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Akteneinsichtnahmen

20230893 · Anfrage · 30.03.2023

↳ Antwort der Verwaltung Akteneinsichtnahmen · 04.05.2023
🟢 Beschlossen 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat mit der Anfrage 202893 Fragen zu den Abläufen bei Akteneinsichtnahmen in der Verwaltung gestellt. Dr. Steude erkundigt sich nach den Gründen, warum Beschäftigte, die mit der Durchführung von Einsichtnahmen beauftragt sind, häufig nicht über das Recht von Ratsmitgliedern zur Anfertigung von Kopien informiert sind und erst nach Hinweisen auf die Rechtslage bereit dazu sind. Zudem wird thematisiert, dass bei Akteneinsichten teilweise Personal begleitet, welches keine inhaltlichen Fragen beantworten kann oder dessen Prozess zur Weiterleitung von Fragen an die zuständigen Stellen nicht gesichert ist.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Beschaffenheit der Akten. Es wird gefragt, warum Protokolle oder Vermerke zu Absprachen in den Akten fehlen und weshalb die Akten nicht paginiert sind. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob eine Dienstanweisung zur ordnungsgemäßen Aktenführung sowie zur Vorbereitung und Begleitung von Akteneinsichten existiert, und fordert deren Vorlage im Rahmen der Beantwortung an.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter).

Beratungen

Rat (22. Sitzung)
30.03.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.