Gewährung bezirklicher Mittel für Verkehrs- und Gefahrenbereichssicherung örtlicher Brauchtumsveranstaltungen
20230402 · Antwort der Verwaltung · 30.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG:Freie Bürger stellte in der Ratssitzung vom 9. Februar 2023 die Frage, weshalb die Stadt Bochum die Kosten für Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Brauchtumsveranstaltungen nicht mehr vollständig übernimmt. Hintergrund war die Information, dass Veranstalter diese Kosten nun selbst tragen oder über bezirkliche Mittel finanzieren müssen.
Die Verwaltung erklärte, dass die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit die personellen Kapazitäten des Technischen Betriebes überschreiten. Der Technische Betrieb konzentriere sich primär auf pflichtige Aufgaben der Gefahrenabwehr, wie etwa Absperrungen zur Kampfmittelräumung. Die Verkehrsabsicherung bei Festen wird als freiwillige Aufgabe eingestuft.
Um die Sicherheit dennoch zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit den Bezirken und Vereinen vereinbart, dass auf Antrag städtische und bezirkliche Mittel für notwendige Maßnahmen neben der Terrorabwehr gewährt werden können. Die Entscheidung über den Einsatz der bezirklichen Mittel obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Während die Kosten für die Terror- und Gefahrenabwehr gemäß Ratsbeschluss weiterhin vollständig aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, stellte die Verwaltung klar, dass auch die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Gefahrenabwehr aus dem städtischen Haushalt stammen und nicht aus den Mitteln der Bezirke.
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