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Beschlussvorlage der Verwaltung

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest (Linden) vom ___.04.2023

20230189 Ordnungs- und Veterinäramt

🟢 Beschlossen 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts (Nummer 20230189) befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest für das Jahr 2023. Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe von zwei spezifischen Terminen im Bereich Linden, die zwischen 13:00 und 18:00 Uhr stattfinden sollen.

Der erste Termin ist für den 18. Juni 2023 im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“ und eines Kunsthandwerkermarktes mit etwa 30 Ständen vorgesehen. Die Veranstaltung umfasst die Hattinger Straße bis zum Wilhelm-Hopmann-Platz und wird mit etwa 5.000 Besuchern erwartet. Der zweite Termin betrifft das Fest „Lindener Meile“ am 10. September 2023. Hierfür ist eine Öffnung von 12:00 bis 18:00 Uhr geplant, die einen Kunsthandwerkermarkt mit 36 Ständen sowie einen Floh- und Trödelmarkt umfasst. Für diesen Termin werden etwa 10.000 Besucher erwartet. Die Veranstaltungszeiten für das Fest umfassen zudem den Samstag, den 9. September 2023, von 12:00 bis 22:00 Uhr.

Die Verwaltung begründet die Empfehlung mit dem öffentlichen Interesse an der Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW. Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet äußern keine Bedenken bzw. unterstützen die Anträge, während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Öffnungen ablehnen. Die Evangelische Kirche in Bochum nimmt eine kritische Position ein. Verstöße gegen die festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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Dokumente

Ort

📍 Linden · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Linden.

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