Übernahme der Gewässerunterhaltung für eine Teilstrecke des Marbachs in Bochum
20230128 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.03.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Übertragung der Gewässerunterhaltungspflicht für einen Teilabschnitt des Marbachs an die Emschergenossenschaft entscheiden. Die Beschlussvorlage des Tiefbauamtes (Nr. 20230128) sieht vor, die Zuständigkeit für den Abschnitt zwischen Kilometer 5,03 und 5,25 von der Stadt auf die Emschergenossenschaft zu übertragen.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante ökologische Aufwertung und naturnahe Umgestaltung des Marbachs. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Vorhabens ist die Offenlegung einer Verrohrung am Kilometer 5,00, die bisher dem Abwassertransport aus dem Ortsteil Wiemelhausen diente. Durch die Übernahme der Unterhaltungspflicht sollen zeitliche und räumliche Schnittstellen bei der Umgestaltung vermieden sowie Synergien in der Gewässerunterhaltung genutzt werden.
Der geplante öffentlich-rechtliche Vertrag umfasst neben der Unterhaltungspflicht auch die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben. Die Übertragung des Grundstücks im Bereich Wiemelhausen, welches sich im Eigentum der Stadt befindet, soll in einem separaten Vertrag erfolgen. Die Kosten für die Unterhaltung und die ökologischen Maßnahmen werden gemäß den Veranlagungsgrundsätzen durch die Gemeinschaft der Mitglieder der Emschergenossenschaft getragen. Die Genossenschaftsversammlung hat der Übernahme des Abschnitts bereits im November 2022 zugestimmt.
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