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Schutz vor Gewalt und Übergriffen im Sport

20230735 · Antwort der Verwaltung · 26.05.2023 · Referat für Sport und Bewegung

↳ Zugehörige Anfrage Schutz vor Gewalt und Übergriffen im Sport · 09.02.2023
🟢 Beschlossen 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Schutz vor Gewalt und Übergriffen im Sport geantwortet. Die Anfrage von Aksevi und Hohmeier bezog sich auf Studien zu Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt in verschiedenen Sportbereichen.

Laut der Antwort des Referats für Sport und Bewegung liegt die wesentliche Verantwortung bei den Akteuren des organisierten Sports. Der Landessportbund NRW setzt im Rahmen seiner Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“ Präventionsmaßnahmen um, die unter anderem ein 10-Punkte-Aktionsprogramm, Handlungsleitfäden sowie Beratungsangebote umfassen.

Auf kommunaler Ebene hat der Stadtsportbund Bochum gemeinsam mit dem Jugendamt und dem Kinder- und Jugendring Bochum ein Zertifikat für Sportvereine entwickelt, das sich auf den Kinderschutz konzentriert. Zudem verlangt der Stadtsportbund von seinen Mitgliedsvereinen eine Gewaltsverzichtserklärung als Basis für die Vereinsaufnahme. Im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes NRW sind Organisationen dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 entsprechende Schutzkonzepte zu implementieren. Der Stadt Bochum sind bislang keine Vorfälle von sexualisierter Gewalt im Sport bekannt.

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Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung)
26.05.2023
kein Ergebnis hinterlegt
Rat (22. Sitzung)
30.03.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.