Abwicklung der Grundsteuerreform in Bochum
20230394 · Antwort der Verwaltung · 30.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung zur Abwicklung der Grundsteuerreform in Bochum nimmt das Amt für Finanzsteuerung Stellung zu den Fragen der FFB-Ratsfraktion. Hintergrund ist die Umsetzung der Reform nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wobei die Stadt anstrebt, die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 aufkommensneutral zu gestalten.
Die Verwaltung gibt an, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Proberechnungen durchzuführen, sobald die Finanzämter die neuen Grundsteuermessbeträge festgesetzt haben. Ziel ist es, den Hebesatz so anzupassen, dass sich die Einnahmen aus der Grundsteuer gegenüber der Finanzplanung des städtischen Haushaltes nicht verändern. Damit soll eine Veränderung der Belastung für Grundstückseigentümer und Mieter vermieden werden.
Hinsichtlich der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse solcher Berechnungen sowie des Zeitpunkts einer möglichen Anpassung des Hebesatzes erklärte die Verwaltung, dass über aktuelle Entwicklungen informiert werde. Konkrete Aussagen zur Höhe des künftigen Hebesatzes können jedoch erst getroffen werden, wenn ein repräsentativer Umfang an neuen Grundsteuermessbeträgen der Finanzämter vorliegt und ein abgestimmtes Verfahren der Landesregierung feststeht.
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