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Balkonkraftwerke für Wohnungen der VBW

20230690 · Antwort der Verwaltung · 30.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Balkonkraftwerke für Wohnungen der VBW · 09.02.2023
🟢 Beschlossen 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FFB-Fraktion bezüglich der Installation von Balkonkraftwerken in Wohnungen der VBW Bauen und Wohnen GmbH reagiert. Laut den Informationen des Amtes für Finanzsteuerung ist bislang eine offizielle Installation erfolgt. Es liegen zwei Anfragen vor, wobei eine Genehmigung bereits erteilt wurde. Ein zweiter Antrag befindet sich im Prozess, da die entsprechenden Auflagen noch nicht unterzeichnet zurückgesendet wurden.

Bezüglich der Vorgabe, dass die Installation durch eine bestimmte Elektrofirma erfolgen muss, führt die Verwaltung an, dass dadurch Unklarheiten aufseiten der Mieter minimiert werden sollen. Die Fachfirma prüft die Anlage vor Ort und gibt Empfehlungen zur Einspeisung ab. Da die Verantwortung für die Hausstromleitung und -verteilung der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers unterliegt, dient das Verfahren der Erhöhung der Sicherheit bei geringem Aufwand.

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Beratungen

Rat (22. Sitzung)
30.03.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.