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Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss)

20230286 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.05.2023 · Rechtsamt

🟢 Beschlossen 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
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KI-Zusammenfassung

Der Bochumer Rat soll für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Schöffenwahlausschuss wählen. Dieser Ausschuss ist für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus den von der Stadt Bochum aufgestellten Vorschlagslisten zuständig.

Der Ausschuss setzt sich laut der Beschlussvorlage des Rechtsamtes aus einem Vorsitzenden vom Amtsgericht, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten der Amtsleitung des Rechtsamtes sowie sieben durch den Rat zu wählenden Vertrauenspersonen zusammen. Für jede gewählte Vertrauensperson ist zudem eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Die Wahl der Beisitzer erfordert im Rat eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.

Mit der vorliegenden Vorlage wird zudem auf eine Änderung des Verfahrens hingewiesen: Das Vorschlagsrecht für die sieben Vertrauenspersonen liegt nun bei den Fraktionen im Rat. Zuvor waren verschiedene Organisationen wie der DGB, die Caritas, die AWO oder das DRK zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt. Den Fraktionen steht es jedoch frei, weiterhin auf Vorschläge dieser oder anderer Organisationen zurückzugreifen. Die Wahl der Vertrauenspersonen muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 31. Mai 2023 abgeschlossen sein.

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Beratungen

Rat (23. Sitzung)
04.05.2023
Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
Rat (22. Sitzung)
30.03.2023
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
22.03.2023
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.