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Antwort der Verwaltung

Wirtschaftsprüfer bei der Stadt, städtischen Beteiligungsunternehmen und den Zentralen Diensten

20230691 30.03.2023 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Identität und Historie der Wirtschaftsprüfer bei der Stadt Bochum, ihren Beteiligungsgesellschaften sowie den Zentralen Diensten reagiert. Im Rahmen der Antwort wird erläutert, dass lediglich die Gelsenwasser AG aufgrund ihres Status als Unternehmen von öffentlichem Interesse der EU-weiten Rotationspflicht unterliegt, welche einen Wechsel des Abschlussprüfers nach maximal zehn Jahren vorsieht. Für die weiteren Beteiligungen orientiert sich die Stadt am Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an der überarbeiteten Fassung des PCGK der Stadt Bochum. Dieser empfiehlt den Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens nach spätestens fünf Jahren.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Bochum erfolgt durch das interne Rechnungsprüfungsamt. Für die städtischen Beteiligungen zeigt die Übersicht wechselnde Prüfmandate in den letzten 15 Jahren. So wurde die Gruppe der Stadtwerke Bochum zuletzt von der BKP, Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft, nachdem zuvor die PKF Fasselt Partnerschaft mbB zuständig war. Bei der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG erfolgte ein Wechsel von PwC über die WIBERA AG hin zu Deloitte GmbH. Auch bei anderen Gesellschaften wie der VBW Bauen und Wohnen GmbH oder den Senioreneinrichtungen der Stadt (SBO) sind Veränderungen bei den Prüfungsgesellschaften, etwa durch Einsätze der Märkische Revision oder der BDO AG, dokumentiert.

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