Hilfsangebote bei drohender Zwangsräumung
20230491 · Antwort der Verwaltung · 30.03.2023 · Amt für Soziales
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Hilfsangeboten bei drohenden Zwangsräumungen reagiert. Eine Übernahme von Mietschulden durch das Amt für Soziales ist laut Verwaltung nur dann möglich, wenn dadurch der Wohnraum nachhaltig erhalten werden kann. Voraussetzung hierfür ist etwa die Angemessenheit des Wohnraums sowie die Zustimmung der Vermieterschaft zur Fortführung des Mietverhältnisses.
In den vergangenen fünf Jahren wurden im Rahmen der Kostenübernahme zur Erhaltung von Wohnraum jeweils die vollständigen Rückstände übernommen. Im Jahr 2022 betraf dies 83 Mietrückstände sowie 17 Energiekostenrückstände. Die Zahlen für die Jahre 2018 bis 2021 lagen bei den Mietrückständen zwischen 73 und 112 Fällen und bei den Energiekostenrückständen zwischen 10 und 24 Fällen.
Im Jahr 2022 wurden zudem 373 Personen ordnungsrechtlich in städtischen Unterkünften untergebracht. Der Ablauf zur Vermeidung von Wohnraumverlust sieht vor, dass der Arbeitsbereich „Vermeidung von Wohnraumverlust“ Betroffene nach Benachrichtigung durch die Gerichtsvollzieher mit Unterstützungsangeboten kontaktiert. Bei ausbleibendem Kontakt erfolgen Hausbesuche durch Sozialarbeiter oder eine Begleitung des Räumungstermins, um ein städtisches Obdach anzubieten. Informationen über Hilfsangebote werden über die städtische Website sowie durch Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften mittels Anschreiben und Flyern bereitgestellt.
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