Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027
20230360/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.03.2023 · Feuerwehr und Rettungsdienst
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/PAR)
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Der Rat der Stadt Bochum soll den Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 beschließen. Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Plan alle fünf Jahre zu aktualisieren, um das angestrebte Sicherheitsniveau sowie die Anforderungen an Personal und Ausstattung der Feuerwehr festzulegen. Der Plan analysiert dabei die örtlichen Gefahrenpotenziale und definiert die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele hinsichtlich der Verfügbarkeit von Einsatzkräften, Fahrzeugen und Wachen.
Zu den Schwerpunkten des neuen Plans gehören die Fertigstellung und Inbetriebnahme der vierten Feuer- und Rettungswache in Bochum-Weitmar sowie die Fortsetzung von Neubauprojekten bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zudem sind Sanierungsmaßnahmen an der Innenstadt- und Hauptfeuerwache, Optimierungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine prüfende Untersuchung für ein mögliches Ausbildungszentrum vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen über die bereits in den Haushaltsplänen 2023–2024 und der mittelfristigen Finanzplanung 2025–2027 enthaltenen Mittel hinaus entstehen durch den Plan nicht. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat der Vorlage am 1. März 2023 bereits einstimmig zugestimmt.
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