Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
20230419 · Mitteilung der Verwaltung · 30.03.2023 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat eine Mitteilung über die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters Thomas Eiskirch für das Jahr 2022 vorgelegt. Grundlage der Veröffentlichung ist § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, wonach Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet sind, eine Aufstellung über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten sowie die entsprechenden Vergütungen einzureichen, sofern diese bestimmte Höchstgrenzen überschreiten.
Die vorliegende Dokumentation führt alle Einnahmen aus Nebentätigkeiten im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 auf. In der Mitteilung wird erläutert, dass Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder Giroverbände sowie bestimmte Funktionen bei der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse als ehrenamtlich gelten und somit nicht unter die Abführungspflicht fallen. Des Weiteren wird über eine Entschädigung in Höhe von 1.700 Euro für ein ehrenamtliches Mandat in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr informiert, welche nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums nicht als Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung NRW einzustufen ist. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den geltenden Regelungen an die Stadt abgeführt.
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