Konnexitätsprinzip einhalten - Haushalterische Auswirkungen des neuen Bürgergeldes und der Wohngeldreform auf Kommunen
20230629 · Antwort der Verwaltung · 30.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat zur Frage der haushalterischen Auswirkungen neuer Sozialgesetzgebungen Stellung bezogen. Bezüglich des Bürgergeldes werden keine unmittelbaren Anstiege der Fallzahlen oder der Kosten für Unterkünfte erwartet, da die bestehenden Bedarfsgemeinschaften in der Stadt bereits über angemessene Leistungen verfügen. Die Kosten für Unterkünfte werden weiterhin zu einem Anteil von etwa 63 Prozent vom Bund erstattet.
Im Gegensatz dazu führt das Wohngeld-Plus-Gesetz zu einer Ausweitung des berechtigten Personenkreises. Hier rechnet die Stadt mit einem zusätzlichen Personalbedarf von etwa 24 Stellen und jährlichen Personalkosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Zudem fallen Sachkosten von über 200.000 Euro an, die nicht durch Bund oder Land finanziert werden.
Weitere gesetzliche Änderungen wie das Chancen-Aufenthaltsrecht könnten zu einem Wechsel von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Rechtskreis des SGB II oder XII führen, wobei die genaue Tragweite noch nicht beziffert werden kann. Eine Entlastung ergab sich hingegen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, wodurch die Kosten für Hilfe zur Pflege im Jahr 2022 um etwa 3 Millionen Euro sanken. Zur Sicherstellung des Konnexitätsprinzips nutzt die Verwaltung die Mitwirkung in kommunalen Spitzenverbänden, um finanzielle Auswirkungen neuer Regelungen zu prüfen und Kompensationsansprüche gegenüber Bund und Land geltend zu machen.
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