Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost (Langendreer) vom ___.04.2023
20230190 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.03.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost regelt. Im Zentrum steht dabei die geplante Öffnung von Geschäften am Sonntag, den 4. Juni 202<0xE2><0x80><0xAF>3, im Zusammenhang mit dem Fest „Bänke raus“ in Langendreer.
Gemäß dem Entwurf sollen Verkaufsstellen in einem festgelegten Teilbereich von Langendreer in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Die Grundlage für diese Regelung bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im Rahmen von örtlichen Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück.
Die Verordnung sieht vor, dass die Verkaufsöffnung an die Durchführung der Veranstaltung gekoppelt ist. Sollte das Fest „Bänke raus“ nicht stattfinden, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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