Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest (Linden) vom ___.04.2023
20230189 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.03.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Regelung des Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest vorgelegt. Der Entwurf betrifft insbesondere den Bereich Linden und basiert auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V.
Gemäß der vorliegenden Vorlage sollen für das Jahr 2023 zwei Sonntage für Verkaufsöffnungen freigegeben werden. Am 18. Juni 2023 ist eine Öffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“ vorgesehen. Ein weiterer Termin ist der 10. September 2023 für das Fest „Lindener Meile“, ebenfalls in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Verkaufsöffnung beschränkt sich dabei auf die in einem Plan festgelegten Teilbereiche des Stadtbezirks Linden.
Die Verordnung legt fest, dass eine Öffnung nur zulässig ist, wenn die entsprechenden Veranstaltungen tatsächlich stattfinden. Sollte eine Veranstaltung ausfallen, dürfen die Verkaufsstellen nicht geöffnet werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Vorlage durchläuft einen Beratungsprozess in den zuständigen Bezirksvertretungen und Ausschüssen, bevor eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum erfolgt.
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