Applaus im Rahmen von Bürgeranträgen - Betonung der Fragehalbestunde -
20230728 · Antrag · 30.03.2023
▶ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag an den Oberbürgermeister Thomas Eiskirch regelt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Paul Tobias Dahlmann den Umgang mit Beifall während Ratssitzungen sowie die Handhabung der Fragehalbestunde. Der Antrag sieht vor, dass Applaus von Zuschauenden nach Reden von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der §§ 24 ff GO NRW grundsätzlich als Teil der demokratischen Teilhabe akzeptiert wird, sofern dieser sich innerhalb gesellschaftlicher Gepflogenheiten bewegt und keine besonderen Umstände vorliegen.
Zudem soll die in der Geschäftsordnung vorgesehene Fragehalbestunde gemäß § 2a GeschO als regelmäßiger Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf diese Möglichkeit der Beteiligung auf der städtischen Internetseite sowie in Presseankündigungen zu Sitzungen explizit hinzuweisen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass Beifall von Seiten der Zuschauer bisher vom Oberbürgermeister unter Berufung auf das Hausrecht beendet wurde. Der Antragsteller vertritt die Ansicht, dass Applaus keine Verletzung der Ordnung und Würde des Hauses darstellt. Ein solches Vorgehen widerspreche dem Grundgedanken der Bürgerbeteiligung in der Geschäftsordnung sowie der GO NRW.
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