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Förderantrag für Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen

20230428 · Antwort der Verwaltung · 30.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Förderantrag für Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen · 09.02.2023
🟢 Beschlossen 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Bochum angefragt, ob die Verwaltung das Bundesförderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ nutzt, um soziale Einrichtungen gegen Hitze zu unterstützen. Die Antwort der Verwaltung macht deutlich, dass das Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit Ende 2020 bekannt ist.

Ein erstes Förderfenster im Jahr 2020 endete bereits im Dezember desselben Jahres. Die Verwaltung gab an, dass die Zeitspanne zwischen der Bekanntmachung und dem Ende des ersten Fensters nicht ausreichte, um städtische Maßnahmen zu identifizieren oder vorzubereiten. Zwar wurden für die Jahre 2021 bis 2023 weitere Förderzeiträume angekündigt, diese wurden jedoch von der zuständigen Projektträgerin ZUG gGmbH nicht geöffnet. Eine Nutzung des Programms war daher bislang nicht möglich.

Die Verwaltung hat bereits im Dezember 2020 interne Prüfungen durchgeführt und die zuständigen Fachbereiche über das Programm informiert. Die Stadt Bochum beabsichtigt weiterhin, das Förderprogramm zu nutzen. Sobald das für das erste Quartal 2023 erwartete zweite Förderfenster sowie die neuen Richtlinien vorliegen, wird die Verwaltung mögliche Maßnahmen prüfen und bei entsprechender Machbarkeit einleiten.

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Beratungen

Rat (22. Sitzung)
30.03.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.