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Sachstand der Kernaktivität Landmarken - wir sehen Bochum hier: Fertigstellung der Machbarkeitsstudie/Abschluss der 1. Stufe der Kernaktivität

20230430 · Mitteilung der Verwaltung · 30.03.2023 · Dezernat VI - Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit

🟢 Beschlossen 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Kernaktivität „Landmarken – wir sehen Bochum“, die im Rahmen der Bochum-Strategie durch den Rat am 16. Dezember 2021 beschlossen wurde, hat die erste Phase abgeschlossen. Mit der Vorlage der Machbarkeitsstudie durch ein extern beauftragtes Planungsbüro ist die erste Stufe des Projekts beendet. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden über 50 potenzielle Standorte in Bochum analysiert, darunter Stadteingänge, Autobahnkreuze sowie Bahnhöfe und innerstädtische Situationen. Die Bewertung der Standorte erfolgte anhand von Kriterien wie Sichtbarkeit, Frequenz und planungsrechtlicher Verfügbarkeit.

Auf Basis der Ergebnisse wurde ein „Startpaket“ mit etwa 15 priorisierten Standorten identifiziert. Damit tritt das Projekt nun in die zweite Stufe ein, die die Organisation eines künstlerischen Wettbewerbs umfasst. Dieser Wettbewerb soll sich auf die im Startpaket definierten Orte beziehen und eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglichen. Die Projektleitung geht hierfür an das Amt für Stadtplanung und Wohnen über. Im Rahmen der zweiten Phase sollen zudem die Voraussetzungen für die Durchführung geschaffen und die Beteiligung von Politik sowie der Stadtgesellschaft sichergestellt werden. Die bauliche Umsetzung der Ergebnisse ist als dritte Stufe des Projekts vorgesehen.

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Beratungen

Rat (22. Sitzung)
30.03.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung)
28.03.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
22.03.2023
Herr Mitschke fragt nach, ob eine inhaltliche Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vorgesehen ist. Dies ist der Fall. Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.