies beinhaltet unter anderem die Installation einer Brandmeldeanlage, Sprinkleranlagen in Teilbereichen sowie die Ertüchtigung von Flucht- und Rettungswegen.
Neben den baulichen Maßnahmen sind die Modernisierung der Arbeitsplätze und der denkmalgeschützten Ratssäle sowie der Trausäle vorgesehen. Die energetische Sanierung durch neue Fenster, Dämmmaßnahmen und LED-Beleuchtung soll den Energieverbrauch senken. Zudem wird ein digitales Wegeleitsystem implementiert. Im Zuge der Arbeiten ist auch der Rückbau der Verbindungsbrücke zum Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) geplant. Für die Planung sieht die Vorlage die Vergabe an einen externen Generalplaner vor, während auf einen externen Projektsteuerer verzichtet werden soll.
Durch die Bauarbeiten müssen rund 146 Arbeitsplätze vorübergehend verlegt werden. Davon betroffen sind unter anderem das Amt für Bürgerservice, das Ausländerbüro und das Standesamt. Als Interimsflächen sollen Räumlichkeiten im Bereich des BVZ genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223487
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.21Bezeichnung des Schulzentrums in Bochum GertheZur Vorlage · 20223255 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Benennung des im Bau befindlichen Schulzentrums im Stadtteil Gerthe vorgelegt. Demnach soll das Gebäude, welches künftig das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium und die Anne-Frank-Realschule beherbergt, die Bezeichnung „Schulzentrum Bochum Nord“ erhalten.
Die Begründung der Vorlage führt an, dass durch den Neubau eine räumliche Verzahnung der beiden Schulen stattfindet. Die Namensgebung soll diesen Zusammenhang verdeutlichen und gleichzeitig auf die Verortung im Stadtgebiet hinweisen, analog zur Benennung des Schulzentrums Süd-West. In der Vorlage wird festgehalten, dass sich beide beteiligten Schulen für diese Bezeichnung ausgesprochen haben.
Die individuellen Namen der Heinrich-von-Kleist-Schule sowie der Anne-Frank-Schule bleiben von dieser Entscheidung unberührt. Die Vorlage durchläuft die vorgesehenen Beratungsschritte in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Nord, bevor eine endgültige Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.02.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.22Umwandlung der bisherigen Rechtsform des NRW KULTURsekretariats in einen ZweckverbandZur Vorlage · 20222131 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Rechtsform des NRW KULTURsekretariats (NRWKS) zum 1. Januar 2024 in einen Zweckverband zu ändern. Die Vollversammlung des NRWKS hat diese Umwandlung bereits einstimmig beschlossen, wobei die endgültige Umsetzung von den Ratsbeschlüssen der beteiligten Kommunen abhängt. Mit der Neugründung als Zweckverband wird die bisher bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedern und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) aufgehoben.
Die Änderung der Rechtsform erfolgt mit dem Ziel, die formal- und steuerrechtliche Sicherheit zu erhöhen. Hintergrund sind Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Anpassung der Rechtsstruktur sowie die Vermeidung von Umsatzsteuer auf die Umlagezahlungen der Mitgliedsstädte, was durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Wuppertal-Barmen bestätigt wurde. Durch den neuen Status als Zweckverband soll zudem sichergestellt werden, dass das bisherige städtische Förderverfahren beibehalten werden kann.
Der neue Zweckverband wird seinen Sitz in Wuppertal haben und die bestehende Mitgliederstruktur, bestehend aus 21 theater- und orchestertragenden Kommunen und dem LVR, fortführen. Die Organe des Verbandes werden eine Verbandsversammlung sowie einen Verbandsvorsteher umfassen. Die Personalverhältnisse sollen unter Beibehaltung der bestehenden Arbeitsverträge auf den neuen Verband übertragen werden. Die Finanzierung der Personal- und Betriebskosten soll weiterhin durch die Umlagezahlungen der Mitglieder erfolgen, wobei der jährliche Mitgliedsbeitrag bei 26.000 Euro liegt, ergänzt um einen dynamischen Beitrag.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.03.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2018Zur Vorlage · 20230540 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum erhält den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnisnahme. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das Dokument gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu verweisen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Ergebnisrechnung sowie den Lagebericht und stellt die wirtschaftliche Einheit aus der Kernverwaltung und den einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereichen dar.
Der Entwurf integriert die Jahresabschlüsse von 18 vollständig konsolidierten Unternehmen sowie die anteilige Einbeziehung weiterer Beteiligungen, wie etwa der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Das Gesamtvermögen des Konzerns belief sich zum Stichtag auf 6,81 Milliarden Euro, wobei das Anlagevermögen 90,61 Prozent ausmachte. Das Eigenkapital lag bei 1,27 Milliarden Euro, was einer Quote von 18,66 Prozent entspricht.
Die Gesamtergebnisrechnung weist einen Jahresfehlbetrag von 9,32 Millionen Euro aus. Während das Ergebnis im Vergleich zum Einzelabschluss der Kernverwaltung um etwa 20,63 Millionen Euro niedriger ausfällt, zeigt der Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung des Gesamtergebnisses um 63,1 Millionen Euro. Dieser Anstieg ist primär auf das Jahresergebnis der Stadt Bochum im Jahr 2018 zurückzuführen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (BD) - 2.Anträge
- 2.1Spielstraßen auf ZeitZur Vorlage · 20223343 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Einführung von temporären Spielstraßen vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung prüft, unter welchen Bedingungen ein Format für zeitlich begrenzte Spielstrazen in Bochum umgesetzt werden kann. Dabei sollen sowohl einmalige als auch regelmäßig wiederkehrende Angebote in Betracht gezogen werden.
Darüber hinaus soll untersucht werden, ob die Stadt in Kooperation mit Kinder- und Jugendverbänden sowie dem Stadtsportbund ein eigenes mobiles Freizeitangebot bereitstellen kann. Der Antrag, der von den Ratsmitgliedern Karsten Herlitz und Dr. Stefan Jox unterzeichnet wurde, führt an, dass die bauliche Verdichtung und der fließende Straßenverkehr das Spielen im öffentlichen Raum in vielen Wohngebieten erschweren. Das Ziel des Antrags ist es, Kindern eine zeitweise Nutzung des Straßenraums vor ihrer Haustür zu ermöglichen, wobei die Gewährleistung der Sicherheit als Priorität genannt wird.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 47 (SPD/Grüne/BD/Backs/OB)dafür: 28 (CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP)
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 6 (CDU, FDP, LINKE, P&STG)
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 47 (SPD/Grüne/BD/Backs/OB)dafür: 28 (CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP) - 2.1.1Spielstraßen auf Zeit - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20223489 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20223343 eingereicht, welche die Einrichtung von „Spielstraßen auf Zeit“ zum Gegenstand hat. Dieser Antrag wurde für die 20. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorbereitet und zielt auf eine Ergänzung des bereits vorliegenden Beschlussvorschlags ab.
Der Änderungsantrag sieht konkret vor, dass das Format zur temporären Einrichtung von Spielstraßen grundsätzlich an Sonntagen stattfinden soll. Mit diesem Vorschlag wird eine zeitliche Festlegung für die Durchführung der Maßnahmen angestrebt. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag ist im Dokument nicht enthalten; die entsprechende Erläuterung erfolgt laut dem vorliegenden Text auf mündlichem Wege.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, P&STG)Dafür:1 (FDP)
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung)
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.2Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin für die Veranstaltergemeinschaft von 98.5 Radio BochumZur Vorlage · 20230467 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20230467 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, welcher für die Sitzung des Rates am 30. März 2023 vorgesehen ist. Gegenstand des Antrags ist die Benennung eines Vertreters für die Veranstaltergemeinschaft von 98.5 Radio Bochum.
Der vorliegende Antrag fordert den Rat dazu auf, zu beschließen, einen Vertreter der Veranstaltergemeinschaft 98.5 Radio Bochum für eine weitere sechsjährige Amtsperiode zu entsenden. Als Begründung für diesen Vorschlag gibt die Fraktion an, dass die aktuelle Amtszeit des bisherigen Vertreters am 31. März 2023 endet. Durch diesen Beschluss soll die personelle Besetzung der Vertretung in der genannten Gemeinschaft für den kommenden Zeitraum geregelt werden.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3BücherbusZur Vorlage · 20230634 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Rates am 30. März 2023 liegt ein Antrag der Fraktion im Rat der Stadt Bochum zur Wiedereinführung eines Bücherbusses vor. Die Verwaltung soll prüfen, ob und in welcher Form ein solcher mobiler Dienst in einzelnen Stadtteilen wieder eingesetzt werden kann.
Seit der Stilllegung des letzten Bücherbusses im Jahr 2003 umfasst das Angebot der Stadtbücherei lediglich die Zentralbücherei sowie sechs Außenstellen, wodurch viele Stadtteile nicht unmittelbar versorgt sind. Der Antrag begründet die Forderung damit, dass insbesondere ältere Menschen ohne Zugang zu Online-Diensten oder junge Familien durch einen mobilen Service besser erreicht werden könnten. Ein Einsatz auf Schulhöfen wird als Option zur Förderung der Lesekompetenz angeführt.
Die Wiedereinführung eines Bücherbusses soll dazu beitragen, soziale Diskrepanzen zwischen den Quartieren abzubauen und die Stadtentwicklung sozial gerecht zu gestalten. Als Referenzmodelle werden Städte wie Duisburg, Paderborn oder Herne genannt. Zur Reduzierung der Anschaffungskosten wird vorgeschlagen, auf gebrauchte und gut erhaltene Fahrzeuge zurückzugreifen.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 51 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 24 (CDU/LINKE/BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 51 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 24 (CDU/LINKE/BD) - 2.4Katasterbezogene ThermografiebefliegungZur Vorlage · 20230635 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Durchführung einer katasterbezogenen Thermografiebefliegung vorgelegt. Mit diesem Vorhaben soll die Verwaltung prüfen, wie ein Verfahren zur Identifizierung von Energieverlusten an Gebäuden in der gesamten Stadt umgesetzt werden kann. Dies schließt nach dem Entwurf auch die Dächer öffentlicher sowie gewerblicher Gebäude mit ein.
Die Prüfung soll untersuchen, ob der Einsatz von Spezialflugzeugen oder Drohnen zur thermografischen Erfassung realisierbar ist. Der Antrag sieht zudem ein Angebot einer freiwilligen, unabhängigen Energie- und Investitionsberatung für Hausbesitzer vor. Dabei sollen Kooperationspartner aus dem Energiesektor, wie etwa die Stadtwerke Bochum, die Verbraucherzentrale oder die Handwerkskammer, in den Prozess einbezogen werden. Zudem wird die Einwerbung von Fördermitteln und öffentlichen Zuschüssen als Teil der Prüfung angefordert.
Ziel des Antrags ist es, Wärmebrücken und potenzielle Undichtigkeiten an Dächern mittels Wärmebildkameras zu detektieren, um die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Christian Haardt formuliert.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 49 (SPD/Grüne/BD/PAR&StG/PAR/OB)dafür: 26 (CDU/LINKE/UWG:FB/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 49 (SPD/Grüne/BD/PAR&StG/PAR/OB)dafür: 26 (CDU/LINKE/UWG:FB/FDP) - 2.5Haus des WissensZur Vorlage · 20230636 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion und die UWG: Freie Bürger haben für die Ratssitzung am 30. März 2023 einen Antrag zum Projekt „Haus des Wissens“ eingebracht. Der Antrag sieht vor, den Oberbürgermeister mit verschiedenen Aufgaben zur Information des Rates und zur Kostenkontrolle zu beauftragen.
Im Rahmen der Maßnahmen soll das Kostencontrolling für das Vorhaben optimiert werden, unter anderem durch die Berücksichtigung potenzieller Preissteigerungen. Die Ergebnisse sollen im Haupt- und Finanzausschuss im Zuge der Quartalsberichterstattung transparent gemacht werden. Zudem wird eine Auskunft darüber gefordert, welche zusätzlichen Fördermittel oder Mittel aus Stiftungen über die 5-Prozent-Förderung des Bundes hinaus gewonnen werden konnten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Klärung der Kostenstruktur. Die Verwaltung soll darlegen, warum die Kosten für den Erwerb der Immobilie nicht zu den Projektkosten gerechnet werden. Darüber hinaus wird eine zeitnahe Darstellung der zu erwartenden Folgekosten für zukünftige Haushalte verlangt, wobei insbesondere der Kapitaldienst und Abschreibungen im Fokus stehen sollen. Abschließend soll über das Ergebnis der Kreditverhandlungen berichtet werden.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 46 (SPD/Grüne/LINKE/PAR/OB)dafür: 26 (CDU/PAR&StG/UWG:FB/LINKE)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 46 (SPD/Grüne/LINKE/PAR/OB)dafür: 26 (CDU/PAR&StG/UWG:FB/LINKE) - 2.5.1Haus des Wissens - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20230842 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Haus des Wissens“ für die Ratssitzung am 30. März 2023 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den Oberbürgermeister mit zusätzlichen Berichtspflichten gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss zu beauftragen.
Im Rahmen dieser Berichtspflicht soll der Oberbürgermeister vierteljährlich über die Entwicklung des Betreiberkonzepts der Markthalle informieren. Dies umfasst Informationen über potenzielle Interessenten für die Beschickung der Markthalle sowie über mögliche vertragliche Bindungen mit Marktbeschickern. Des Weiteren wird ein regelmäßiger Bericht über Probleme oder Zeitverzögerungen durch einzelne Gewerke gefordert.
Die Ratsfraktion begründet diesen Antrag mit dem Ziel, die Transparenz bei diesem Großprojekt zu erhöhen und eine größere Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.6Schülervertreter:innen als beratende Mitglieder im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · 20230652 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat einen Antrag zur Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gestellt. Der Antrag sieht vor, dass künftig jeweils eine Vertretung der Bezirksschülervertretung als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den jeweiligen Gremien teilnimmt.
Die Einbindung soll die Perspektiven der Schülerinnen und Schüler bei städtischen Themen, von denen sie unmittelbar betroffen sind, in die Ausschussarbeit einbeziehen. Laut Begründung des Antrags dient die Maßnahme zudem der Stärkung des demokratischen Bewusstseins und der Förderung der politischen Partizipation. Die Bezirksschülervertretung wird im Dokument als eine demokratisch legitimierte und überparteiliche Untergliederung der Landesschülervertretung NRW angeführt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 2.7Weihnachtsbaum vor dem RathausZur Vorlage · 20230662 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsmitglied Irina Becker hat einen Antrag eingebracht, im kommenden Advent wieder einen beleuchteten Weihnachtsbaum vor dem Bochumer Rathaus aufzustellen. Die Stadtverwaltung soll dabei prüfen, ob die für die Beleuchtung erforderliche Energie durch Muskelkraft erzeugt werden kann.
Der Antrag begründet das Vorhaben damit, dass im Vorjahr aus Gründen des Energiesparens auf den Baum verzichtet wurde, was laut der Vorlage in der Bürgerschaft auf Ablehnung stieß. Als technische Umsetzung wird vorgeschlagen, den Strom unter anderem mittels Fahrrädern und Kabeln zu generieren. Hierbei könnte die Stadtverwaltung mit Vereinen zusammenarbeiten, die entsprechende Schichten übernehmen. Die Maßnahme soll laut dem Antrag sowohl zur Kostenersparnis als auch zur Förderung der Nachhaltigkeit und des Gemeinschaftsgefühls beitragen.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 2.8Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 20230667 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 30. März 2023 einen Antrag zur Umbesetzung von Ausschussgremien vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 20230667 wird der Rat der Stadt Bochum gebeten, Beschlüsse über die Wahl weiterer stellvertretender Mitglieder in zwei spezifischen Ausschüssen zu fassen.
Im Bereich des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sieht der Antrag die Wahl einer weiteren stellvertretenden Person vor. Ebenso wird eine personelle Ergänzung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur beantragt, um dort ein weiteres Mitglied als Stellvertreter zu bestimmen. Eine schriftliche Begründung für diese personellen Veränderungen wurde in dem vorliegenden Dokument nicht mitgereicht; die Fraktion verweist gegebenenfalls auf eine mündliche Erläuterung während der Sitzung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (LINKE)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (LINKE)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB) - 2.9Neue Trassenfindung für den Radschnellweg 1 (RS 1)Zur Vorlage · 20230677 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 30. März 2023 einen Antrag zur Neufindung der Trasse des Radschnellwegs 1 (RS 1) vorgelegt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die geplante Trassenführung durch die Innenstadt aufzugeben und nach einer neuen Route nördlich oder südlich der Innenstadt zu suchen. Ziel ist es, den RS 1 über einen eigenen Radschnellweg an das Stadtzentrum anzubinden.
Durch diesen Beschlussvorschlag würde ein Passus der Entscheidung aus dem Jahr 2022 aufgehoben, wonach die Variante „Kreuzungsfreie Strecke südlich der DB“ als Vorzugsvariante für den RS 1 in der Bochumer Innenstadt feststand. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die geplante Streckenführung zwischen Bessemer Straße und Hermannshöhe nicht entlang der Bahntrasse realisiert werden kann. Die aktuelle Planung über schmale Wohnstraßen sowie eine Querung der Königsallee könne zu Konflikten zwischen Anwohnern, Radverkehr, Fußverkehr und Lieferverkehr führen. Zudem wird auf mögliche Zeitverluste im Radverkehr sowie auf eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 53 (SPD/Grüne/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 22 (CDU/BD/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 53 (SPD/Grüne/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 22 (CDU/BD/PAR&StG) - 2.10Bezirksschülervertretung in ASB und JHAZur Vorlage · 20230700 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat der Stadt Bochum haben einen Antrag für die Ratssitzung am 30. März 2023 vorgelegt, der eine veränderte Beteiligung der Bezirksschülervertretung in kommunalen Ausschüssen vorsieht.
Der Antrag beinhaltet den Vorschlag, die Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Bildung (ASB) anzupassen. Abweichend von der Beschlussfassung vom 20. November 2020 soll der Ausschuss um ein beratendes Mitglied in Form einer sachkundigen Einwohnerin oder eines sachkundigen Einwoher gemäß § 85 Schulgesetz NRW erweitert werden. Diese Funktion soll durch den Vorsitzenden oder die Stellvertretung der Bezirksschülervertretung wahrgenommen werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, eine geänderte Fassung der Jugendamtssatzung zu erstellen. In dieser Neufassung sollen die Vorsitzenden bzw. deren Stellvertretungen der Bezirksschülervertretung ebenfalls als sachkundige Einwohner im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) vorgesehen werden. Der Entwurf der geänderten Satzung soll dem JHA zur Vorberatung und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 2.11Fragehalbestunde in den Ausschüssen ermöglichenZur Vorlage · 20230715 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat für die 22. Ratssitzung am 30. März 2023 einen Antrag gestellt, das Fragerecht der Einwohnerinnen und Einwohner auf die Ausschüsse der Stadt Bochum auszuweiten. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, zeitnah einen Entwurf für eine geänderte Geschäftsordnung zu erarbeiten. Ziel ist es, in jede öffentliche Sitzung der Ausschüsse – sofern dies rechtlich möglich ist – eine Fragehalbestunde aufzunehmen, die analog zur bestehenden Regelung in den Ratssitzungen funktioniert.
Nach Angaben der Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier ist das aktuelle Fragerecht derzeit auf die Sitzungen des Rates beschränkt. Da die inhaltliche Fachberatung zu den jeweiligen Themen jedoch bereits in den Ausschüssen stattfindet, sollen dort künftig offene Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden können. Die anschließende Beratung durch die Ausschussmitglieder soll laut dem Antrag dazu beitragen, die Transparenz sowie die politische Teilhabe der Bochumer Bevölkerung zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 2.12Gemeindeschwestern für die Bochumer BezirkeZur Vorlage · 20230716 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat einen Antrag eingebracht, der die Prüfung des Einsatzes von Gemeindeschwestern in allen Bochumer Bezirken fordert. Die Verwaltung soll untersuchen, inwieweit eine aufsuchende Gesundheitsarbeit realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang sollen auch Fördermöglichkeiten durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine mögliche Anbindung an bestehende Bochumer Senioreneinrichtungen geprüft werden.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales kontinuierlich über den Fortschritt der Prüfung in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem positiven Ergebnis soll beiden Gremien ein Konzept zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier begründen das Vorhaben mit dem Ziel, ein zusätzliches Behandlungsangebot für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen zu schaffen. Durch die aufsuchende Arbeit sollen Personen in ihrer vertrauten Umgebung erreicht werden, um Hilfebedarfe sowie Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem soll das Angebot dazu beitragen, sozialer Isolation entgegenzuwirken und die primäre Gesundheitsversorgung in der Stadt zu ergänzen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 5 (LINKE/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 5 (LINKE/PAR) - 2.13Ausweisdokumente in Bochum rund um die Uhr abholen!Zur Vorlage · 20230721 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag an den Oberbürgermeister vorgelegt, die Einrichtung von Dokumentenausgabeboxen zu prüfen. Diese Boxen sollen es ermöglichen, bestellte Ausweisdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe rund um die Uhr und unabhängig von den regulären Öffnungszeiten der Behörden abzuholen.
Der Antrag sieht vor, dass die Abholung mithilfe eines vorab online erhaltenen PIN-Codes erfolgen kann. Dabei sollen abgelaufene Dokumente gleichzeitig vom Automaten eingezogen und entwertet werden. Laut Begründung der Fraktion können solche Systeme auch für Reiseausweise oder elektronische Aufenthaltstitel eingesetzt werden. In der Vorlage wird auf den Einsatz vergleichbarer Lösungen in Städten wie Köln, Nürnberg, Dresden oder Hannover verwiesen. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltungsdienstleistungen im Sinne der Bochum-Strategie flexibler zu gestalten und die Abläufe für die Bevölkerung sowie die Verwaltung zu vereinfachen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB) - 2.14Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20230722 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 22. Sitzung des Rates am 30. März 2023 einen Antrag zur Umbesetzung eines Gremiums vorgelegt. Das Dokument, welches am 16. März 2023 an den Oberbürgermeister gerichtet wurde, behandelt personelle Veränderungen innerhalb des Polizeibeirats.
Im Rahmen dieses Antrags wird vorgeschlagen, dass ein bisheriges Mitglied aus dem Polizeibeirat ausscheidet. Gleichzeitig wird die Wahl einer neuen Person als neues Mitglied für das Gremium beantragt. Die Vorlage wurde von der Fraktionsleitung der FDP-Fraktion eingereicht, um eine entsprechende Neubesetzung des Sitzes im Beirat zu erwirken. Damit befasst sich der Rat mit der personellen Zusammensetzung des genannten Beratungsgremiums.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Applaus im Rahmen von Bürgeranträgen - Betonung der Fragehalbestunde -Zur Vorlage · 20230728 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Antrag an den Oberbürgermeister wird vorgeschlagen, Beifall durch Zuschauer während der Reden von Bürgerinnen und Bürgern im Rat der Stadt Bochum oder in nachgeordneten Gremien grundsätzlich zu akzeptieren. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen und sich das Verhalten im Rahmen gesellschaftlicher Gepflogenheiten bewegt, soll Applaus als Teil der demokratischen Teilhabe gewertet werden.
Darüber hinaus wird beantragt, die in der Geschäftsordnung vorgesehene Fragehalbestunde als regelmäßigen Punkt in die Tagesordnungen aufzunehmen. Die Verwaltung soll künftig auf dieser Möglichkeit der Beteiligung auf der städtischen Internetseite sowie in Presseankündigungen zu Sitzungen ausdrücklich hinweisen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass Beifall von Zuschauerseite bei Eingaben nach der Gemeindeordnung bisher vom Oberbürgermeister beendet wurde. Obwohl dieses Vorgehen durch das Hausrecht gedeckt sei, widerspreche es dem Grundgedanken der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 2.15.1Applaus im Rahmen von Bürgeranträgen - Betonung der Fragehalbestunde - - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20230822 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 30. März 2023 vorgelegt. Der von Fraktionsvorsitzendem Christian Haardt eingereichte Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.15 und befasst sich mit der Betonung der Fragehalbestunde im Rahmen von Bürgeranträgen.
Der vorliegende Änderungsantrag sieht vor, die in § 2a der Geschäftsordnung vorgesehene Fragehalbestunde als einen regelmäßigen Punkt in die Tagesordnung der Ratssitzungen aufzunehmen. Darüber hinaus wird gefordert, dass die Stadtverwaltung künftig ausdrücklich auf diese Möglichkeit der Teilhabe hinweist. Die Umsetzung soll durch eine leicht auffindbare Darstellung auf der städtischen Internetseite sowie im Rahmen der Presseankündigungen zu den jeweiligen Sitzungen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 2.16Antragsformulare in leichter Sprache barrierefrei anbietenZur Vorlage · 20230729 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag zur 22. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 30. März 2023 beantragt der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude, dass sämtliche von der Stadt Bochum angebotenen Antragsformulare nach Möglichkeit auch in Leichter Sprache bereitgestellt werden.
Der Antrag umfasst zudem die Forderung, dass die Auffindbarkeit dieser Formulare auf der Internetseite der Stadt schnell, intuitiv und barrierefrei gestaltet sein soll. Hierzu soll die Verwaltung die Einrichtung eines entsprechenden Internetportals für Angebote in Leichter Sprache prüfen.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass die Verwaltung zwar bereits einige Broschüren und Erklärungen in Leichter Sprache online anbietet, die eigentlichen Antragsformulare jedoch weiterhin sprachliche Barrieren darstellen. Ziel der Maßnahme ist es, diese Hürden für Bürgerinnen und Bürger, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, zu beseitigen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.17Holzbau-Offensive starten - Klimabilanz städtischer Bauten verbessernZur Vorlage · 20230730 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag zur 22. Sitzung des Bochumer Rates fordert der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude die Erarbeitung eines Konzepts für eine sogenannte Holzbau-Offensive. Ziel ist es, die Klimabilanz städtischer Gebäude durch den Einsatz von Holz oder Holz-Hybrid-Bauweisen zu verbessern. Die Verwaltung soll dabei Grundlagen und Möglichkeiten für zukünftige kommunale Neubauten, wie etwa Schulen oder Feuerwehrhäuser, sowie für Sanierungen und Erweiterungen von Liegenschaften der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften prüfen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Möglichkeit von Anforderungen an Holzbauweisen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung in Wohn-, Gewerbe- und Mischgebieten zu untersuchen. Dabei soll eine Kooperation mit Investoren und Bauträgern sowie die Einführung eines Förderprogramms geprüft werden. Ein weiterer Bestandteil ist die Prüfung eines Beratungsservices durch eine Holzbauförderstelle, wofür Mittel für eine Architektenstelle oder externe Dienstleistungen bereitgestellt werden sollen. Zudem wird die Möglichkeit einer Auszeichnung für besonders ökologische und städtebaulich bedeutende Holzprojekte im Stadtgebiet untersucht.
Zur Erstellung des Konzepts soll die Verwaltung den Wissenstransfer von Kommunen aus Baden-Württemberg nutzen, die bereits erfolgreiche Projekte in diesem Bereich umgesetzt haben. Als Begründung führt der Antrag an, dass Holz als nachwachsender Rohstoff CO2 speichert und im Vergleich zu Beton eine höhere Kreislauffähigkeit aufweist.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 7 (LINKE/PAR&StG/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 7 (LINKE/PAR&StG/PAR) - 3.Mitteilungen
- 3.1Nachhaltigkeit städtische Immobilien Bericht Frühjahr 2023 Zentrale DiensteZur Vorlage · 20230285/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230285/1 den Bericht „Nachhaltigkeit städtische Immobilien“ für das Frühjahr 2023 vorgelegt. Die Mitteilung der Zentralen Dienste dient der halbjährlichen Information der politischen Gremien über die Fortschritte bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung.
Der aktuelle Bericht folgt auf die Vorlage 20221196. Die zeitliche Verzögerung wird mit dem Einsatz der Zentralen Dienste im Bereich Energiesparen begründet. In den Projekten und Vorhaben ist für die Integration von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein zusätzlicher Zeit- und Aufwandbedarf vorgesehen, um zur Erreichung der Klimaneutralität gemäß dem Klimaplan 2035 beizutragen.
Die Vorlage enthält zudem Anlagen zu verschiedenen Themenschwerpunkten, darunter Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden, ein Sonderbudget für klimafreundliche Maßnahmen sowie nachhaltiges Bauen bei Neubaumaßnahmen. Die Mitteilung wird in den Terminen des Haupt- und Finanzausschusses, des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe sowie des Rates zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Beteiligungsbericht 2021 der Stadt BochumZur Vorlage · 20230524 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung bietet einen Überblick über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt. Der Bericht umfasst mehr als 90 Beteiligungen, die in fünf Bereiche unterteilt sind: Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie; Entsorgung, Verkehr und Versorgung; Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen; Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges.
Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen für das Jahr 2021. Neben Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen werden Informationen zu Unternehmensgegenständen, dem öffentlichen Zweck sowie den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen bereitgestellt. Zudem enthält die Vorlage Angaben zur Besetzung der Unternehmensführung und der Aufsichtsgremien durch von der Stadt Bochum entsandte Mandatsträger, zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sowie zu Anteilsstrukturen und Beschäftigtenzahlen.
Darüber hinaus werden Neugründungen, Veränderungen in den Anteilen sowie Zuschussleistungen infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2021 aufgeführt. Für wesentliche Beteiligungen enthält der Bericht Informationen zu Vergütungsthemen gemäß § 108 GO NRW. Der vollständige Bericht inklusive der Anhänge und Lageberichte ist über die Website der Stadt Bochum abrufbar. Die Vorlage wird in den Gremien Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Sachstand der Kernaktivität Landmarken - wir sehen Bochum hier: Fertigstellung der Machbarkeitsstudie/Abschluss der 1. Stufe der KernaktivitätZur Vorlage · 20230430 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kernaktivität „Landmarken – wir sehen Bochum“, die im Rahmen der Bochum-Strategie durch den Rat am 16. Dezember 2021 beschlossen wurde, hat die erste Phase abgeschlossen. Mit der Vorlage der Machbarkeitsstudie durch ein extern beauftragtes Planungsbüro ist die erste Stufe des Projekts beendet. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden über 50 potenzielle Standorte in Bochum analysiert, darunter Stadteingänge, Autobahnkreuze sowie Bahnhöfe und innerstädtische Situationen. Die Bewertung der Standorte erfolgte anhand von Kriterien wie Sichtbarkeit, Frequenz und planungsrechtlicher Verfügbarkeit.
Auf Basis der Ergebnisse wurde ein „Startpaket“ mit etwa 15 priorisierten Standorten identifiziert. Damit tritt das Projekt nun in die zweite Stufe ein, die die Organisation eines künstlerischen Wettbewerbs umfasst. Dieser Wettbewerb soll sich auf die im Startpaket definierten Orte beziehen und eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglichen. Die Projektleitung geht hierfür an das Amt für Stadtplanung und Wohnen über. Im Rahmen der zweiten Phase sollen zudem die Voraussetzungen für die Durchführung geschaffen und die Beteiligung von Politik sowie der Stadtgesellschaft sichergestellt werden. Die bauliche Umsetzung der Ergebnisse ist als dritte Stufe des Projekts vorgesehen.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Herr Mitschke fragt nach, ob eine inhaltliche Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vorgesehen ist. Dies ist der Fall. Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Situation AusländerbüroZur Vorlage · 20230160 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat Fragen zur Rechtslage von Rentnerinnen und Rentnern mit unbefristetem Aufenthaltstitel gestellt, die sich längere Zeit in ihrem Heimatland aufhalten möchten. In einer Antwort des Amtes für Bürgerservice werden hierzu die gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes erläutert.
Nach § 51 Abs. 1 AufenthG erlischt ein Aufenthaltstitel, wenn eine Ausreise erfolgt und die Wiedereinreise nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Behörde festgesetzten längeren Frist stattfindet. Eine Ausnahme hiervon besteht unter anderem, wenn die Person mindestens 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und der Lebensunterhalt gesichert ist oder eine eheliche Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen vorliegt. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte, beispielsweise zur Pflege von Angehörigen, kann auf Antrag eine längere Frist gewährt werden. Die Ausländerbehörde stellt hierfür Bescheinigungen über den Fortbestand der Niederlassungserlaubnis aus.
Sollte ein Aufenthaltstitel bereits erloschen sein, sieht § 37 Abs. 5 AufenthG unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Wiederkehr vor. Dies ist etwa möglich, wenn die Person mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und eine Rente eines deutschen Trägers bezieht. Eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird jedoch regelmäßig abgelehnt, sofern der Rentenbezug nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht oder die Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht erfüllt sind. Der Familienstand „verwitwet“ ist für diese rechtliche Beurteilung nicht relevant.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2023 · Integrationsausschuss (11. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Parksituation am Bahnhof HöntropZur Vorlage · 20230340 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Parksituation am Bahnhof Höntrop reagiert. Eine provisorische Nutzung des Bolzplatzes als Parkfläche wird nicht weiterverfolgt, da die geschätzten Kosten von etwa 42.000 Euro für Bodenarbeiten in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen von lediglich 20 neuen Stellplätzen stehen. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf einer dauerhaften baulichen Erweiterung der P+R-Anlage.
Durch diese Erweiterung sollen etwa 130 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, was das bestehende Angebot von rund 75 Plätzen deutlich vergrößert. Die Planung sieht zudem neue Fahrradabstellanlagen, eine Belegungsgraderschassung sowie den Umbau des Knotens Höntroper Straße/In der Hönnebecke mit einer Lichtsignalanlage vor. Aktuell wird im Rahmen einer Potenzialstudie untersucht, ob die Flächen auch als temporäre Retentionsräume bei Starkregen genutzt werden können. Die Errichtung eines Parkhauses gilt aufgrund der schmalen Grundstückszuschnitte und der hohen Investitionskosten als wenig wirtschaftlich.
Hinsichtlich des Kinder- und Jugendfreizeithaus wird mitgeteilt, dass kurzfristig kein Ersatzstandort in Aussicht steht. Die Erweiterung der P+R-Anlage soll dem erwarteten Anstieg des Fahrgastaufkommens durch die Verlegung der Linien RE16 und RB40 Rechnung tragen. Eine Nutzung des Vorplatzes der Sporthalle Vincenzstraße als Parkfläche wird aufgrund von Bedenken zur Verkehrssicherheit nicht weiterverfolgt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Rechtsextremismus in BochumZur Vorlage · 20230372 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Thema Rechtsextremismus in Bochum hat das Ordnungs- und Veterinäramt mit der Vorlage 20230372 reagiert. Die Fraktion hatte Informationen zu den Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität sowie zur Entwicklung rechtsextremer Straftaten im Stadtgebiet angefragt.
Bezüglich der Zahlen für das Jahr 2022 konnten zum Zeitpunkt der Antwort noch keine Angaben zu den gemeldeten Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund oder deren Anteil an antisemitischen und antiziganistischen Motiven gemacht werden, da der entsprechende Verfassungsschutzbericht zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag.
Für den Zeitraum von 2016 bis 2021 liegen Daten zur Anzahl der Straftaten und der Aufklärungsquote vor. Die Zahl der gemeldeten Straftaten sank in diesem Zeitraum von 132 Fällen im Jahr 2016 auf 76 Fälle im Jahr 2021. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2018 bei 49,3 % und sank bis zum Jahr 2021 auf 32,9 %. Informationen zu Verurteilungen oder Einstellungen der Verfahren konnten nicht bereitgestellt werden, da diese Daten bei der Polizeibehörde nicht erfasst werden.
Hinsichtlich der Waffenbesitzgenehmigungen teilte die Verwaltung mit, dass nach polizeilichem Erkenntnisstand keine rechtsextremistisch bekannten Personen in Bochum über einen kleinen Waffenschein, eine Waffenbesitzkarte oder einen großen Waffenschein verfügen. In entsprechenden Fällen würde die Polizei die Möglichkeit eines Entzugs oder einer Nicht-Erteilung von Genehmigungen prüfen.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Abwicklung der Grundsteuerreform in BochumZur Vorlage · 20230394 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung zur Abwicklung der Grundsteuerreform in Bochum nimmt das Amt für Finanzsteuerung Stellung zu den Fragen der FFB-Ratsfraktion. Hintergrund ist die Umsetzung der Reform nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wobei die Stadt anstrebt, die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 aufkommensneutral zu gestalten.
Die Verwaltung gibt an, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Proberechnungen durchzuführen, sobald die Finanzämter die neuen Grundsteuermessbeträge festgesetzt haben. Ziel ist es, den Hebesatz so anzupassen, dass sich die Einnahmen aus der Grundsteuer gegenüber der Finanzplanung des städtischen Haushaltes nicht verändern. Damit soll eine Veränderung der Belastung für Grundstückseigentümer und Mieter vermieden werden.
Hinsichtlich der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse solcher Berechnungen sowie des Zeitpunkts einer möglichen Anpassung des Hebesatzes erklärte die Verwaltung, dass über aktuelle Entwicklungen informiert werde. Konkrete Aussagen zur Höhe des künftigen Hebesatzes können jedoch erst getroffen werden, wenn ein repräsentativer Umfang an neuen Grundsteuermessbeträgen der Finanzämter vorliegt und ein abgestimmtes Verfahren der Landesregierung feststeht.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Menschen ohne Krankenversicherung in BochumZur Vorlage · 20230397 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Bochumer Rat eine Anfrage zur Situation von Menschen ohne Krankenversicherung gestellt. Laut der Antwort des Amtes für Soziales sind Personen, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, über eine sogenannte Annexleistung krankenversichert. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren der Verwaltung 773 Personen im Bereich SGB XII und 695 Personen im AsylbLG bekannt. Diese Personen nutzen elektronische Gesundheitskarten, wobei die Kostenübernahme durch das Amt für Soziales erfolgt. Eine Dunkelziffer von Menschen ohne Versicherungsschutz, etwa bei Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus oder Selbstzahler, kann die Verwaltung nicht quantifizieren.
Die Zahlen der im SGB XII versorgten Personen sind seit Jahren rückläufig und sanken von 1373 im Jahr 2018 auf 773 im Jahr 2022. Bei den Empfängern nach dem AsylbLG zeigt sich eine Entwicklung, die von der Anzahl zugewiesener Personen und der Dauer der Asylverfahren abhängt; hier sank die Zahl von 1380 im Jahr 2018 auf 695 im Jahr 2022. Da der Zugang zur medizinischen Regelversorgung für die bekannten Personengruppen durch die bestehenden Leistungen sichergestellt ist, sieht die Verwaltung keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Förderantrag für Hitzeschutz in sozialen EinrichtungenZur Vorlage · 20230428 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Bochum angefragt, ob die Verwaltung das Bundesförderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ nutzt, um soziale Einrichtungen gegen Hitze zu unterstützen. Die Antwort der Verwaltung macht deutlich, dass das Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit Ende 2020 bekannt ist.
Ein erstes Förderfenster im Jahr 2020 endete bereits im Dezember desselben Jahres. Die Verwaltung gab an, dass die Zeitspanne zwischen der Bekanntmachung und dem Ende des ersten Fensters nicht ausreichte, um städtische Maßnahmen zu identifizieren oder vorzubereiten. Zwar wurden für die Jahre 2021 bis 2023 weitere Förderzeiträume angekündigt, diese wurden jedoch von der zuständigen Projektträgerin ZUG gGmbH nicht geöffnet. Eine Nutzung des Programms war daher bislang nicht möglich.
Die Verwaltung hat bereits im Dezember 2020 interne Prüfungen durchgeführt und die zuständigen Fachbereiche über das Programm informiert. Die Stadt Bochum beabsichtigt weiterhin, das Förderprogramm zu nutzen. Sobald das für das erste Quartal 2023 erwartete zweite Förderfenster sowie die neuen Richtlinien vorliegen, wird die Verwaltung mögliche Maßnahmen prüfen und bei entsprechender Machbarkeit einleiten.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 17 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 20230419 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat eine Mitteilung über die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters Thomas Eiskirch für das Jahr 2022 vorgelegt. Grundlage der Veröffentlichung ist § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, wonach Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet sind, eine Aufstellung über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten sowie die entsprechenden Vergütungen einzureichen, sofern diese bestimmte Höchstgrenzen überschreiten.
Die vorliegende Dokumentation führt alle Einnahmen aus Nebentätigkeiten im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 auf. In der Mitteilung wird erläutert, dass Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder Giroverbände sowie bestimmte Funktionen bei der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse als ehrenamtlich gelten und somit nicht unter die Abführungspflicht fallen. Des Weiteren wird über eine Entschädigung in Höhe von 1.700 Euro für ein ehrenamtliches Mandat in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr informiert, welche nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums nicht als Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung NRW einzustufen ist. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den geltenden Regelungen an die Stadt abgeführt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Hilfsangebote bei drohender ZwangsräumungZur Vorlage · 20230491 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Hilfsangeboten bei drohenden Zwangsräumungen reagiert. Eine Übernahme von Mietschulden durch das Amt für Soziales ist laut Verwaltung nur dann möglich, wenn dadurch der Wohnraum nachhaltig erhalten werden kann. Voraussetzung hierfür ist etwa die Angemessenheit des Wohnraums sowie die Zustimmung der Vermieterschaft zur Fortführung des Mietverhältnisses.
In den vergangenen fünf Jahren wurden im Rahmen der Kostenübernahme zur Erhaltung von Wohnraum jeweils die vollständigen Rückstände übernommen. Im Jahr 2022 betraf dies 83 Mietrückstände sowie 17 Energiekostenrückstände. Die Zahlen für die Jahre 2018 bis 2021 lagen bei den Mietrückständen zwischen 73 und 112 Fällen und bei den Energiekostenrückständen zwischen 10 und 24 Fällen.
Im Jahr 2022 wurden zudem 373 Personen ordnungsrechtlich in städtischen Unterkünften untergebracht. Der Ablauf zur Vermeidung von Wohnraumverlust sieht vor, dass der Arbeitsbereich „Vermeidung von Wohnraumverlust“ Betroffene nach Benachrichtigung durch die Gerichtsvollzieher mit Unterstützungsangeboten kontaktiert. Bei ausbleibendem Kontakt erfolgen Hausbesuche durch Sozialarbeiter oder eine Begleitung des Räumungstermins, um ein städtisches Obdach anzubieten. Informationen über Hilfsangebote werden über die städtische Website sowie durch Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften mittels Anschreiben und Flyern bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Unterstützung für pflegende AngehörigeZur Vorlage · 20230520 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Unterstützung pflegender Angehöriger reagiert. Die städtischen Angebote basieren auf dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) und folgen dem Konzept einer angehörigenbewussten Kommune, das auf den Säulen Beratung, Vernetzung sowie Information und Öffentlichkeitsarbeit beruht. Zu den bestehenden Strukturen gehören der Fachdienst Altenhilfe mit seinen Seniorenbüros, das Seniorentelefon als Lotsenfunktion sowie der digitale Seniorenwegweiser. Die kommunale Pflegeplanung wird derzeit durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) extern neu erstellt.
In der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz, der Alzheimer Gesellschaft Bochum e.V., der DRK Alzheimerhilfe sowie dem Netzwerk Demenz werden Beratungs- und Unterstützungsangebote koordiniert. Das Gesundheitsamt bietet über den Sozialpsychiatrischen Dienst Krisenintervention an; zudem wird die Errichtung eines Gesundheitskiosks in Wattenscheid mit den zuständigen Kostenträgern vorbereitet.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung arbeitet die Stabstelle „Leben im Alter“ an einer Berichterstattung, die als Grundlage für ein neues Handlungskonzept zur seniorenfreundlichen Stadtentwicklung dienen soll. Dabei sollen mögliche Ausbaupotenziale für die Unterstützung pflegender Angehöriger ermittelt werden. Bezüglich der Kurzzeitpflegeplätze gibt die Verwaltung an, dass die Nachfrage in den vergangenen Jahren nicht gestiegen ist und die vorhandenen Kapazitäten in der Regel ausreichen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Links- und religiöser Extremismus in Bochum – Entwicklung in den letzten 5 JahrenZur Vorlage · 20230541 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion FFB zur Entwicklung von linksgerichteter und religiös motivierter politisch motivierter Kriminalität (PMK) geantwortet. Da die entsprechenden Daten des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2022 zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vorlagen, konnten keine aktuellen Fallzahlen für dieses Jahr genannt werden.
Hinsichtlich der linksextremen Kriminalität zeigt die Statistik für den Zeitraum von 2016 bis 2021 Schwankungen. Im Jahr 2016 wurden 319 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 40,1 Prozent registriert, was auf Gegenkundgebungen zu einer NPD-Demonstration zurückzuführen war. In den Folgejahren lagen die Fallzahlen niedriger: 39 Fälle im Jahr 2017, 48 Fälle im Jahr 2018, 41 Fälle im Jahr 2019, 54 Fälle im Jahr 2020 und 55 Fälle im Jahr 2021. Die Aufklärungsquote bewegte sich in diesem Zeitraum zwischen 19,5 und 34,5 Prozent.
Bei der politisch motivierten Kriminalität im Bereich religiöser Ideologien wurden für den Zeitraum ab 2017 lediglich Fälle in den Jahren 2017 (10 Fälle, 100 Prozent Aufklärungsquote) und 2020 (5 Fälle, 20 Prozent Aufklärungsquote) ausgewiesen.
Fragen zu Verurteilungen oder Verfahrenseinstellungen konnten aufgrund der Gewaltenteilung nicht beantwortet werden, da diese in die Zuständigkeit der Justiz fallen. Zur Frage nach Waffenbesitz durch Extremisten erklärte die Verwaltung, dass der Begriff des Extremismus rechtlich nicht definiert sei und eine Überprüfung politischer Gesinnungen nicht Aufgabe der Polizei darstelle. Im Falle konkreter Zweifel an der Eignung für eine Waffenerlaubnis würde jedoch eine Prüfung zur möglichen Nichterteilung oder zum Entzug erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Angriffe in der SilvesternachtZur Vorlage · 20230573 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat Informationen zu Vorfällen gegen Einsatzkräfte in der Silvesternacht angefordert. Die Anfrage umfasste die Anzahl dokumentierter Angriffe auf Polizei sowie Feuerwehr und Rettungsdienst, die Identifizierung von Schwerpunkten im Stadtgebiet, die Anzahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren sowie die Prüfung einer möglichen Kameraüberwachung für zukünftige Feierlichkeiten.
Die Verwaltung teilte mit, dass ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte sowie das Werfen eines Feuerwerkskörpers gegen ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr verzeichnet wurden. Im Stadtgebiet konnten keine Schwerpunkte für solche Vorfälle identifiziert werden. Seitens der Polizei wurde eine Strafanzeige erstattet, während die Feuerwehr keine Anzeige erstattete.
Bezüglich einer möglichen Kameraüberwachung von Schwerpunktbereichen bei künftigen Silvesterfeierlichkeiten erklärte die Verwaltung, dass aufgrund der geringen Anzahl an registrierten Straftaten keine Grundlage für eine Überwachung nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (§ 15 PolG NRW) besteht. Die Polizeibehörde beobachte die Entwicklungen jedoch fortlaufend und prüfe regelmäßig die rechtlichen Möglichkeiten.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Sofortmaßnahmen gegen die WohnungskriseZur Vorlage · 20230588 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Maßnahmen gegen die Wohnungskrise reagiert. Im Rahmen der Evaluation des Handlungskonzeptes Wohnen Bochum führt das Amt für Stadtplanung und Wohnen Gespräche mit Wohnungsakteuren sowie Interviews mit Expertinnen und Experten. Angesichts steigender Baukosten und Zinsen wurde ein Rückgang der Baugenehmigungen im zweiten Halbjahr 2022 auf insgesamt 397 Wohneinheiten verzeichnet.
Hinsichtlich des geförderten Wohnungsbaus wird bis zum Jahr 2032 mit einem Rückgang von etwa 4.500 Wohneinheiten gerechnet, da die vorzeitige Ablösung öffentlicher Mittel aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus weniger attraktiv geworden ist. Dennoch verzeichnete die Stadt im Jahr 2022 durch Neubau- und Bestandsförderung eine Zunahme der neuen Bindungen. Die Verwaltung prüft derzeit ergänzende Möglichkeiten zur Bestandskonsolidierung sowie Instrumente der Baulandmobilisierungsverordnung NRW.
Ein verstärkter Fokus auf die Quartiersentwicklung und die Sanierung des Bestands ist Teil der laufenden Überarbeitung des Handlungskonzeptes. Die daraus resultierenden Maßnahmenvorschläge werden den zuständigen Ausschüssen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Eine Einführung einer Zweckentfremdungssatzung zur Bekämpfung von Leerstand wird derzeit nicht verfolgt, da ein entsprechender Beschluss im Rat bereits im Jahr 2017 abgelehnt wurde.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Stand der Energiesicherungsmaßnahmen (Januar 2023)Zur Vorlage · 20230631 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat über den Status der Energiesicherungsmaßnahmen mit Stand Januar 2023 informiert. Seit Juli 2022 setzt eine Arbeitsgruppe verschiedene Maßnahmen um, die unter dem Ziel stehen, den Energieverbrauch um 20 Prozent zu senken. Zu den identifizierten Bereichen gehören Heizung, Warmwasser, Klima- und Lüftungstechnik sowie Beleuchtung. Konkrete Umsetzungsschritte umfassten unter anderem die Regulierung der Raumtemperaturen in Verwaltungsgebäuden auf 19 Grad Celsius sowie die Absenkung der Wassertemperaturen in Schwimmbecken.
Im Zeitraum von November 2022 bis Januar 2023 sank der witterungsbereinigte Energieverbrauch städtischer Gebäude im Vergleich zum Zeitraum 2019/2020 um etwa 21 Prozent, was einer absoluten Einsparung von knapp 10 Millionen Kilowattstunden entspricht. Besonders hoch fiel die Reduktion in den Verwaltungsgebäuden mit rund 28 Prozent aus, während in Schulen eine mittlere Einsparung von circa 15 Prozent verzeichnet wurde. Die Verwaltung plant, im Laufe des Jahres 2023 einen regelmäßigen Energiebericht zu etablieren. Bestimmte Maßnahmen sollen auch nach der Energiesicherungskrise fortgeführt werden, sofern sie die Nutzung nicht einschränken.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Zuwendungen, Schenkungen und Spenden an die Stadt BochumZur Vorlage · 20230602 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In den Jahren 2018 bis 2022 erhielt die Stadt Bochum insgesamt rund 2,23 Millionen Euro an Spenden, Schenkungen und Zuwendungen. Die Verwaltung gibt an, dass diese Mittel vorwiegend von Fördervereinen, Einzelunternehmen sowie Privatpersonen für Institutionen wie Museen, die Bochumer Symphoniker und das Musikforum sowie für Schulen bereitgestellt wurden. Eine detaillierte Aufteilung zwischen natürlichen und juristischen Personen liegt nicht vor; zudem werden Sachspenden unter einer Wertgrenze von 800 Euro nicht zentral erfasst. Zu den Sachspenden gehörten unter anderem Sitzbänke, Kletteranlagen, Musikinstrumente sowie technische Geräte wie Computer und Projektoren.
Im Bereich der kommunalen Unternehmen zeigt die Auswertung unterschiedliche Entwicklungen. Während Unternehmen wie die Stadtwerke Bochum oder die USB Bochum GmbH keine Spenden erhalten und keine aktiven Strategien zur Spendeneinwerbung verfolgen, verzeichnete das Schauspielhaus Bochum AöR für die Spielzeiten 2017/18 bis 2021/22 Spenden in Höhe von rund 264.155 Euro. Ein wesentlicher Teil dieser Summe entfiel dabei auf einen Sonderertrag aus dem Verzicht auf Corona-bedingte Erstattungen. Für das Schauspielhaus wird keine professionelle Fundraising-Strategie verfolgt, da die zu erwartenden Erträge den Personalaufwand nicht decken würden. Der Tierpark Bochum gGmbH flossen im gleichen Zeitraum Mittel über Tierpatenschaften und verschiedene Spendenaktionen zu. Im Rahmen des Programms für 1.000 Bänke wurden zwischen 2018 und 2022 rund 204.786 Euro gesammelt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Bochum durch die Ankündigung von Vonovia alle Neubauprojekte einzustellenZur Vorlage · 20230647 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Umsetzung von Neubauprojekten des Wohnungsunternehmens Vonovia reagiert. In einer Antwort der Jennifer Sender vom Amt für Stadtplanung und Wohnen wird ein regelmäßiger Austausch mit dem Unternehmen sowie ein Abstimmungstermin Anfang März 2023 angeführt.
Nach Angaben der Verwaltung werden alle derzeit laufenden und gegenüber den Mieterinnen und Mietern bereits angekündigten Projekte in Bochum umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Quartiersentwicklung Bärendorfer Bögen in Weitmar, welche Neubauten an der Weitmarer Straße und Holbeinstraße sowie Modernisierungsmaßnahmen in verschiedenen Straßen umfasst. Der Bebauungsplan 1023 für die Holbeinstraße und Kaulbachstraße befindet sich aktuell in der Phase der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; eine Änderung der Planung ist derzeit nicht vorgesehen.
Projekte, die für das Jahr 2023 geplant, aber noch nicht an die Mieterschaft kommuniziert wurden, wie etwa die Quartiersentwicklung Hofstede, wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Zwar sind aktuell keine Projekte endgültig gestoppt, die Verwaltung geht jedoch von zeitlichen Verschiebungen in die Folgejahre aus. Die Auswirkungen der erschwerten Rahmenbedingungen für den Neubau werden in einer separaten Vorlage behandelt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Konnexitätsprinzip einhalten - Haushalterische Auswirkungen des neuen Bürgergeldes und der Wohngeldreform auf KommunenZur Vorlage · 20230629 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat zur Frage der haushalterischen Auswirkungen neuer Sozialgesetzgebungen Stellung bezogen. Bezüglich des Bürgergeldes werden keine unmittelbaren Anstiege der Fallzahlen oder der Kosten für Unterkünfte erwartet, da die bestehenden Bedarfsgemeinschaften in der Stadt bereits über angemessene Leistungen verfügen. Die Kosten für Unterkünfte werden weiterhin zu einem Anteil von etwa 63 Prozent vom Bund erstattet.
Im Gegensatz dazu führt das Wohngeld-Plus-Gesetz zu einer Ausweitung des berechtigten Personenkreises. Hier rechnet die Stadt mit einem zusätzlichen Personalbedarf von etwa 24 Stellen und jährlichen Personalkosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Zudem fallen Sachkosten von über 200.000 Euro an, die nicht durch Bund oder Land finanziert werden.
Weitere gesetzliche Änderungen wie das Chancen-Aufenthaltsrecht könnten zu einem Wechsel von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Rechtskreis des SGB II oder XII führen, wobei die genaue Tragweite noch nicht beziffert werden kann. Eine Entlastung ergab sich hingegen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, wodurch die Kosten für Hilfe zur Pflege im Jahr 2022 um etwa 3 Millionen Euro sanken. Zur Sicherstellung des Konnexitätsprinzips nutzt die Verwaltung die Mitwirkung in kommunalen Spitzenverbänden, um finanzielle Auswirkungen neuer Regelungen zu prüfen und Kompensationsansprüche gegenüber Bund und Land geltend zu machen.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen ArmutZur Vorlage · 20230664 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadt Bochum stehen aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen die Folgen steigender Energie- und Lebensmittelpreise abfedern. Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion erläuterte die Verwaltung, dass derzeit ein Konzept zur zweckentsprechenden Verwendung dieser Gelder erstellt wird.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtsleiters des Amtes für Soziales hat hierfür drei zentrale Aufgabenfelder definiert. Der erste Bereich umfasst Sozial- und Schuldnerberatungsstellen, etwa für Senioren, Erwerbslose oder Suchtkranke. Der zweite Bereich sieht die Unterstützung der sozialen Infrastruktur vor, wozu unter anderem Tafeln, Kleiderkammern, Einrichtungen zur Wohnungslosenhilfe sowie Nachbarschaftsnetzwerke gehören. Der dritte Bereich umfasst Einzelfallhilfen zur Vermeidung finanzieller Härten, wie etwa bei drohenden Energiesperren oder Wohnungsverlusten.
Zur Konkretisierung der Abläufe werden Unter-Arbeitsgruppen gebildet, an denen auch das Jugendamt, das Gesundheitsamt und das Integrationszentrum beteiligt sind. Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzbarkeit der Optionen mit potenziellen Kooperationspartnern sowie dem Land Nordrhein-Westfalen. Eine Mitteilungsvorlage zur Umsetzung des Paktes soll zeitnah im Rat sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Balkonkraftwerke für Wohnungen der VBWZur Vorlage · 20230690 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FFB-Fraktion bezüglich der Installation von Balkonkraftwerken in Wohnungen der VBW Bauen und Wohnen GmbH reagiert. Laut den Informationen des Amtes für Finanzsteuerung ist bislang eine offizielle Installation erfolgt. Es liegen zwei Anfragen vor, wobei eine Genehmigung bereits erteilt wurde. Ein zweiter Antrag befindet sich im Prozess, da die entsprechenden Auflagen noch nicht unterzeichnet zurückgesendet wurden.
Bezüglich der Vorgabe, dass die Installation durch eine bestimmte Elektrofirma erfolgen muss, führt die Verwaltung an, dass dadurch Unklarheiten aufseiten der Mieter minimiert werden sollen. Die Fachfirma prüft die Anlage vor Ort und gibt Empfehlungen zur Einspeisung ab. Da die Verantwortung für die Hausstromleitung und -verteilung der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers unterliegt, dient das Verfahren der Erhöhung der Sicherheit bei geringem Aufwand.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Ausbildungsberuf Fachpraktikerin und Fachpraktiker für BüromanagementZur Vorlage · 20230621 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Einführung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker für Büromanagement sowie zu speziellen Angeboten für Menschen mit Behinderung hat die Verwaltung der Stadt Bochum Stellung bezogen. In der Antwort auf die Vorlage 20230621 erläuterte das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation den aktuellen Stand der Ausbildungsmöglichkeiten.
Nach Angaben der Verwaltung stehen grundsätzlich alle Ausbildungsangebote der Stadt Bochum Menschen mit Behinderung offen. Der Auswahlprozess erfolgt diskriminierungsfrei unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Um individuellen Einschränkungen gerecht zu werden, können Lehr- und Lernumgebungen in Abstimmung mit den Betroffenen, der Schwerbehindertenvertretung sowie etwaigen Kostenträgern und Lernorten angepasst werden.
Bezüglich möglicher Änderungen am Ausbildungsangebot nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Einführung des Berufsfeldes Fachpraktiker für Büromanagement liegen laut der Verwaltung derzeit keine Planungen vor.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Dienstreisen und Klimaschutz – Treibhausgasemissionen kompensierenZur Vorlage · 20223325 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei und Stadtgestalter“ hat Informationen zu den CO2-Emissionen durch Dienstreisen der Bochumer Verwaltung und kommunaler Unternehmen seit dem Ausrufen des Klimanotstands im Juni 2019 angefordert. Laut Antwort der Verwaltung verursachten diese Reisen etwa 279 Tonnen CO2. Detaillierte Angaben zur Kompensation durch Klimazertifikate liegen nicht vor, da die erforderlichen Daten zu Fahrzeug- und Antriebsarten für die Abrechnung nicht systematisch erfasst werden.
Bei den zurückgelegten Distanzen wurden 246.100 Kilometer mit Bus und Bahn sowie 498 Kilometer mit dem Fahrrad verzeichnet. Mit dem Pkw wurden 1.788.700 Kilometer zurückgelegt, wobei dieser Wert auch Kundentermine kommunaler Unternehmen umfasst.
Die Richtlinien für Dienstreisen basieren auf dem Landesreisekostengesetz sowie betrieblichen Vereinbarungen, die den Vorrang von Bus, Bahn und Elektrofahrzeugen vorsehen. Die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel hat Priorität, sofern Reisen nicht zwingend notwendig sind. Zur Förderung klimafreundlicher Mobilität setzt die Verwaltung auf virtuelle Meetings, Jobtickets sowie Leasingangebote für Diensträder. Ergänzend wurden Infrastrukturmaßnahmen wie Fahrradparkplätze und Lademöglichkeiten geschaffen. Die Stadtwerke Bochum fördern zudem den Erwerb oder das Leasing von Elektrofahrzeugen für Mitarbeitende.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Wirtschaftsprüfer bei der Stadt, städtischen Beteiligungsunternehmen und den Zentralen DienstenZur Vorlage · 20230691 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Identität und Historie der Wirtschaftsprüfer bei der Stadt Bochum, ihren Beteiligungsgesellschaften sowie den Zentralen Diensten reagiert. Im Rahmen der Antwort wird erläutert, dass lediglich die Gelsenwasser AG aufgrund ihres Status als Unternehmen von öffentlichem Interesse der EU-weiten Rotationspflicht unterliegt, welche einen Wechsel des Abschlussprüfers nach maximal zehn Jahren vorsieht. Für die weiteren Beteiligungen orientiert sich die Stadt am Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an der überarbeiteten Fassung des PCGK der Stadt Bochum. Dieser empfiehlt den Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens nach spätestens fünf Jahren.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Bochum erfolgt durch das interne Rechnungsprüfungsamt. Für die städtischen Beteiligungen zeigt die Übersicht wechselnde Prüfmandate in den letzten 15 Jahren. So wurde die Gruppe der Stadtwerke Bochum zuletzt von der BKP, Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft, nachdem zuvor die PKF Fasselt Partnerschaft mbB zuständig war. Bei der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG erfolgte ein Wechsel von PwC über die WIBERA AG hin zu Deloitte GmbH. Auch bei anderen Gesellschaften wie der VBW Bauen und Wohnen GmbH oder den Senioreneinrichtungen der Stadt (SBO) sind Veränderungen bei den Prüfungsgesellschaften, etwa durch Einsätze der Märkische Revision oder der BDO AG, dokumentiert.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Digitale Aktenführung der Stadt Bochum und digitale KommunikationZur Vorlage · 20230726 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand der digitalen Aktenführung reagiert. Im Rahmen der „Bochum-Strategie“ wird die Einführung standardisierter elektronischer Akten vorangetrieben, wobei das bereits seit 2012 genutzte Datenmanagementsystem Doxis4 erweitert wird. Ziel ist es, Prozesse zu optimieren und gesetzliche Anforderungen, wie den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, zu erfüllen.
Ein Schwerpunkt der aktuellen Digitalisierung liegt auf den Fachbereichen, die in das Viktoria Karree umziehen sollen. Eine präzise prozentuale Angabe zum Anteil digitaler gegenüber Papierakten ist laut Verwaltung nicht möglich, da sich dieser Bestand durch laufende Scan-Prozesse kontinuierlich verändert. Der Rollout der Digitalisierung soll nach aktueller Planung bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein. Dabei kommen sowohl interne Ressourcen als auch externe Dienstleister über den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) zum Einsatz.
Für die Gestaltung digitaler Verwaltungsleistungen setzt die Verwaltung auf barrierefreie und intuitive Angebote für Bürger sowie Unternehmen. Langfristig soll das „Once-Only-Prinzip“ die Nutzung von Onlinediensten durch die Verwendung bereits vorhandener Daten vereinfachen, sofern die notwendige Registermodernisierung auf Bundes- und Landesebene erfolgt. Das eingesetzte System Doxis4 gilt als revisionssicher.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Corona-Schutz-RestbeständeZur Vorlage · 20230746 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Bochumer Rat nach dem Verbleib und der Entsorgung von Corona-Schutzmaterialien wie Masken, Schutzkitteln und Handschuhen gefragt. In einer Antwort der Verwaltung unter Gudrun Tews wurde mitgeteilt, dass in den letzten zwölf Monaten keine Entsorgung von städtischen Beständen dieser Materialien stattgefunden hat.
Die Lagerbestände wurden während der Pandemie durch zusätzliche Zuweisungen des Landes und des Bundes, etwa für Schulen und Kindertageseinrichtungen, vergrößert. Die Verwaltung prüft kontinuierlich die Möglichkeit einer Zweitnutzung oder Spende vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Spenden an gemeinnützige Organisationen erfolgen müssen.
Zudem werden entsprechende Schutzmaterialien für potenzielle künftige Krisenfälle vorgehalten. Durch einen regelmäßigen Einsatz in anderen städtischen Bereichen, wie beispielsweise der Feuerwehr Bochum, wird ein Materialdurchlauf sichergestellt. Ziel ist es, die Bestände vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums zu verbrauchen und entsprechend zu erneuern.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Schutz vor Gewalt und Übergriffen im SportZur Vorlage · 20230735 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Schutz vor Gewalt und Übergriffen im Sport geantwortet. Die Anfrage von Aksevi und Hohmeier bezog sich auf Studien zu Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt in verschiedenen Sportbereichen.
Laut der Antwort des Referats für Sport und Bewegung liegt die wesentliche Verantwortung bei den Akteuren des organisierten Sports. Der Landessportbund NRW setzt im Rahmen seiner Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“ Präventionsmaßnahmen um, die unter anderem ein 10-Punkte-Aktionsprogramm, Handlungsleitfäden sowie Beratungsangebote umfassen.
Auf kommunaler Ebene hat der Stadtsportbund Bochum gemeinsam mit dem Jugendamt und dem Kinder- und Jugendring Bochum ein Zertifikat für Sportvereine entwickelt, das sich auf den Kinderschutz konzentriert. Zudem verlangt der Stadtsportbund von seinen Mitgliedsvereinen eine Gewaltsverzichtserklärung als Basis für die Vereinsaufnahme. Im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes NRW sind Organisationen dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 entsprechende Schutzkonzepte zu implementieren. Der Stadt Bochum sind bislang keine Vorfälle von sexualisierter Gewalt im Sport bekannt.
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Beratungsfolge
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung)
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Gewährung bezirklicher Mittel für Verkehrs- und Gefahrenbereichssicherung örtlicher BrauchtumsveranstaltungenZur Vorlage · 20230402 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG:Freie Bürger stellte in der Ratssitzung vom 9. Februar 2023 die Frage, weshalb die Stadt Bochum die Kosten für Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Brauchtumsveranstaltungen nicht mehr vollständig übernimmt. Hintergrund war die Information, dass Veranstalter diese Kosten nun selbst tragen oder über bezirkliche Mittel finanzieren müssen.
Die Verwaltung erklärte, dass die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit die personellen Kapazitäten des Technischen Betriebes überschreiten. Der Technische Betrieb konzentriere sich primär auf pflichtige Aufgaben der Gefahrenabwehr, wie etwa Absperrungen zur Kampfmittelräumung. Die Verkehrsabsicherung bei Festen wird als freiwillige Aufgabe eingestuft.
Um die Sicherheit dennoch zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit den Bezirken und Vereinen vereinbart, dass auf Antrag städtische und bezirkliche Mittel für notwendige Maßnahmen neben der Terrorabwehr gewährt werden können. Die Entscheidung über den Einsatz der bezirklichen Mittel obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Während die Kosten für die Terror- und Gefahrenabwehr gemäß Ratsbeschluss weiterhin vollständig aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, stellte die Verwaltung klar, dass auch die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Gefahrenabwehr aus dem städtischen Haushalt stammen und nicht aus den Mitteln der Bezirke.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Anbindung Bochums an europäisches NachtzugnetzZur Vorlage · 20230781 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Bochum nach dem aktuellen Stand der Bemühungen um eine Anbindung Bochums an das europäische Nachtzugnetz gefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass der Oberbürgermeister regelmäßig Gespräche mit Vertretern der Deutschen Bahn führt und dabei die Anbindung des Ruhrgebiets sowie Bochums an das Nachtzugnetz thematisiert hat.
Derzeit ist der Bochumer Hauptbahnhof über verschiedene ICE-Nachtverbindungen erreichbar, wobei es sich um Sitzwagen ohne Schlaf- oder Liegewagen handelt. Zu den Verbindungen gehören Fahrten nach München, Berlin, Frankfurt am Main und Hamburg sowie Rückfahrten von diesen Städten. Die Deutsche Bahn stellt seit 2016 den Betrieb klassischer Nachtzüge mit Schlaf- oder Liegewagen aufgrund hoher Betriebskosten und einer geringen Nachfrage nicht mehr selbst bereit. Internationale Partnerbahnen wie die Österreichischen Bundesbahnen bieten zwar Nightjet-Verbindungen an, diese werden jedoch über Köln, Düsseldorf und Duisburg nach Amsterdam geführt und nicht direkt über die Ruhrstrecke geleitet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30„Klebetaste“ für ParkscheinautomatenZur Vorlage · 20230739 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratsversammlung vom 9. Februar 2023 stellte das Ratsmitglied Arnim Backs (Die PARTEI Bochum) eine Anfrage zur Ausstattung von Parkscheinautomaten in Bochum. Der Vorschlag sah die Einführung einer sogenannten „Klebetaste“ vor, die einen zwei-minütigen, kostenfreien Zeitraum für Proteste im Zusammenhang mit der Energiewende und Klimapolitik ermöglichen sollte.
Die Begründung der Anfrage zielte darauf ab, durch diese Funktion kurzzeitige Kundgebungen an Parkautomaten zu ermöglichen, um größere Verkehrsbehinderungen, wie etwa Blockaden von Kreuzungen oder Ausfallstraßen, zu vermeiden. Sollte eine technische Umrüstung der Automaten zu kostenintensiv sein, wurde alternativ vorgeschlagen, den Beginn eines Protests mittels einer Parkscheibe anzuzeigen und durch die Verkehrsüberwachung zu kontrollieren.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage in Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH mit einem Nein.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Öffentliches WLAN in BochumZur Vorlage · 20230624 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN in Bochum geantwortet. Derzeit bietet die Stadt Bochum an verschiedenen Standorten freien Internetzugang an, darunter diverse Bürgerbüros, das Rathaus Wattenscheid, das Kunstmuseum sowie das Technische Rathaus. Auch die BOGESTRA AG stellt WLAN in Bussen und Straßenbahnen, an unterirdischen Bahnhöfen der Linie U35, am Zentralen Omnibusbahnhof sowie in ihren Kundencentern bereit. Ergänzend dazu existieren Hotspots an ausgewählten STRÖER-Werbestelen im Stadtgebiet sowie über 220 Standorte des Freifunk-Netzes und mehr als zehn Hotspot-Standorte. Angaben zur genauen Flächenabdeckung in Quadratmetern sind aufgrund technischer Abhängigkeiten von Endgeräten und Access Points nicht möglich.
Hinsichtlich einer weiteren Ausdehnung läuft derzeit ein Pilotprojekt im Bereich des Bermuda3eck, das von der BOGESTRA AG, Glasfaser Bochum, Gelsennet und der Bochumer Wirtschaftsentwicklung gemeinsam durchgeführt wird. Dieses Projekt ist bis zum Sommer 2023 angelegt. Auf Grundlage der dort gewonnenen Erkenntnisse soll ein Betriebsmodell entwickelt werden, das als Basis für einen möglichen weiteren Ausbau an anderen Standorten dienen kann. Ein etwaiger Ausbau ist von den Ergebnissen dieses Piloten abhängig. Ziel der Stadt ist eine einheitliche Basisversorgung aller Nutzergruppen an den entsprechenden Standorten.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Mittagsschlaf für VerwaltungsangestelltXZur Vorlage · 20230425 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat für die Sitzung des Bochumer Stadtrats am 30. März 2023 eine Anfrage zum Thema Mittagsschlaf für Verwaltungsangestellte eingereicht. Das Vorhaben sieht die Durchführung eines Pilotprojekts vor, um die Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen von Mittagspausen auf die Leistungsfähigkeit der städtischen Verwaltung zu untersuchen. Ziel ist eine mittelfristige Einführung für die gesamte Belegschaft, wobei die Ruhezeit als reguläre Arbeitszeit erfasst werden soll.
Die Anfrage umfasst konkrete Vorschläge zur Gestaltung dieses Projekts. Dazu gehören die Einrichtung von Ruheräumen und die Anschaffung von Schlafmöglichkeiten wie Liegen, Futons oder Hängematten sowie die Erlaubnis für schlaffördernde Maßnahmen, etwa das Abspielen von Hörbüchern. Gleichzeitig wird die Prüfung von Sanktionen angeregt, falls die Ruhezeit für private Erledigungen genutzt wird.
Als Begründung führt die Anfrage die Reduzierung von Stress und gesundheitlichen Risiken wie Burnout an. Zudem wird angeführt, dass eine solche Maßnahme die Produktivität steigern und die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeber durch eine verbesserte Work-Life-Anpassung erhöhen könne.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Gender Pay Gap bei der StadtZur Vorlage · 20230592 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Situation des Gender Pay Gap innerhalb der Stadtverwaltung eingereicht. Bezugnehmend auf den bestehenden Gleichstellungsplan der Stadt weist die Fraktion darauf hin, dass Informationen zur Verteilung der Personalkosten auf die Geschlechter unter Berücksichtigung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung in den verschiedenen Dezernaten fehlen.
Mit der Anfrage wird die Auskunft über die durchschnittlichen Stundenlöhne bei Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigten erbeten. Diese Angaben sollen nach Geschlecht und Dezernat sowie in bereinigter und unbereinigter Form aufgeschlüsselt werden. Darüber hinaus fragt die Fraktion nach Erklärungen für die bestehenden Verteilungen und nach konkreten Maßnahmen, die zum Abbau etwaiger Ungleichheiten in den abgefragten Kategorien ergriffen werden. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem dem Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ zur Kenntnis gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Gleitendes Frühstück in KitasZur Vorlage · 20230669 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage mit der Nummer 20230669 an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Durchführung von gleitenden Frühstücken in städtischen Kindertagesstätten bezieht. Anlass sind Rückmeldungen aus der Elternschaft zu Änderungen in einer städtischen Kita, wo ein Angebot in Bio-Qualität durch die Einziehung von Beiträgen finanziert wurde. Laut der Anfrage könnten neue Regelungen zur Beitragsabwicklung dazu führen, dass dieses Angebot eingestellt wird.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die allgemeinen Regeln und Abläufe für das gleitende Frühstück in städtischen Kitas sowie über die aktuelle Regelung zur Einziehung der Elternbeiträge. Dabei wird nach etwaigen Änderungen und deren Gründen gefragt. Des Weiteren wird angefragt, ob ein einheitliches Angebot in allen städtischen Kindertagesstätten besteht und welche Regelungen in anderen Einrichtungen gelten. Zudem wird nach Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder gefragt, deren Eltern die Teilnahme am Frühstück nicht finanzieren können.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Barrierefreiheit bei der VBWZur Vorlage · 20230764 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Barrierefreiheit bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH gestellt. Die Anfrage umfasst die Ermittlung des Anteils an barrierefreiem Wohnraum im Bestand des Unternehmens, wobei sowohl die öffentlichen Bereiche der Gebäude als auch die privaten Wohnbereiche betrachtet werden sollen.
Des Weiteren wird nach der Verteilung des barrierefreien Wohnraums auf die einzelnen Quartiere gefragt. Die Fraktion bittet zudem um Informationen zum Bedarf an barrierefreiem Wohnraum gemäß den Planungen der VBW sowie zu den gesetzten Zielen für den Ausbau dieses Anteils, unter Angabe belastbarer Daten.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft den Anteil an barrierefreiem Wohnraum bei neu geplantem Wohnraum sowohl innerhalb der VBW als auch im gesamten Stadtgebiet. Die Antworten auf diese Fragen sollen zusätzlich den Ausschüssen für Beteiligung und Controlling sowie für Planung und Grundstücke sowie der Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der Inklusion zur Kenntnis gebracht werden.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5StädterankingsZur Vorlage · 20230823 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Städterankings gestellt. Hintergrund sind die Ergebnisse des bundesweiten Zukunftsatlas 2022 des Forschungsunternehmens Prognos, in dem die Stadt Bochum auf Platz 297 von insgesamt 400 Städten liegt. Das Dokument führt neben Fortschritten verschiedene Defizite an, darunter eine Platzierung auf Rang 378 in der Kategorie soziale Lage und Wohlstand sowie Platz 291 im Bereich Wettbewerb und Innovation. Im Gegensatz dazu wird ein Platz 65 im Dynamik-Ranking angeführt.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung, welche die Ergebnisse zur Kenntnis genommen habe, jedoch an der bestehenden Bochum-Strategie festhalte. In der Anfrage werden verschiedene Fragen zur internen Entscheidungsfindung und zur Kommunikation mit Forschungsinstituten gestellt. Es wird gefragt, wer in der Verwaltung über die Intensität der Betrachtung solcher Rankings entscheidet und wie der Austausch mit Unternehmen wie Prognos erfolgt. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie und durch wen die Bochum-Strategie überprüft bzw. angepasst wird und warum trotz der im Zukunftsatlas 2022 aufgezeigten Ergebnisse keine Aktualisierung der Strategie vorgenommen wurde. Abschließend wird nach einem möglichen Austausch mit dem Forschungsunternehmen im Nachgang zur Umfrage gefragt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Turbopolitik für Bebauungsplanverfahren in BochumZur Vorlage · 20230841 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI hat zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 30. März 2023 eine Anfrage zu den Bebauungsplanverfahren und Änderungen des regionalen Flächennutzungsplans eingereicht. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Verwaltung dazu verpflichtet ist, laufende Planungsverfahren und anstehende Änderungen des Flächennutzungsplans zeitnah abzuschließen, wodurch eine spätere Integration von Ergebnissen aus anderen laufenden Prozessen erschwert werden könnte. Hierbei werden insbesondere die Auswirkungen auf Anpassungsmöglichkeiten durch den „Klimaplan Bochum“, das „Handlungskonzept Wohnen“ sowie die Initiative „Global nachhaltige Kommune“ thematisiert.
Des Weiteren wird um Klärung gebeten, welche Bauvorhaben in der Stadt bereits vor dem Herbst eine schnelle Entscheidung benötigen und welche Verfahren noch auf die Ergebnisse der parallel laufenden Konzepte warten können. Die Anfrage befasst sich mit dem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Durchführung von Bebauungsplanverfahren und der Berücksichtigung strategischer Stadtentwicklungskonzepte.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Infobüro des Haus des WissensZur Vorlage · 20230843 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zum Ratstermin am 30. März 2023 Informationen über das Informationsbüro zum Projekt „Haus des Wissens“ angefordert. Das Büro am Willy-Brandt-Platz 8 wurde am 10. März eröffnet, um die Bürgerinnen und Bürger über die inhaltliche sowie bauliche Entwicklung des Vorhabens zu informieren. Zur Information dienen unter anderem ein begehbar gestaltetes 3D-Modell des Gebäudes sowie ein Baustellen-Stream, der im Zehn-Minuten-Takt aktuelle Bilder der Baustelle liefert.
Die Fraktion stellt konkrete Fragen zur Personalausstattung und zu den damit verbundenen Kosten. Es wird nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente im Informationsbüro sowie nach den Ausgaben für das Personal, das 3D-Modell und die Räumlichkeiten gefragt. In diesem Zusammenhang wird auch die Angabe von hypothetischen Mietzinsen gefordert, sofern die genutzten Räume im Eigentum der Stadt Bochum stehen. Zudem möchte die Fraktion wissen, ob die Kosten des Gesamtprojekts über das Informationsbüro kommuniziert werden und in welchen Positionen des aktuellen Haushaltsplans diese Ausgaben zu finden sind. Abschließend wird nach den wöchentlichen Zugriffszahlen des Baustellen-Streams gefragt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Bootsverleih am GondelteichZur Vorlage · 20230859 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum Betrieb des Bootsverleihs am Gondelteich im Stadtpark eingereicht. Grundlage für die Fragen sind Informationen aus einem Sachstandsbericht der Verwaltung, der im Februar 2023 über verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Stadtpark informierte, darunter die Entschlammung des Teichs sowie Arbeiten an Wegen und Sitzplätzen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ab wann der Bootsverleih in diesem Jahr wieder genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob im Zuge der aktuellen Sanierungsarbeiten auch die Zuwegungen zum Verleih verbessert werden und ob dies barrierefrei erfolgen kann. Zudem möchte die Fraktion erfahren, wann eine Sanierung des Stegs am Bootsverleih geplant ist und welche Maßnahmen für die an einen Verleiher verpachtete Hütte vorgesehen sind. Abschließend wird die Frage gestellt, ob ein dauerhafter Weiterbetrieb des Bootsverleihs beabsichtigt ist.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Katasterbezogene ThermografiebefliegungZur Vorlage · 20230886 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zur Durchführung einer katasterbezogenen Thermografiebefliegung eingereicht. Ziel des Vorhabens ist die Identifizierung von Wärmeverlusten an Gebäuden in der gesamten Stadt, um energetische Sanierungen zu unterstützen. Dabei soll geprüft werden, ob der Einsatz von Spezialflugzeugen oder Drohnen mit Wärmebildkameras zur Detektion von Wärmebrücken und potenziellen Feuchtigkeitsschäden an Dächern möglich ist.
Das vorgeschlagene Verfahren sieht vor, die Ergebnisse den Hauseigentümern mitzuteilen und ein freiwilliges Beratungsangebot zur energetischen Optimierung bereitzustellen. Die Anfrage fragt nach der Möglichkeit einer Umsetzung, die auch öffentliche und gewerbliche Gebäude umfasst.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine solche Befliegung durchgeführt werden kann und wie eine Einbindung von Kooperationspartnern aus dem Energiesektor, wie etwa der Stadtwerke Bochum, der Verbraucherzentrale oder der Handwerkskammer erfolgen könnte. Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Prüfung der Einwerbung von Fördermitteln oder öffentlichen Zuschüssen für ein solches Projekt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Nutzung des Kita-PortalsZur Vorlage · 20230887 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister die Nutzung des Kita-Portals in Bochum thematisiert. Die Fraktion verweist auf Rückfragen von Eltern, wonach eine Änderung bereits getätigter Eingaben im Portal derzeit nicht möglich sei. Konkret wird die Unmöglichkeit angeführt, einmal ausgewählte Kindertagesstätten zu löschen und durch andere Einrichtungen zu ersetzen. Dies erschwere die Planung bei Änderungen der Betreuungssituation, etwa beim Übergang von der U3- in die Ü3-Betreuung oder bei einem Wechsel zu einer Tagespflege, da die Auswahlmöglichkeiten an die ursprüngliche Eingabe gebunden bleiben.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft das gewünschte Eintrittsdatum, welches im Portal ebenfalls nicht angepasst werden kann. Die CDU-Fraktion stellt der Verwaltung dazu Fragen zur Kenntnisnahme dieser Schwierigkeiten sowie zur Beurteilung der fehlenden Änderungsoptionen bei der Kita-Auswahl und beim Eintrittsdatum. Zudem wird nach der Absicht der Verwaltung gefragt, die Funktionen des Portals entsprechend anzupassen.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Verdreckte Kinderspielplätze in BochumZur Vorlage · 20230888 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zum Zustand der Kinderspielplätze eingereicht. Anlass sind Verschmutzungen durch Müll, Glas und Schmierereien auf verschiedenen Spielplätzen sowie ein Bericht über einen stark vermüllten Spielplatz in Bochum-Linden.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte der Spielplatzpflege thematisiert. Die Fraktion erkundigt sich nach der Reaktionszeit der Verwaltung bei Meldungen über Verunreinigungen, die über die Stadtverwaltung oder soziale Medien bekannt werden. Zudem wird hinterfragt, ob die Einhaltung der städtischen Arbeitsanweisung zur Spielplatzkontrolle, die eine wöchentliche Reinigung auch in den Wintermonaten vorsieht, flächendeckend gewährleistet ist.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft darüber, wie viele Personen aus welchen Dienstbereichen für die Kontrolle der Sauberkeit und Sicherheit zuständig sind und ob ein entsprechender Einsatzplan vorliegt. Abschließend wird die Verwaltung nach möglichem Optimierungsbedarf bei der Spielplatzpflege gefragt.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Flächen der Deutschen Bahn (Trasse der ehemaligen Friederika-Bahn)Zur Vorlage · 20230889 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an Oberbürlagermeister Thomas Eiskirch bezüglich der Flächen auf der Trasse der ehemaligen Friederika-Bahn eingereicht. Grundlage der Anfrage ist eine Information der Verwaltung aus dem Februar 2023 im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur. Demnach werden die für eine optimierte Variante des Radschnellwegs RS1 erforderlichen Flächen entlang der Hauptstrecke am Bochumer Hauptbahnhof als Vorhalteflächen für einen künftigen Ausbau der Bahnstrecke benötigt, weshalb diese nicht für den Radschnellweg zur Verfügung stehen.
Über den verkehrspolitischen Sprecher der Fraktion, Dr. Stefan Jox, möchte die CDU-Fraktion erfahren, welche konkreten Nutzungsvorstellungen die Deutsche Bahn in Gesprächen mit der Stadt Bochum bezüglich der Trasse kommuniziert hat. Des Weiteren wird angefragt, ob eine Reaktivierung der Friederika-Bahn oder der Bau eines zusätzlichen Gleisstrangs südlich der bestehenden Haupttrasse geplant ist. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage, ob solche Vorhaben bereits in Bedarfsplänen enthalten sind und mit welcher Priorität sowie in welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung vorgesehen ist.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Recycelte Baustoffe im Tief- und HochbauZur Vorlage · 20230890 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Einsatz von recycelten Baustoffen im Tief- und Hochbau gestellt. Hintergrund ist die neue Ersatzbaustoffverordnung, die ab dem 1. August 2023 bundesweite Regelungen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle sowie industrielle Massenabfälle wie Aschen und Schlacken vorgibt. Die Anfrage thematisiert die Rückgewinnung dieser Stoffe zur Verringerung des Rohstoffabbaus.
Die Fraktion bittet um Informationen darüber, welche Anstrengungen die Stadt bisher beim Recycling mineralischer Baustoffe bei Abbruchverfahren unternommen hat und welche Maßnahmen nach der neuen Verordnung umgesetzt werden sollen. Zudem wird nach der Recyclingquote bei städtischen Bau- und Sanierungsprojekten im Tief- und Hochbau sowie nach den Anteilen der einzelnen städtischen Tochterunternehmen gefragt. Abschließend werden Informationen zu den aktuellen Vorgaben bei Ausschreibungen sowie deren Bedeutung für künftige Verfahren angefordert.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Bunker in BochumZur Vorlage · 20230891 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Zustand und zur künftigen Nutzung von Bunker- bzw. Schutzraumanlagen in Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung des Bundesinnenministeriums vom 17. März 2022, die Rückabwicklung öffentlicher Schutzräume zu stoppen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe führt derzeit eine Bestandsaufnahme durch, um die Eignung dieser Anlagen als Schutzraum neu zu bewerten.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, in welcher Weise die Stadt Bochum in diese Bestandsaufnahme des Bundesinnenministeriums eingebunden wurde. Zudem werden Informationen zur Anzahl der im Besitz der Stadt befindlichen sowie der unter der Zuständigkeit des Bundes stehenden Anlagen im Stadtgebiet benötigt. Des Weiteren wird nach dem künftigen Verfahren für diese Anlagen sowie nach den Soll- und Ist-Kapazitäten gefragt. Abschließend sollen Angaben zum baulichen und funktionalen Zustand der Bunker in Bochum gemacht werden.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15KatastrophenschutzbedarfsplanungZur Vorlage · 20230892 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Katastrophenschutzbedarfsplanung an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund ist die im Rat verabschiedete Brandschutzbedarfsplanung, welche die Erstellung von Katastrophenschutzplänen für Großschadenereignisse sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährdete Objekte dem kommunalen Krisenmanagement unter Mitwirkung der Feuerwehr überträgt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bochumer Katastrophenschutzgesetzes ist die Stadt als Trägerin des Katastrophenschutzes zur Vorbereitung von Großeinsatzlagen verpflichtet und muss entsprechende Pläne alle fünf Jahre fortschreiben.
Mit der Anfrage werden verschiedene Aspekte der künftigen Planung thematisiert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann mit der Aufstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans zu rechnen ist und wie die Beteiligung der politischen Gremien gestaltet wird. Zudem wird gefragt, ob zur Unterstützung ein Gutachterbüro eingesetzt werden soll und welche Szenarien, wie etwa großflächige Stromausfälle, Hitzewellen oder Starkregenereignisse, in die Planung einbezogen werden sollen.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur aktuellen Personalstärke des kommunalen Krisenmanagements sowie zur künftigen personellen Ausgestaltung in den nächsten fünf Jahren. Es wird zudem nach den kommunalen Einheiten gefragt, die für diesen Zweck unterhalten werden sollen. Abschließend wird die Evaluierung der Bevölkerungswarnung, beispielsweise hinsichtlich der Hörbarkeit von Sirenen und der Einsatzpläne für Warnfahrzeuge, thematisiert.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16AkteneinsichtnahmenZur Vorlage · 20230893 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat mit der Anfrage 202893 Fragen zu den Abläufen bei Akteneinsichtnahmen in der Verwaltung gestellt. Dr. Steude erkundigt sich nach den Gründen, warum Beschäftigte, die mit der Durchführung von Einsichtnahmen beauftragt sind, häufig nicht über das Recht von Ratsmitgliedern zur Anfertigung von Kopien informiert sind und erst nach Hinweisen auf die Rechtslage bereit dazu sind. Zudem wird thematisiert, dass bei Akteneinsichten teilweise Personal begleitet, welches keine inhaltlichen Fragen beantworten kann oder dessen Prozess zur Weiterleitung von Fragen an die zuständigen Stellen nicht gesichert ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Beschaffenheit der Akten. Es wird gefragt, warum Protokolle oder Vermerke zu Absprachen in den Akten fehlen und weshalb die Akten nicht paginiert sind. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob eine Dienstanweisung zur ordnungsgemäßen Aktenführung sowie zur Vorbereitung und Begleitung von Akteneinsichten existiert, und fordert deren Vorlage im Rahmen der Beantwortung an.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Wohnungslose in BochumZur Vorlage · 20230894 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 30. März 2023 Informationen zur Situation der Wohnungslosen in Bochum angefordert. Die Anfrage, eingereicht von Lars Schmidt, bezieht sich auf Daten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie auf den Sozialbericht 2021 der Stadt Bochum.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der Wohnungslosigkeit seit dem Jahr 2019. Dabei sollen die Gesamtzahlen sowie die Differenzierung zwischen ordnungsrechtlich untergebrachten Personen und Menschen ohne Unterkunft aufgeschlüsselt werden, jeweils nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit.
Zudem werden die jährlichen Kosten für die Stadt Bochum durch die ordnungsrechtliche Unterbringung abgefragt, einschließlich der Entwicklung dieser Ausgaben seit 2019. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob der Verwaltung die Ursachen der Wohnungslosigkeit bekannt sind und ob es in diesem Zeitraum Veränderungen bei den Ursachen gab.
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- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Beschleunigter Ausbau A40 in BochumZur Vorlage · 20230895 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage zum beschleunigten Ausbau der A40 in Bochum an den Oberbürgermeister gestellt. Das Vorhaben ist Teil einer Liste von Autobahnprojekten, die nach der Einigung des Koalitionsausschusses im Bund prioritär umgesetzt werden sollen. Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität wurde bereits der Abriss der Schlachthofbrücke in Bochum-Hamme für das Jahr 2024 angekündigt. Zu dem geplanten sechsspurigen Ausbau der A40 liegen seitens der Autobahn GmbH bislang keine konkreten Informationen vor.
Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, die Entscheidung über den beschleunigten Ausbau im Hinblick auf mögliche Verkehrs- und Umweltbelastungen für Bochum zu bewerten. Es werden zudem der aktuelle Verfahrensstand sowie etwaige Veränderungen des Zeithorizonts durch die bundespolitische Entscheidung erfragt. Ein weiterer Fokus liegt auf den Folgen für die Stadtverwaltung und die Anwohnenden, die sich aus dem Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und beschleunigten gerichtlichen Kontrollverfahren ergeben könnten. Die Fraktion erkundigt sich zudem, ob die Priorisierung der Maßnahme die Fertigstellung der sogenannten Bochumer Lösung, der Querspange 448, beeinflusst. Schließlich wird gefragt, welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung hat, bestehende Bedenken gegenüber der Landesregierung zu vertreten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- Kenntnisnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom 09.02.2023
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Verleihung der EhrenplaketteErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Stellungnahmen der Hilfsorganisationen und privaten Anbieter zum Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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