Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 - 2027
20230362/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.03.2023 · Feuerwehr und Rettungsdienst
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum den Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß dem Rettungsgesetz NRW ist die Stadt verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bedarfsplan zu erstellen, der die Standorte der Rettungswachen, die Anzahl der benötigten Einsatzfahrzeuge sowie Qualitätsanforderungen festlegt. Der vorangegangene Plan für den Zeitraum 2018 bis 2022 sah unter anderem die Modernisierung der Leitstellentechnik in Kooperation mit der Stadt Herne sowie die Einführung digitaler Rettungsdienstprotokolle vor.
Für den neuen Planungszeitraum sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Einführung eines Telenotarztes im Verbund mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei Bochum als Standort fungieren soll. Weitere Digitalisierungsschritte umfassen digitale Übernahmebücher für Fahrzeuge sowie eine Alarmierungs-App für dienstfreie Kräfte. Zudem ist die Anschaffung von E-Einsatzfahrzeugen und nachhaltiger Dienstkleidung geplant. Weitere Prüfgegenstände sind die Bereitstellung von eigenem Personal für die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes sowie die Möglichkeit eines zentralen Desinfektionsstandortes.
Der Entwurf wurde im Rahmen eines Anhörungsverfahrens verschiedenen Trägern, darunter Hilfsorganisationen wie dem DRK, ASB, JUH und MHD sowie Krankenkassenverbänden, zur Stellungnahme vorgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keinem wesentlichen Änderungsbedarf am Entwurf. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat die Vorlage am 1. März 2023 einstimmig befürwortet. Finanzielle Auswirkungen über die bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigten Mittel hinaus sind nicht vorgesehen.
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