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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Resolutionen
- 1Für den Schutz jüdischen Lebens in Bochum!Zur Vorlage · 20233020 · Resolution
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen im Bochumer Rat haben eine Resolution mit dem Titel „Für den Schutz jüdischen Lebens in Bochum!“ vorgelegt, die für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 vorgesehen ist. Die Vorlage wurde von Vertretern der SPD, Grünen, CDU, FDP, UWG, Die Partei & Stadtgestalter, Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit, DIE LINKE. sowie DIE PARTEI unterzeichnet.
In der Resolution bekennen sich die Fraktionen zur Solidarität mit jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt angesichts antisemitischer Bedrohungen und Anfeindungen. Bezugnehmend auf die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 wird die Sicherheit jüdischer Einrichtungen, Schulen und Kitas thematisiert. Die Vorlage sieht vor, sich für einen ausreichenden Schutz dieser Institutionen sowie für die konsequente Verfolgung und Bestrafung antisemitischer Straftaten einzusetzen. Zudem werden Gewaltaufrufe und Einschüerdigungen abgelehnt. Die Ratsmitglieder rufen die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bei Bedrohungen des jüdischen Lebens wachsam zu sein, um ein friedliches Zusammenleben aller Menschen ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2Resolution zur Solidarität mit dem Staat Israel und zur Bekämpfung von Antisemitismus und antiisraelischen VerbrechenZur Vorlage · 20233146 · Resolution
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Ratssitzung am 14. Dezember 2023 eine Resolution zur Solidarität mit dem Staat Israel sowie zur Bekämpfung von Antisemitismus vorgelegt. Die Vorlage äußert Mitgefühl mit der israelischen Bevölkerung angesichts der Terroranschläge der Hamas und verurteilt Gewalt gegen Zivilisten. Zudem bekräftigt sie die Unterstützung für das Recht Israels auf Selbstverteidigung nach den Grundsätzen des Völkerrechts sowie das Ziel, die bilateralen Beziehungen zu stärken.
Ein weiterer Schwerpunkt der Resolution liegt auf der Bekämpfung von Antisemitismus und antiisraelischen Verbrechen in Bochum. Die Ratsfraktion fordert Maßnahmen zur Sicherung der jüdischen Bürgerinnen und Bürger sowie die rechtliche Ahndung von Diskriminierung, Bedrohung oder Gewalt. Gegenüber Demonstranten und Sympathisanten terroristischer Organisationen, insbesondere der Hamas, sollen angemessene Strafen verhängt werden. Personen, welche die öffentliche Sicherheit gefährden, können nach geltenden Gesetzen abgeschoben werden. Ergänzend sieht die Vorlage eine verstärkte Förderung von Bildungsprogrammen vor, um Prävention gegen Vorurteile zu leisten und Werte wie Toleranz und Vielfalt zu vermitteln.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG))dagegen: 71 (SPD, Grüne,CDU,UWG:FB, FDP, FASG, Linke, PAR, OB)dafür: 3 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (PAR&StG))dagegen: 71 (SPD, Grüne,CDU,UWG:FB, FDP, FASG, Linke, PAR, OB)dafür: 3 (BD) - 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20233252 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde im Rat der Stadt Bochum am 14. Dezember 2023 werden Fragen zum Status des GNK-Prozesses („Global Nachhaltige Kommune“) gestellt. Ein Bürger sowie Mitglieder des Netzwerkes für Bürgernahe Stadtentwicklung thematisieren darin den Verbleib eines Maßnahmenkatalogs, der von der Steuerungsgruppe bis Oktober 2022 erarbeitet wurde. Laut Vorlage liegt dieser Katalog trotz vorheriger Zusagen nicht vor, weshalb Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt wurde.
Die Anfrage hinterfragt zudem die Kommunikation mit der Landesarbeitsgemeinschaft LAG21. Es wird gefragt, warum der Katalog nicht zur Erstellung der Abschlussdokumentation zur Verfügung gestellt wurde und inwiefern dies den ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens verhindert hat. Des Weiteren werden Unklarheiten bezüglich der Umsetzung von Vereinbarungen zwischen der Verwaltung und der Steuerungsgruppe sowie die fehlende Gegenüberstellung von Maßnahmenkatalogs und Verwaltungsvorschlägen adressiert.
Ein weiterer Fokus der Fragen liegt auf dem Beschlussvorschlag der Verwaltung für die kommende Ratssitzung. Hierbei wird nach den Gründen gefragt, warum Empfehlungen zur Verstetigung der Steuerungsgruppe als Kontrollgremium sowie spezifische, gestaffelte Zeitvorgaben aus dem vorliegenden Zielkonzept und dem Beschlussentwurf nicht übernommen wurden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Nachhaltigkeitsstrategie BochumZur Vorlage · 20232094/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur neuen Nachhaltigkeitsstrategie vor. Diese führt die bisherigen Prozesse „Klimaplan Bochum 2035“ und „Global Nachhaltige Kommune“ in einem Gesamtkonzept zusammen. Die Vorlage umfasst ein umfassendes Gutachten sowie ein darauf basierendes Aktivitätenprogramm und ein Starterpaket mit 22 Maßnahmen.
Der Rat wird gebeten, das Gesamtgutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Nachhaltigkeitsstrategie in Form des Starterpakets sowie des Aktivitätenprogramms als Orientierungsrahmen für die Verwaltung zu beschließen. Die Vorlage sieht zudem vor, ab dem Jahr 2024 weitere Aktivitäten in jährlichen Tranchen von 15 bis 30 Maßnahmen mit ausgearbeiteten Steckbriefen zu entwickeln. Eine Evaluierung der Maßnahmen ist fünf Jahre nach dem Ratsbeschluss vorgesehen.
Der voraussichtliche Sach- und Personalaufwand für die geplanten Aktivitäten soll ermittelt und in die Budgetdialoge sowie die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 einbezogen werden, wobei alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt der notwendigen Etatbeschlüsse stehen. Die Strategie orientiert sich an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und dient als Grundlage für die Entwicklung Bochums hin zu einer klimaneutralen Schwammstadt bis zum Jahr 2035.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 21 (CDU; BD; PAR&StG; FDP)dafür: 53 (SPD; Grüne; FASG; Linke; PAR; OB)
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Mehrheitlich abgelehnt.Enthaltungen: 0 dagegen: 11 (SPD; GRÜNE, BD, P/StG, LINKE) dafür: 4 (CDU, FDP)
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung)
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, BD, FDP, Die Partei)Dagegen: 2 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, FASG)
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Auf Bitte von Frau Pieper wird die Vorlage ohne Votum weitergeleitet.
- 24.11.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten. Siehe Ausführungen zum TOP 2.1
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.11.2023 · Beirat "Leben im Alter" (11. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.11.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232094/1Enhaltung: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Frau Aksevi)
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 31.10.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (13. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 26.10.2023 · Integrationsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 21 (CDU; BD; PAR&StG; FDP)dafür: 53 (SPD; Grüne; FASG; Linke; PAR; OB) - 1.1.1Nachhaltigkeitsstrategie Bochum - Änderungsantrag der Fraktionen CDU, UWG:Freie Bürger, FDP -Zur Vorlage · 20233297/1 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-, UWG: Freie Bürger- und FDP-Fraktionen haben einen Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum für die Ratssitzung am 14. Dezember 2023 vorgelegt. Die Fraktionen schlagen vor, den bestehenden Beschlussvorschlag so anzupassen, dass das Gesamtgutachten sowie das Aktivitätenprogramm lediglich als Orientierungsrahmen zur Kenntnis genommen werden.
Der Antrag sieht vor, zunächst nur das Starterpaket der Nachhaltigkeitsstrategie zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen, sofern diese noch nicht eingeleitet wurden. Für die Jahre ab 2024 sollen weitere Aktivitäten in jährlichen Tranchen von etwa 15 bis 30 Maßnahmen erarbeitet werden. Jede neue Maßnahme muss durch ausgearbeitete Steckbriefen den jeweiligen Sach- und Personalaufwand darlegen, in den Fachausschüssen beraten und im Rat zur Abstimmung gestellt werden. Eine Evaluierung soll alle zwei Jahre erfolgen.
Hinsichtlich der Finanzierung sollen die voraussichtlichen Kosten in die Budgetdialoge und Haushaltsplanungen ab dem Haushalt 2025 einfließen. Angesichts der Haushaltslage wird ein jährliches Budget für diese Aktivitäten festgesetzt. Bei Erreichen dieses Budgets sollen Maßnahmen angepasst oder gegebenenfalls in das nächste Haushaltsjahr verschoben werden, wobei alle Vorhaben unter dem Vorbehalt der notwendigen Etatbeschlüsse stehen. Die Fraktionen begründen den Antrag mit der Notwendigkeit einer Kontrolle der Ausgaben, insbesondere im Hinblick auf die im Gutachten angeführten Kosten von insgesamt 11,2 Milliarden Euro.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
- 1.1.2Nachhaltigkeitsstrategie Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20233317 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, der für die 28. Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 vorliegt, sieht eine Neufassung des Beschlusstextes zum Klimaplan 2035 vor. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingebrachte Antrag beinhaltet den Vorschlag, das Gesamtgutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Reduktion der Treibhausgase auf Null bis zum Jahr 2035 gemäß einem spezifischen Entwicklungspfad zu beschließen.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll in jährlichen Tranchen mit detaillierten Steckbriefen erfolgen. Die erste Tranche für das Jahr 2024 ist dem Rat im Januar 2024 vorzulegen, während die Beschlüsse für die Folgejahre jeweils bis Dezember des Vorjahres erfolgen sollen. Eine jährliche Prüfung der Zielerreichung ist vorgesehen.
In finanzieller Hinsicht soll der voraussichtliche Sach- und Personalaufwand ermittelt und in die Budgetdialoge sowie die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 integriert werden. Für das Jahr 2024 ist die Bereitstellung eines Sonderbudgets durch Umfinanzierungen im laufenden Haushalt vorgesehen, dessen Beschluss ebenfalls für Januar 2024 geplant ist. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der notwendigen Etatbeschlüsse. Zur Begleitung des CO2-Minderungsprozesses soll ein Klimabeirat als Steuerungsgruppe eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
- Zusammenfassung der Anhörungs- und Vorberatungsergebnisse
- 1.2Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Beteiligungsunternehmen aus dem Bereich Versorgung / Energie und Wasser – Nachfolge Herr Dietmar SpohnZur Vorlage · 20232824 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Vertretungen in Beteiligungsunternehmen aus dem Bereich Versorgung, Energie und Wasser vorgelegt. Hintergrund ist der anstehende Ruhestand eines Geschäftsführers zum Jahresende 2023.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, ab dem 1. Januar 2024 eine neue Geschäftsführerin als städtische Vertreterin in die Gesellschafterversammlungen der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH sowie der Glasfaser Ruhr GmbH & Co. KG und der Glasfaser Ruhr Verwaltungsgesellschaft mbH zu entsenden. In diesen Gremien wird sie die Rechte für die Stadtwerke Bochum GmbH bzw. die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ausüben.
Die bisherigen Benennungen weiterer Vertreter in anderen Beteiligungsunternehmen bleiben von diesem Vorschlag unberührt. Die personelle Änderung ergibt sich aus einem Wechsel in der Geschäftsführung, wodurch die neue Geschäftsführerin die Mandate des ausscheidenden Geschäftsführers übernimmt. Die Amtszeit der ernannten Vertreter ist an die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates gebunden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat (NRWKS)Zur Vorlage · 20232996 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat (NRWKS) entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, Dietmar Dieckmann als Mitglied und Matthias Frense als Stellvertreter zu bestellen. Die Amtszeit der Vertreter orientiert sich an der laufenden Wahlperiode des Rates.
Die Vorlage enthält Informationen zur Umwandlung des NRW KULTURsekretariats in einen Zweckverband zum 1. Januar 2024 sowie zur finalisierten Verbandssatzung. In dieser Satzung wurden Änderungen vorgenommen, etwa hinsichtlich der Regelung zur Vertretung und der Möglichkeit einer Stimmrechtsübertragung. Der Zweckverband hat die Aufgabe, Kunst und Kultur in Sparten wie Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz zu fördern.
Die Benennung der Mitglieder erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Die Vorlage wird zunächst in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus, für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Bochum fällt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 46 E: Bottroper Straße/Hilgerstr. (Thurmfeld) in EssenZur Vorlage · 20232650 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungs- und Abwägungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 46 E für das Areal „Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)“ in Essen.
Die geplante Änderung betrifft eine etwa 11,5 Hektar große Fläche im Essener Nordviertel. Die Neufestsetzung sieht vor, das Gebiet als Sonderbaufläche für die Bereiche Freizeit, Erholung und Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung sowie für spezifische gewerbliche Nutzungen auszuweisen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines Forschungs- und Innovationscampus in räumlicher Nähe zum Hauptcampus der Universität sowie eine intensivere Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Das bestehende „Sportbad am Thurmfeld“ ist in den Änderungsbereich einbezogen.
Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen umfasst die Abwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung des GFNP tritt nach der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungsorganen der Städte in Kraft.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (LINKE/UWG:FB)
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke) - 1.5Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in GelsenkirchenZur Vorlage · 20232653 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Im Zentrum steht das Änderungsverfahren 53 GE zum Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen. Mit dem beantragten Feststellungsbeschluss sollen die Anregungen und Stellungnahmen aus den frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligungsphasen der Öffentlichkeit und der Behörden abgewägt und abschließend behandelt werden.
Die vorliegende Änderung sieht die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Dabei wird eine Fläche, die im Regionalen Flächennutzungsplan noch als Hauptverkehrszug vorgesehen war, in die angrenzenden Nutzungen – bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen – integriert, da die ursprüngliche Verkehrsplanung nicht mehr umgesetzt werden soll. Die Planänderung umfasst neben dem Planmaterial auch den Textteil sowie eine Begründung inklusive eines Umweltberichts.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat am 14. Dezember 2023 wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht. Die Änderung des GFNP erlangt nach der Erteilung der Genehmigung und deren Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte Rechtswirksamkeit.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (LINKE/UWG:FB)
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke) - 1.6Bebauungsplan Nr. 417 b – Hauptstraße / In der Schornau – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232708 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 417 b – Hauptstraße / In der Schornau als Satzung vor. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Langendreer zwischen der Hauptstraße und der Straße In der Schornau, südwestlich des evangelischen Friedhofs. Ziel der Neuregelung ist die Erweiterung der Rudolf-Steiner-Schule sowie die Schaffung von Baurecht für mehrere Mehrfamilienhäuser gemäß aktuellen Anforderungen an den Wohnungsbau.
Der neue Bebauungsplan ersetzt den bisherigen Plan Nr. 417 a, da dessen Erschließungskonzept aufgrund einer neu errichteten Straßenbahnhaltestelle auf der Hauptstraße nicht mehr umsetzbar ist. Die städtebauliche Planung sieht entlang der Hauptstraße Schulgebäude, eine Sporthalle sowie Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte vor. Im Bereich der Straße In der Schornau sollen Wohngebäude entstehen, die unter anderem ein gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnprojekt einer Baugenossenschaft und eines Investors umfassen.
Mit dem Beschlussvorschlag werden auch die Begründung inklusive Umweltbericht sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen vorgeschlagen. Die Planung umfasst Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Gebäudeform sowie zur ökologischen Qualität des Quartiers. Der Entwurf berücksichtigt zudem Lärmschutzaspekte im Hinblick auf die nahegelegene Bahntrasse und folgt dem Handlungskonzept Wohnen der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Planungsbeschluss zur Erweiterung Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20232167 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über einen Planungsbeschluss zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Dahlhausen beraten. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie sollen die Zentralen Dienste und die Feuerwehr beauftragt werden, die Leistungsphasen zwei und drei der Planung durchzuführen.
Die aktuelle bauliche Situation am Standort Am Sattelgut entspricht nach Angaben der Verwaltung nicht dem aktuellen Stand der Technik sowie den Unfallverhütungsvorschriften. Es besteht ein Bedarf an erweiterten Kapazitäten, insbesondere bei den Sanitär- und Umkleideräumen für Einsatzkräfte. Da das Grundstück stark bebaut ist, sieht die Planung einen Anbau von maximal etwa 105 Quadratmetern vor. Dieser soll Umkleiden für 28 Männer und sieben Frauen sowie neue Sanitärbereiche und technische Räume umfassen. Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen werden zudem ein Gründach und eine Photovoltaikanlage in die weitere Planung einbezogen.
Der Zeitplan sieht einen politischen Realisierungsbeschluss für das dritte Quarteljahr 2025 vor, sodass die Nutzung der erweiterten Fläche etwa im vierten Quartal 2026 erfolgen kann. Die Kostenprognose beläuft sich unter Berücksichtigung von Risikoaufschlägen und erwarteten Baupreissteigerungen auf circa 1,83 Millionen Euro für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Planungsbeschluss für erste Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Grundschulen Stufe 1Zur Vorlage · 20232845 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung der Planungsphasen zwei und drei für drei Bochumer Grundschulen vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollen die Gertrudisschule, die Wilbergschule sowie die Kirchschule Höntrop baulich erweitert werden, um dem prognostizierten Schüleraufkommen und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 gerecht zu werden.
Für die Gertrudisschule ist der Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes auf einem erweiterten Grundstück an der Hüller Straße vorgesehen, um Unterrichts- und Betreuungsräume sowie die Verwaltung unterzubringen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 18 Millionen Euro geschätzt. An der Wilbergschule sollen durch einen zweigeschossigen Anbau und die Umnutzung eines stillgelegten Lehrschwimmbeckens Kapazitäten geschaffen werden, wobei die Kosten für diese Maßnahme auf rund 10 Millionen Euro beziffert werden. Bei der Kirchschule Höntrop ist der Abriss eines alten Pavillons und dessen Ersatz durch einen Neubau für Unterrichts- und Betreuungsräume geplant, mit Kosten von etwa 9 Millionen Euro.
Die Gesamtkosten für diese drei Maßnahmen belaufen sich nach ersten Prognosen auf rund 37 Millionen Euro. Die Planung sieht zudem Klimaschutzmaßnahmen wie Gründächer und Photovoltaikanlagen vor. Für die gesamte Schulentwicklungsplanung werden im weiteren Verlauf Realisierungsbeschlüsse sowie entsprechende Mittelbereitstellungen benötigt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Aktualisierung der GrundstücksrichtlinienZur Vorlage · 20232639 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Aktualisierung der Grundstücksrichtlinien vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Umsetzung eines vorangegangenen Beschlusses zur Neuausrichtung der Bodenpolitik, insbesondere durch die Verankerung des Erbbaurechts in den Verfahrensgrundsätzen für den Grundstücksverkehr. Hierzu wurden allgemeine Vertragsbedingungen für die Einräumung von Erbbaurechten in die Richtlinien aufgenommen.
Zudem werden ökologische Grundsätze in der Stadtentwicklung stärker berücksichtigt, etwa durch Bestimmungen zur Stärkung ökologischer Vorgärten. Die Aktualisierung der seit 2013 unveränderten Richtlinien umfasst darüber hinaus redaktionelle und inhaltliche Anpassungen an veränderte Gegebenheiten auf dem Grundstücksmarkt sowie an Entwicklungen wie die fortschreitende Digitalisierung und neue Familienmodelle.
Der Entscheidungsprozess sieht Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen vor. Eine abschließende Entscheidung des Stadtrates ist für den 14. Dezember 2023 geplant. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232639 bei einer Enthaltung (AfD)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BBM)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP/UWG, LINKE, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in den Produktgruppen 5406 Beteiligung ÖPNV und 2510 Beteiligung AöR Schauspielhaus Bochum zur Leistung eines durch die Folgen der Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine bedingten Sonderzuschusses an die BOGESTRA und die Schauspielhaus Bochum AöR.Zur Vorlage · 20233028 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum sieht die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ihre Beteiligungen an der BOGESTRA und dem Schauspielhaus Bochum AöR vor. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges gegen die Ukraine wird bei der BOGESTRA für das Jahr 2023 eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von rund 21,1 Millionen Euro erwartet. Nach der Finanzierungssystematik des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr entfällt auf die Stadt Bochum ein Anteil von etwa 12,1 Millionen Euro. Dieser Bedarf begründet sich durch geringere Verkehrserträge, ausfallende Energiekostenersatzleistungen des Bundes sowie Mehraufwendungen beim Personal infolge des Inflationsausgleichs.
Zudem wird eine Bereitstellung von rund 182.000 Euro für das Schauspielhaus Bochum AöR beantragt, um die durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Energiekosten auszugleichen. Die Deckung der Mittel erfolgt in beiden Fällen über außerordentliche Erträge gemäß der Bilanzierungshilfe des NKF-CUIG NRW. Durch die Aktivierung dieser Finanzschäden entstehen ab dem Jahr 2026 jährliche Folgekosten für den städtischen Haushalt. Diese belaufen sich auf etwa 246.000 Euro, was aus einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren resultiert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 3 (BD)dafür: 74 (SPD; Grüne; CDU; PAR&StG; UWG:FB; FDP; FASG; LINKE; PAR; OB)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PSG, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 3 (BD)dafür: 74 (SPD; Grüne; CDU; PAR&StG; UWG:FB; FDP; FASG; LINKE; PAR; OB) - 1.11Überplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 2501 Volkshochschule zur Deckung von Mehrauszahlungen bei der Hochbaumaßnahme Baarestr.Zur Vorlage · 20233113 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Dezember 2023 über die Bereitstellung überplanmäßiger investiver Haushaltsmittel für das Gebäude der Volkshochschule an der Baarestr. 33 entscheiden. Laut einer Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung (Nr. 20233113) besteht ein Finanzbedarf von 1,12 Millionen Euro zur Deckung von Mehrauszahlungen bei einer Hochbaumaßnahme.
An dem Gebäude sind Schäden an der Dachentwässerung, der Flachabdichtung sowie an den Oberlichtern festzustellen. Während für eine Teilreparatur bereits Rückstellungen in Höhe von 620.000 Euro gebildet worden waren, zeigt die detaillierte Planung nun die Notwendigkeit einer kompletten Dachsanierung mit einem neuen Dachaufbau auf. Als Gründe für den erhöhten Bedarf werden neben dem erweiterten Umfang auch gestiegene Baupreise, insbesondere bei Dämmstoffen und Bitumen, angeführt. Die Finanzierung einer geplanten Dachbegrünung sowie einer Photovoltaikanlage erfolgt über einen zentralen Haushaltsansatz für klimafreundliche Baumaßnahmen.
Die Deckung der Mittel soll aus der Produktgruppe 4201 erfolgen, konkret aus dem Budget für den Sportplatz Am Hillerberg. Dort stehen Mittel zur Verfügung, da sich das dortige Projekt aufgrund von Verzögerungen bei der Flächenübernahme und den damit verbundenen Gutachten zeitlich verschiebt. Die Vorlage wird am 6. Dezember 2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat am 14. Dezember 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.12Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO)Zur Vorlage · 20233015 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Euro zustimmen. Die Mittel sind für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgesehen und betreffen die Produktgruppe für Beteiligungen im Bereich sozialer Leistungen.
Die Begründung für den Mehrbedarf liegt in einem laufenden Sanierungsprozess der SBO. Um die Liquidität für den laufenden Geschäftsbetrieb bis zum Jahr 2024 sicherzustellen, sind zusätzliche Mittel erforderlich. Zudem sollen die Mittel für die Erstausstattung und Inbetriebnahme der siebten Pflegeeinrichtung der SBO, dem Haus an der Sommerdellenstraße, verwendet werden. Die Eröffnung dieser Einrichtung ist Teil der Pflegebedarfsplanung der Stadt Bochum.
Die Deckung des Betrags von 5,5 Millionen Euro erfolgt aus höheren Erträgen der Gewerbesteuer, die über den in der Haushaltsplanung veranschlagten Werten liegen. Der entsprechende Vorgang wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 30. November 2023 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023 beraten, bevor der Rat am 14. Dezember 2023 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Enthaltungen: -dagegen: 2 (FDP)dafür: 75 (SPD; Grüne; CDU; BD; PAR&StG; UWG:FB; FASG; Linke; PAR, OB)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Enthaltungen: -dagegen: 2 (FDP)dafür: 75 (SPD; Grüne; CDU; BD; PAR&StG; UWG:FB; FASG; Linke; PAR, OB) - 1.13Auflösung des Dienstleistungsvertrags zwischen der Stadt Bochum und der Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO)Zur Vorlage · 20232307 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Aufhebung des Dienstleistungsvertrags zwischen der Stadt Bochum und der Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) entscheiden. Die Vorlage sieht vor, den Vertrag zur Durchführung der Entgeltabrechnung zum 1. März 2024 zu beenden. Eine ursprüngliche Vereinbarung sah die Zusammenarbeit bis zum 31. Dezember 2026 vor.
Die SBO hat die Aufhebung des Vertrags beantragt. Im Rahmen einer Sanierung der Einrichtung werden Prozesse und Verfahren neu ausgerichtet. Laut Vorlage soll durch die Beendigung der Abrechnungsleistung das Fachwissen für die Beratung von Mitarbeitenden wieder direkt in der SBO verfügbar sein. Zudem soll der entstandene Kommunikations- und Koordinationsaufwand zwischen der Stadt Bochum und der SBO reduziert werden.
Das durch die Änderung frei werdende Personal im Umfang einer Vollzeitstelle soll aufgrund des Fachkräftemangels in anderen Bereichen eingesetzt werden. Die IT-Verträge zur Bereitstellung der Software sowie die Nutzung der Infrastruktur der Stadt Bochum bleiben von der Vertragsaufhebung unberührt und stehen der SBO weiterhin zur Verfügung. Die Aufhebung des Dienstleistungsvertrags hat keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Haus der Musik - Anpassung des Mittelbedarfes an die aktuelle KostenentwicklungZur Vorlage · 20232586 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Mittelbedarfs für das Projekt „Haus der Musik“ am Marienplatz vorgelegt. Nachdem der Rat im Mai 2022 den Umbau des ehemaligen Landesbehördenhauses zur dauerhaften Nutzung durch die Musikschule beschlossen hatte, zeigt die aktuelle Kostenschätzung eine Erhöhung des Finanzierungsrahmens. Während das ursprüngliche Volumen auf rund 18 Millionen Euro geschätzt wurde, belaufen sich die angepassten Gesamtkosten nun auf etwa 29,5 Millionen Euro.
Diese Kostenentwicklung ist laut Dokument auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Neben der allgemeinen Baupreissteigerung und Inflation sind zusätzliche Aufwendungen für den Umgang mit Schadstoffbefunden, insbesondere Asbest, sowie technische Anpassungen im Bereich Schallschutz, Beleuchtung und Medientechnik erforderlich. Zudem wurde die Kapazität der Photovoltaikanlage erhöht und eine Einbruchmeldeanlage zur Sicherung des Gebäudes eingeplant.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Ergebnisse der Vorplanung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Fortführung des Projektes unter Beibehaltung der Entwurfsqualität beauftragt. Die notwendige Erhöhung der finanziellen Mittel soll im Haushaltsplan ab 2025 entsprechend berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP)
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 16 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14.1Haus der Musik - Anpassung des Mittelbedarfes an die aktuelle Kostenentwicklung - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter -Zur Vorlage · 20233369 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Dr. Volker Steude hat einen Änderungsantrag zur 28. Sitzung des Rates der Stadt Bochum eingereicht, der eine Anpassung des Mittelbedarfes für das Projekt „Haus der Musik“ zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, für die Maßnahme einen Kostendeckel von insgesamt 25 Millionen Euro brutto, einschließlich einer Kostenvarianz von 10 Prozent, festzulegen. Um diesen Rahmen einzuhalten, sollen die Raumbedarfe der Musikschule, wie etwa Konzert- oder Bandräume, in den Gebäuden Musikforum und Haus des Wissens abgebildet werden.
Darüber hinaus soll die externe Vergabe der Gebäudereinigung geprüft werden, um die künftigen Betriebskosten wirtschaftlich zu gestalten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie dem Rat vorgelegt werden. Der Antrag begründet die Anpassung mit einer Kostensteigerung von rund 64 Prozent gegenüber der ursprünglichen Schätzung. Obwohl der neue Kostendeckel eine Steigerung von etwa 39 Prozent gegenüber der bisherigen Beschlussgrundlage bedeutet, soll er dazu dienen, die weitere Kostenentwicklung zu begrenzen. Als Grundlage für die Einhaltung des Deckels wird auf Synergien durch die Nutzung bestehender Flächen im Musikforum und im Haus des Wissens verwiesen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
- 1.1534. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20232631 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232631 die vierunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2024, um die Refinanzierung der Kosten sicherzustellen.
Der Gebührenbedarf soll laut Kalkulation von rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 auf etwa 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 steigen, was einer Zunahme von 13,35 Prozent entspricht. Als Gründe für diesen Anstieg führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem höhere Kosten bei der Besetzung von Rettungswagen nach Abschluss von Ausschreibungen sowie allgemeine Preissteigerungen bei Energie, medizinischen Produkten und der Fahrzeugunterhaltung auf. Zudem werden steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen und neue Stellenbewertungen veranschlagt.
Im Bereich des Rettungstransports und der Spitzenabdeckung ist ein neuer Tarif von 758 Euro pro Einsatz vorgesehen, gegenüber 660 Euro im Vorjahr. Für Notarzteinsätze wird ein Betrag von 723 Euro vorgeschlagen, während der bisherige Tarif bei 575 Euro lag. Mit den Krankenkassen wurde bereits am 27. September 2023 Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarifanhebungen erzielt. Der erwartete Kostendeckungsgrad liegt bei etwa 97,51 Prozent.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.1641. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20233142 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat die 41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, welches alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie deren zugehörige Reinigungsklassen umfasst. Diese Klassen legen fest, wie oft Fahrbahnen und Gehwege gereinigt werden und ob die Verantwortung bei der Stadt oder den Anliegern liegt.
Die Änderungen umfassen sowohl Neuaufnahmen als auch Umstufungen von Straßenabschnitten in verschiedenen Bezirken. In Bochum-Wattenscheid wird die Verkehrsfläche zwischen Brauhof und Nivellesplatz zur Klarstellung in eine eigene Reinigungsklasse eingestuft, wobei die Reinigungsfrequenz aufgrund von Erfahrungswerten erhöht werden soll. Weitere Neuaufnahmen betreffen unter anderem den Klausenergrund-Verbindungsweg sowie Abschnitte in den Bezirken Bochum-Nord, Ost und Süd.
Zudem sieht die Vorlage verschiedene Umstufungen vor. So wird für Teile der Dorstener Straße die Reinigungsleistung im Rahmen der Strategie „StadtRaumpflege“ auf dreimal wöchentlich intensiviert. Auch Anpassungen in der Lönsstraße, der Agnesstraße oder der Hans-Böckler-Straße sind vorgesehen. Ein Änderungsantrag der Bezirksvertretung Bochum-Mitte für die Straßen Freiligrath-, Gemeinde- und Lessingstraße wurde nach technischer Prüfung durch die USB Bochum GmbH ebenfalls in den Beschlussvorschlag aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2022Zur Vorlage · 20232947 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2022 feststellen. Die Vorlage mit der Nummer 20232947 befasst sich mit der Prüfung der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz sowie des dazugehörigen Lageberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung.
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens wurde ein Bestätigungsvermerk vom 27. Oktober 2022 abgegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht sowie das Ergebnis der Prüfung bereits in seiner Sitzung am 1. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Stellungnahme verfasst. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses sowie das im Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis nimmt und den Jahresabschluss gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt.
Die Beratung der Vorlage ist zunächst im Haupt- und Finanzausschuss für den 6. Dezember 2023 vorgesehen, bevor am 14. Dezember 2023 eine Entscheidung im Rat der Stadt Bochum erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.18Jahresabschluss 2022 der Stadt Bochum – Beschluss über die ErgebnisverwendungZur Vorlage · 20233063 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 20233063 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 zur Feststellung und zur Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses vorgelegt. Der vorliegende Abschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 28.504.839,48 Euro aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen gesamten Überschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die Zuweisung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes (GO NRW) und dient dazu, die Rücklage für eine mögliche Verrechnung mit künftigen Verlusten zur Verfügung zu stellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss bereits geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die schriftliche Stellungnahme des Ausschusses wird dem Rat zusammen mit dem Prüfbericht vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023 sowie die endgültige Beschlussfassung im Rat am 14. Dezember 2023.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.19Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2022 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20232950 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20232950 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2022 und der damit einhergehenden Entlastung des Oberbürgermeisters. Das Rechnungsprüfungsamt hat hierzu einen Bericht vorgelegt, dessen Bestätigungsvermerk vom Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt wird. Der Ausschuss hat im Anschluss an seine Sitzung am 1. Dezember 2023 eine Stellungnahme zum Ergebnis der Abschlussprüfung erstellt.
Der Rat der Stadt Bochum soll gemäß § 96 (1) GO NRW über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden, sofern der Jahresabschluss in der am 14. Dezember 2023 festgestellten Fassung bestätigt wird. Die Vorlage ist für eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023 sowie für die abschließende Entscheidung im Rat am 14. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (BD)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (BD) - 1.20Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren: Beschlussfassung zur Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Fassadenprogramm“Zur Vorlage · 20232569 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Fassadenprogramm“ vor. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, für das der Stadt insgesamt rund 2,06 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt wurden. Ein Teilbetrag in Höhe von etwa 990.000 Euro ist für die Aufwertung von Fassaden an gewerblich genutzten Immobilien mit bis zu zwei Wohneinheiten im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt vorgesehen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem Neuanstriche, Fassadenbegrünungen oder der Abbau von Barrieren. Der öffentliche Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der Kosten und ist auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Eine Mietpreissteigerung durch die Förderung ist ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch den Konsultationskreis Gestaltungssatzung unter dem Vorsitz von Heiner Farwick.
Das Bundesprogramm umfasst zudem weitere Vorhaben, wie etwa Aufenthaltsqualitäten auf dem Dr.-Ruer-Platz oder Maßnahmen zur Stadtgrün-Förderung im Bereich der Kerkwege und der Brüderstraße. Die Umsetzung und Abrechnung aller Maßnahmen muss bis zum 31. August 2025 abgeschlossen sein. Während die Verwaltung die Durchführung des Fassadenprogramms übernimmt, steht die Bochum Wirtschaftsentwicklung beratend zur Seite.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Namensgebung Lessing-Schule, Gymnasium der Stadt BochumZur Vorlage · 20232746 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Schulverwaltungsamtes hat einen Antrag auf Änderung des Namens der „Lessing-Schule, Gymnasium der Stadt Bochum“ vorgelegt. Auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Schulkonferenz vom 21. September 2023 soll die Schule ab dem 1. Februar 2024 den Namen „Lessing-Gymnasium Bochum“ führen.
Die Begründung für diesen Namenswechsel liegt darin, dass die Schulform bisher lediglich als Zusatz zum Schulnamen aufgeführt wurde. Durch die direkte Integration der Bezeichnung „Gymnasium“ in den Namen sollen sowohl die spezifische Schulform als auch der städtische Bezug deutlicher hervorgehoben werden. Zudem soll durch die neue Benennung eine Verwechslung mit anderen Schulformen vermieden werden, was insbesondere bei Anmeldeverfahren für die fünfte Klasse sowie bei Schul- und Schulformwechseln von Bedeutung ist.
Der von Raimund Bogatzki verfasste Antrag bezieht sich auf die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westland zur Bezeichnung von Schulen. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der festgelegten Beratungsfolge verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Schule und Bildung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Ost, bevor im Rat am 14. Dezember 2023 eine Entscheidung über den Antrag erwartet wird.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.22Schaffung zusätzlicher Flächen für das Kommunale Krisenmanagement und damit verbundene außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Vorplanung der Anschaffung von multifunktionalen Modulbauten, die zunächst für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werdenZur Vorlage · 20232899 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums beantragt die Erweiterung des Kommunalen Krisenmanagements durch die Ausweisung zweier zusätzlicher Standorte. Neben den bereits bestehenden Flächen „Auf dem Esch 3“ und „Auf der Heide 32“ sollen künftig auch die Flächen am Bövinghauser Hellweg 94 sowie an der Kemnader Straße 437 als KKM-Standorte dienen. Ziel ist die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 580 Personen durch den Einsatz multifunktionaler Modulbauten.
Grundlage für diesen Antrag sind Prognosen des Landes Nordrhein-Westfalen über steigende Flüchtlingszahlen sowie der Wegfall von etwa 1.060 Unterbringungskapazitäten im Stadtgebiet bis zum Jahr 2027. Die geplanten Modulbauten sollen Schlaf-, Aufenthalts- und Sanitärbereiche sowie Räume für Betreuungspersonal umfassen. Eine spätere alternative Nutzung der Bauten, etwa als Büroräume oder Unterrichtsflächen, ist in der Planung vorgesehen.
Für die Detailplanung und die Konkretisierung der Kostenschätzungen sollen im Haushaltsjahr 2023 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 750.000 Euro bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten für die Herrichtung der Flächen und die Anschaffung der Module werden auf etwa 25 Millionen Euro geschätzt. Die Deckung dieser Mittel soll über das investive Budget der Feuerwehr erfolgen, da sich dort Investitionen in Fahrzeugbeschaffungen zeitlich verschieben. Eine gesonderte Finanzvorlage zur Umsetzung der Maßnahmen wird für Anfang 2024 erwartet.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Integrationsausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.Die CDU-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232899Enhaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 17 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Frau Aksevi)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Mehrjährige Förderung der freien Kulturszene 2025Zur Vorlage · 20232999 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232999 einen Beschlussvorschlag zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2025 vorgelegt. Ziel ist es, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für die im Anhang aufgeführten Einrichtungen über das Jahr 2024 hinaus aufrechtzuerhalten. Die Förderung umfasst sowohl projektbezogene Fehlbedarfsbezuschussungen als auch institutionelle Betriebskostenzuschüsse.
Nach Angaben des Kulturbüros und der Kulturhistorischen Museen dient diese Maßnahme der Verstetigung der kulturellen Infrastruktur in Bochum. Um den Institutionen bei laufenden Personal- und Mietkosten Planungssicherheit zu bieten, werden die Zuschüsse seit 2016 für einen Zeitraum von zwei Jahren bewilligt. Dieses Verfahren ermöglicht den Trägern eine langfristige Orientierung, während der Rat der Stadt Bochum seine Entscheidungskompetenz im Rahmen der Haushaltswirtschaft behält. Seit 2017 ist zudem eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent Bestandteil des Verfahrens.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt auch die bereits im Mai 2023 beschlossene Erhöhung der Mittel für das Deutsche Forum für Figurentheater und Puppenspiel e.V. Die Vorlage durchläuft nun die Beratung in den zuständigen Gremien, beginnend mit dem Ausschuss für Kultur und Tourismus am 28. November 2023, gefolgt vom Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023. Eine endgültige Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich gemäß BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD; Grüne; CDU; PAR & STG; UWG:FB; FDP; FASG; Linke; PAR; OB)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., PAR/StG, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD; Grüne; CDU; PAR & STG; UWG:FB; FDP; FASG; Linke; PAR; OB) - 1.23.1Mehrjährige Förderung der freien Kulturszene 2025 - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20233367 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 28. Sitzung des Bochumer Stadtrats liegt ein Änderungsantrag von Dr. Volker Steude und Dr. Carsten Bachert zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene vor. Der Antrag sieht vor, die Mittel für das Jahr 2025 auf 1.693.475 Euro anzupassen, basierend auf der Inflationsrate von 6,9 % aus dem Jahr 2022. Zudem soll die Anpassung der Fördermittel für die Jahre ab 2026 an die jeweils aktuell verfügbare jährliche Inflationsrate gekoppelt werden.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die bisherige Indexanpassung von jährlich 1 % angesichts der tatsächlichen Teuerungsraten zu einer realen Senkung der Kulturförderung führe. Durch die vorgeschlagene Kopplung an die Inflationsrate solle ein Realverlust in der Finanzierung der freien Szene verhindert werden. Als wirtschaftlicher Aspekt wird angeführt, dass steigende Indexpreise auch zu höheren Steuereinnahmen führen und somit keine direkten negativen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu erwarten seien. Für den Fall notwendiger haushalterischer Ausgleiche wird eine teilweise Kompensation durch Preiserhöhungen bei den BoSys-Tickets in Aussicht gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
- 1.24Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Jahr 2024Zur Vorlage · 20233090 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20233090 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste vorgelegt. Der von Dagmar Lemke erstellte Entwurf umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) einen Erfolgsplan, einen Vermögensplan sowie eine Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan dient der finanziellen und personellen Planung der Einrichtung für das kommende Geschäftsjahr. Die Vorlage sieht vor, dass der Plan im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe in der Sitzung am 8. Dezember 2023 vorberaten wird. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.25Kernaktivität „Aufbau von Familienzentren an Grundschulen“, kommunale Finanzierung der vom Land geförderten Familiengrundschulzentren in den Jahren 2023 und 2024Zur Vorlage · 20233263 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20233263 einen Antrag auf die Bereitstellung kommunaler Eigenanteile für die Familiengrundschulzentren (FGZ) vorgelegt. Ziel ist die Sicherstellung des Betriebs der vier landesgeförderten Zentren an der Feldsieper Schule, der Gertrudisschule, der Amtmann-Kreyenfeld-Schule und der Waldschule für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Bochum jährlich einen Betrag von 71.200 Euro bereitstellt, um den kommunalen Eigenanteil zu decken. Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Personalkosten für die Koordination sowie von Sachmitteln. Die Gesamtkosten für die vier Zentren belaufen sich jährlich auf 276.000 Euro, wobei der Großteil durch Fördergelder des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen getragen wird.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Auszahlung der Mittel an die zuständigen Träger noch im laufenden Jahr erfolgen soll. Da eine vorherige Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zeitlich nicht mehr möglich ist, wird die Entscheidung direkt im Rat angestrebt. Die Finanzierung der Zentren ist Teil der „Bochum Strategie“, die darauf abzielt, Bildungsangebote zu vernetzen und Familien Unterstützung in ihrem sozialen Umfeld zu bieten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.26Beteiligung am Landesprojekt „Schalom – Chaveruth: Solidaritätspartnerschaften NRW-Israel“Zur Vorlage · 20233333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 20233333 die Beteiligung an dem Landesprojekt „Schalom – Chaveruth: Solidaritätspartnerschaften NRW-Israel“. Das von der NRW-Landesregierung initiierte Vorhaben ermöglicht es nordrhein-westfälischen Kommunen, sich am Wiederaufbau israelischer Partnergemeinden in der Nähe des Gazastreifens zu beteiligen. Ziel ist die Unterstützung von kommunalen und zivilgesellschaftlichen Projekten, die den Bewohnern sowie Evakuierten im Grenzgebiet direkt oder indirekt zugutekommen sollen.
Die Stadt plant, zusätzlich zu den Landesmitteln bis zu 80.000 Euro aus dem Haushalt 2023 bereitzustellen, um zwei Projekte zu unterstützen. Dabei können Projektpartner auch außerhalb der unmittelbaren Förderregion im Umkreis von 30 Kilometern um den Gazastreifen ansässig sein, sofern ein Bezug zur Zielregion besteht. Die Verwaltung prüft derzeit in Abstimmung mit dem Land NRW konkrete Einsatzmöglichkeiten für diese Mittel.
Langfristig soll die Teilnahme an diesem Projekt als Grundlage für die Anbahnung einer städtepartnerschaftlichen Beziehung dienen. Durch die Förderung sollen die Lebensbedingungen der Menschen in der betroffenen Region nachhaltig verbessert werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (FASG)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (FASG) - 1.27Eingabe gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20233341 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Bürger der Stadt Bochum, vorwiegend Mitglieder einer Steuerungsgruppe des GNK-Prozesses, haben über eine Eingabe nach § 24 GO NRW verschiedene Anregungen zur Nachhaltigkeitsstrategie eingereicht. Die Vorschläge umfassten unter anderem die Ausgliederung eines „Starterpakets“ aus dem Aktivitätenprogramm sowie die Erweiterung der Steuerungsgruppe um Vertreter der Zivilgesellschaft. Zudem wurde gefordert, detaillierte zeitliche Zielvorgaben für die Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und ein Abschlussdokument zum GNK-Prozess vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregungen als erledigt zu betrachten. Die Begründung führt an, dass das GNK-Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen sei und die Verstetigung einer Nachhaltigkeitssteuerungsgruppe bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie verankert wurde. Bezüglich der zeitlichen Planung wird erläutert, dass feste Zielvorgaben bis 2030 oder 2035 zugunsten jährlicher Aktivitätenpakete ersetzt wurden. Dies diene der besseren Umsetzbarkeit und Planbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen. Das „Starterpaket“ sei zudem kein separates Element, sondern Bestandteil des übergeordneten Programms. Durch diesen methodischen Ansatz solle die Komplexität der Strategie handhabbar gemacht werden, während gleichzeitig die operative Prozessoffenheit für sich ändernde Rahmenbedingungen gewahrt bleibe.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Eingabe ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Die Eingabe ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.Anträge
- 2.1Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen weiter aussetzen, Clubkultur stärken!Zur Vorlage · 20232897 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen in Bochum bis zum 31. Dezember 2024 auszusetzen. Ziel des Antrags ist es, die wirtschaftliche Erholung und den Erhalt der Diskotheken sowie der Clubkultur zu fördern.
Nach den Vorgaben des Antrags wurde auf die Erhebung dieser Steuer bereits in den Jahren 2020 bis 2023 verzichtet. Eine erneute Erhebung wäre ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen gewesen. Die Fraktion begründet die beantragte Verlängerung der Aussetzung damit, dass sich die Branche nach den Einschränkungen während der Corona-Pandemie noch nicht vollständig erholt habe. Insbesondere kleinere Betreiber von Konzerten und Musikveranstaltungen seien weiterhin von den Folgen der pandemiebedingten Auflagen und Einnahmeausfällen betroffen. Durch die weitere Aussetzung soll die Clubkultur in Bochum gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.1.1Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen - Änderungsantrag der Fraktionen von FDP, CDU, SPD, Grünen -Zur Vorlage · 20233307 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP, CDU, SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Änderungsantrag zur Sitzung am 14. Dezember 2023 eingereicht. Der Antrag befasst sich mit der Regelung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art in der Stadt.
Im Rahmen des Antrags wird vorgeschlagen, die Erhebung der Vergnügungssteuer auf solche Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2024 auszusetzen. Damit soll der Erhalt von Diskotheken und der Clubkultur unterstützt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, dem Rat im Jahr 2024 eine Satzungsanpassung vorzulegen, welche die Vergnügungssteuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen dauerhaft abschafft.
Um die aus dieser Maßnahme resultierenden Einnahmeausfälle zu kompensieren, sieht der Änderungsantrag eine Anpassung des Steuermäßstabes bei Geldspielgeräten vor. Die Erhebung der Vergnügungssteuer auf diese Geräte soll von bisher 5,5 Prozent auf 6 Prozent erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 2.2Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für TanzveranstaltungenZur Vorlage · 20233156 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag gestellt, die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen kommerziellen Art abzuschaffen. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung den entsprechenden Paragrafen aus der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer herausnimmt, um auf diesen Steuergegenstand zu verzichten.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die wirtschaftliche Lage von Diskotheken und Clubs infolge der Corona-Pandemie. Seit dem 1. April 202läufig wurde bereits auf diese Steuer verzichtet. Die Fraktion verweist darauf, dass Städte wie Düsseldorf den Verzicht fest eingeplant haben und Dortmund über eine Abschaffung berät. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Bochumer Clubkultur zu erhalten und ein Abwandern von Veranstaltungsstätten zu verhindern, wird die dauerhafte Streichung der Steuer gefordert.
Der Antrag schließt dabei ausdrücklich Tanzveranstaltungen wie Striptease, Peepshows oder ähnliche Darbietungen aus, die in anderen Teilen der Vergnügungssteuersatzung geregelt sind. Die Verwaltung soll dem Rat eine neue Satzung möglichst zur Sitzung am 1. Februar 2024 vorlegen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.3Spielezentrum in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20233036 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat einen Antrag für die Ratssitzung am 14. Dezember 2023 eingebracht, der die Prüfung eines Spielezentrums in der Bochumer Innenstadt zum Gegenstand hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, die Machbarkeit einer Einrichtung für analoge Brett- und Kartenspiele zu untersuchen. Dabei sollen leerstehende Geschäftsräume als Standorte genutzt werden, wobei wechselnde Standorte mit einer Mindestdauer von drei Monaten vorgesehen sind.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung mit internen oder externen Trägern sowie die anfallenden Kosten und Folgekosten prüft. Das Angebot soll sich an alle Altersgruppen sowie an Schulklassen richten. Die Ausstattung mit Spielen soll durch die Stadt Bochum erfolgen, wobei auch Sachspenden im Sinne der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden können.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen zunächst im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorberaten und anschließend dem Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt werden. Als Begründung führt die Fraktion die Förderung sozialer Kompetenzen sowie pädagogische und gesundheitliche Aspekte von Gesellschaftsspielen an.
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Beratungsfolge
- 23.02.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (19. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0 (Die Partei & StadtgestalterDagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die LINKE:)Dafür: 1. (BD)
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.4Radfahren auf dem Hauptfriedhof FreigrafendammZur Vorlage · 20233091 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion der UWG: Freie Bürger hat einen Antrag für die 28. Sitzung des Bochumer Rates am 14. Dezember 2023 eingereicht, der sich auf das Radfahrverbot auf dem Hauptfriedhof am Freigrafendamm bezieht. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung an allen Eingängen des Friedhofs gut sichtbare Hinweisschilder zum geltenden Radfahrverbot aufstellt.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Mitarbeiter der Beschäftigungsgesellschaft durch Hinweise auf die Regeln zur Akzeptanz des Verbots beitragen können. Zudem wird eine Prüfung angefragt, wie die Präsenz von Polizei und Ordnungsamt auf dem Friedhofsgelände kurzfristig erhöht werden kann.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass vermehrt Radfahrer die Friedhöfe befahren, was gemäß § 13 der Bochumer Friedhofssatzung untersagt ist. Laut Antrag entstehen dadurch Situationen zwischen Radfahrern und Friedhofsbesuchern. Die Erhaltung von ungestörten Räumen für Trauernde sowie der Schutz mobilitätseingeschränkter Fußgänger werden als Ziele angeführt. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Verwaltung das Problem bereits in einer früheren Anfrage anerkannt hat, jedoch bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dargelegt habe.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU)Dafür: 1 UWG
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.5Partnerstadt in IsraelZur Vorlage · 20233197 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat für die Sitzung am 14. Dezember 2023 einen Antrag (Vorlagennummer 20233197) zur Aufnahme einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt in Israel eingebracht. Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, Vorschläge für eine solche Partnerschaft zu erarbeiten. Diese Vorschläge sollen dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt werden, bevor der Stadtrat über die endgültige Entscheidung entscheidet.
Ziel der Initiative ist es laut Antrag, einen Beitrag zur Solidarität Deutschlands mit dem Staat Israel sowie zur Förderung von Frieden und Versöhnung im Nahen Osten zu leisten. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Bedeutung der jüdischen Gemeinde in Bochum und verweist auf die Ereignisse vom 7. Oktober als Anlass für die Erarbeitung von Vorschlägen. Zudem wird auf bestehende Programme an Bochumer Schulen verwiesen, die den Kontakt zwischen jüdischen und arabischen Jugendlichen ermöglichen, und das Ziel einer Förderung der Versöhnung durch die neue Partnerschaft angeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.6UmbesetzungZur Vorlage · 20233229 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Ratssitzung am 14. Dezember 2023 liegt ein Antrag zur Änderung der Ausschussbesetzung vor. Mit der Vorlage Nummer 20233229 beantragt die Fraktion der GRÜNEN im Rat eine Umbesetzung innerhalb des Integrationsausschusses. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, eine sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied in das Gremium aufzunehmen.
Der Antrag wurde am 28. November 2023 eingereicht und richtet sich an den Oberbürgermeister. Durch die beantragte Maßnahme soll die personelle Zusammensetzung des Integrationsausschusses angepasst werden, indem eine zusätzliche Person in der Funktion als stellvertretendes Mitglied für das Gremium vorgesehen wird. Die Vorlage dient somit der formalen Anpassung der Mitgliederliste innerhalb des genannten Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 20233243 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 einen Antrag zur personellen Umbesetzung in einem städtischen Gremium eingereicht. Mit der Vorlage Nummer 20233243 wird der Rat der Stadt Bochum ersucht, eine Entscheidung über die Besetzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa zu treffen.
Der Inhalt des Antrags sieht vor, Robert Billerbeck als zusätzliches stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss zu wählen. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag wurde im vorliegenden Dokument nicht angeführt; es wird darauf verwiesen, dass eine entsprechende Erläuterung gegebenenfalls mündlich im Rahmen der Sitzung erfolgen kann. Der Antrag wurde von Nicole Scheer im Namen der Fraktion Bündnis Deutschland eingereicht.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Enthaltungen: -dagegen: 1 (Linke)dafür: 73 (SPD; Grüne; CDU; BD; PAR &StG; UWG:FB; FDP; FASG; Linke; PAR; OB)
Ergebnis: Enthaltungen: -dagegen: 1 (Linke)dafür: 73 (SPD; Grüne; CDU; BD; PAR &StG; UWG:FB; FDP; FASG; Linke; PAR; OB) - 2.8Erstattung von KinderbetreuungskostenZur Vorlage · 20233247 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ haben einen Antrag zur Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 vorgelegt, der die Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger regelt. Gemäß § 8 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Bochum werden für die Zeit der Teilnahme an Sitzungen Kosten für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr erstattungsfähig.
Nach der derzeitigen Entschädigungsverordnung beträgt der maximale Stundensatz aktuell 9,35 Euro. Der Antrag sieht vor, diesen Satz an den geltenden Mindestlohn anzupassen. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Erstattung in Höhe des dann gültigen Mindestlohns von 12,41 Euro erfolgen. Zudem wird beantragt, den maximalen Regelstundensatz künftig jeweils an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns anzupassen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist eine entsprechende Änderung der städtischen Entschädigungsverordnung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Zentrale ÖPNV-Achse Wattenscheid - Verkehrsträgeroffene MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 20233256 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll eine verkehrsträgeroffene Machbarkeitsstudie für eine zentrale ÖPNV-Achse in Wattenscheid beauftragen. Die Untersuchung soll eine qualitativ hochwertige Nahverkehrsverbindung zwischen dem August-Bebel-Platz, dem Bahnhof Wattenscheid, der Kirche Höntrop und dem S-Bahnhof Höntrop prüfen. Dabei ist auch eine mögliche Verlängerung dieser Achse bis nach Eppendorf vorgesehen. Die Studie soll verschiedene Verkehrsmittel wie Straßenbahn, Bus oder Seilbahn in die Betrachtung einbeziehen.
Für die neue Linie wird ein Takt von mindestens fünf Minuten während der Hauptverkehrszeiten angestrebt. Ziel ist es, dass die Zeit zwischen dem Bahnhof Wattenscheid und den Bahnsteigen des S-Bahnhofs Höntrop unter Nutzung der neuen Verbindung maximal sieben Minuten beträgt. In die Machbarkeitsstudie sollen zudem die Erkenntnisse aus einer bestehenden Potenzialanalyse zur Verlängerung der Linien 305 und 310 einfließen.
Der Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude begründet die Notwendigkeit mit der veränderten Bedeutung des Bahnhofs Wattenscheid durch die Änderungen der Deutschen Bahn im Rahmen des RRX-Projekts. Die Ergebnisse der Studie sollen den zuständigen Fachausschüssen, der Bezirksvertretung Wattenscheid und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, LINKE.)Dagegen:10 (SPD, Grüne, BD, FDP)Dafür: 1 (PAR&StG)
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.10Spielcontainer als mobiler Ersatz für in Umbau befindliche SpielplätzeZur Vorlage · 20233262 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Dr. Carsten Bachert hat einen Antrag für die 28. Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt, der den Einsatz eines mobilen Spielcontainers als Ersatz für vorübergehend gesperrte Spielplätze vorsieht. Die Verwaltung soll prüfen, ob ein Überseecontainer umgebaut, ein fertiges Produkt angekauft oder eine entsprechende Mietlösung bei privaten Dienstleistern realisiert werden kann. Ziel ist die Schaffung einer sogenannten „Riesen-Spielkiste“, die durch einfache technische Mittel schnell aufzubauen ist und Angebote zum Klettern, Rutschen sowie zum Ausruhen bereithält.
Die mobile Einheit soll ergänzend zu bereits bestehenden Angeboten, wie dem mobilen Spielpunkt am August-Bebel-Platz, eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Spielplatzstandorte, deren Geräte aufgrund von Sanierungen oder Reparaturarbeiten zeitweise nicht nutzbar sind. Der Antrag begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, auch in dicht besiedelten Wohngebieten ohne private Gartenflächen eine Spielmöglichkeit aufrechtzuerhalten, wenn feste Spielplätze durch Baumaßnahmen ausfallen. Als Beispiel für ein funktionierendes Modell wird die Stadt Freiburg angeführt, die einen solchen Container nutzt, um bei Spielplatzsperrungen kurzfristig Ersatzangebote zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 3.Mitteilungen
- 3.1GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20232975 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt die Gründung der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KG. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH bzw. die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich.
Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass das Vorhaben in den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Termine hierfür sind die Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 30. November 2023 sowie die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2023. Eine entsprechende Behandlung im Rat der Stadt Bochum ist für den 14. Dezember 2023 vorgesehen.
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG, der Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG sowie der Stadtwerke Lünen GmbH zu schützen, soll die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden. Die Behandlung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung zur Wahrung schutzwürdiger Belange.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2023Zur Vorlage · 20233004 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des dritten Quartals 2023 vorgelegt. Für das Jahresende 2023 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 28,40 Millionen Euro prognostiziert. Damit liegt der Wert um 43,87 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz, der ein Defizit von 15,47 Millionen Euro vorsah.
Zu den maßgeblichen Ertragsverbesserungen zählen die Gewerbesteuer mit einem Zuwachs von 46,0 Millionen Euro sowie Erstattungen der VRR-Verbandgemeinden in Höhe von 17,9 Millionen Euro und die LWL-Umlage um 9,9 Millionen Euro. Bei den Personalausgaben wird eine Unterschreitung des Budgets um etwa 16,4 Millionen Euro erwartet, was primär auf die Vereinbarung einer Inflationsausgabenprämie statt prozentualer Erhöhungen sowie auf verzögerte Besetzungsverfahren zurückzuführen ist.
Dem stehen Ausgabensteigerungen gegenüber, insbesondere eine Anpassung der Rückstellungen an gestiegene Marktpreise um 25,0 Millionen Euro und ein Sonderzuschuss für die Bogestra in Höhe von 21,1 Millionen Euro. Der Bericht weist zudem die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukrainekriegs separat aus. Die coronabedingten Auswirkungen werden mit 5,24 Millionen Euro beziffert, während die Folgen des Ukrainekriegs auf 7,26 Millionen Euro geschätzt werden.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3EKOCity Abfallwirtschaftsverband hier: Entscheidung des Kreises Siegen-Wittgenstein zum möglichen BeitrittZur Vorlage · 20232741 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum teilt mit, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein nicht dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband beitreten wird. Nachdem der Rat der Stadt Bochum am 24. August 2023 einem Beitritt des Kreises unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Antrags zugestimmt hatte, entschied der Kreisausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein in einer Sitzung am 22. September 2023 gegen eine Kündigung des bestehenden Vertrages mit einem privatwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen. Der Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein nahm diesen Beschluss am selben Tag zur Kenntnis.
Durch das Ausbleiben des Beitritts entfallen die hypothetisch hinzugewonnenen Abfallmengen sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen. Da diese Faktoren nicht in den EKOCity-Wirtschaftsplan 2024 und den EKOCity-Mischpreis 2024 eingerechnet wurden, ergeben sich keine nachträglichen Änderungen oder negativen Folgen für die Planung des Jahres 2024.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in den Produktgruppen 5402 Stadtbahn und ÖPNV und 5707 MarketingZur Vorlage · 20233021 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, für das Jahr 2023 überplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und betrifft die Produktgruppen 5402 (Stadtbahn und ÖPNV) sowie 5707 (Marketing). Hintergrund der Maßnahme ist die Kompensation von Ertragsverlusten, die aus einem im Jahr 2021 geschlossenen Konzessionsvertrag resultieren.
Die Information über diesen Vorgang wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 6. Dezember 2023 sowie dem Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 14. Dezember 2023 zur Kenntnis gebracht. Da die Beschlussfassung schutzwürdige Belange Dritter berührt, erfolgt dieser Vorgang gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Anforderungen an den Datenschutz sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) zu einem Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)Zur Vorlage · 20232733 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalplan Ruhr löst künftig den regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) ab. Der bauleitplanerische Teil des RFNP wird als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen fortgeführt. Laufende Änderungsverfahren werden dabei als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Mit der Überleitung soll die bisherige Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans durch Ratsbeschlüsse der beteiligten Städte aufgelöst werden. Die künftige Zusammenarbeit erfolgt unter dem Namen „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung, wobei die Geschäftsstelle weiterhin in Essen verbleibt. Ziel dieser Struktur ist eine abgestimmte städtebauliche Entwicklung sowie ein interkommunaler Interessenausgleich im Kerngebiet des Ruhrgebiets.
Die künftigen GFNP-Änderungsverfahren werden als reine Bauleitplanverfahren nach den Regelungen des Baugesetzbuches durchgeführt. Dabei ändert sich die Genehmigungsbehörde von der Regionalplanungsbehörde zum Landes-Bauministerium (MHKBD), wodurch sich die Genehmigungsfrist von bisher drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Die angepassten Planunterlagen werden auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft sowie im GEO-Portal der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Bilanz und Ausblick "Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben."Zur Vorlage · 20232862 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung des Bochum-Passes, der berechtigten Personen mit geringem Einkommen Vergünstigungen bei kulturellen und Freizeitangeboten ermöglicht. Nachdem die Nutzung in den Vorjahren niedrig war, wurde 2023 die Zielgruppe um Bezieher von Wohngeld erweitert und rund 58.000 Berechtigte postalisch informiert. Bis zum 1. November 2023 verzeichnete der Pass insgesamt 35.242 Inanspruchnahmen, wobei insbesondere die WasserWelten Bochum GmbH und der Tierpark Bochum hohe Besucherzahlen aufwiesen. Im Rahmen des „Stärkungspaktes NRW“ wurden zudem etwa 300 Fahrräder sowie 352 Kühlgeräte an Berechtigte ausgegeben.
Für das Jahr 2024 ist eine Digitalisierung des Passes geplant. Eine Projektgruppe arbeitet an der Bereitstellung über eine Website und künftig eventuell über die Bochum-App. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden bei der Zusammenführung der Daten aus verschiedenen Quellen lediglich sogenannte Hash-Werte verwendet, sodass keine personenbezogenen Sozialdaten zwischen den Behörden übertragen werden müssen. Über eine Website können Berechtigte ihre Anspruchsberechtigung durch Eingabe von Daten aus ihren Leistungsbescheiden selbst prüfen und den Pass digital oder als PDF-Download erhalten. Für Personen ohne digitale Endgeräte bleibt der Bezug des Passes weiterhin an Stellen wie dem Amt für Soziales oder Seniorenbüros möglich.
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- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (14. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Integrationsausschuss (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung)
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.11.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (18. Sitzung)
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Sachstand GrundsteuerreformZur Vorlage · 20232748 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über den aktuellen Sachstand zur Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Da das Land Nordrhein-Westfalen das Bundesmodell anwendet, erfolgt die Bewertung der Grundstücke durch die zuständigen Finanzämter. In Bochum sind etwa 100.000 Grundstücke grundsteuerpflichtig, wobei das gesamte Volumen der Grundsteuer bei rund 88,1 Millionen Euro liegt.
Auswertungen der vorliegenden Messbescheiddaten für etwa 80 Prozent der Grundstücke zeigen eine Verschiebung der Steuerlast. Während die Messbeträge bei Geschäftsgrundstücken um 66 Prozent und bei gemischt genutzten Grundstücken um 47 Prozent sinken, ist bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern ein Anstieg zu verzeichnen. Auch bei unbebauten Grundstücken steigen die Messbeträge um etwa 32 Prozent. Um die Aufkommensneutralität zu wahren, müssten die Hebesätze für die Grundsteuer B von aktuell 645 Prozent auf 839 Prozent und für die Grundsteuer A von 250 Prozent auf 421 Prozent angehoben werden.
Der Bearbeitungsstand der Steuererklärungen bei den Bochumer Finanzämtern liegt zwischen 80 und 87 Prozent. Für die verbleibenden Grundstücke werden Schätzungen vorgenommen, wobei bis zum 30. April 2024 alle Steuererklärungen bearbeitet sein sollen. Eine Anpassung der Steuermesszahlen durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Abmilderung der Belastungsverschiebungen ist über die gesetzliche Öffierungsklausel möglich, wurde jedoch bislang nicht umgesetzt.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Arbeiten in Bochum? – Das geht besser!Zur Vorlage · 20232633 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage die Ergebnisse des Kommunalrankings NRW 2023 thematisiert, in dem Bochum im Bereich „Arbeiten“ – insbesondere bei der Arbeitsplatzversorgung sowie der Beschäftigungsrate von Frauen und älteren Menschen – hinter anderen Städten zurückliegt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Bewertung im Ranking isoliert betrachtet sei und Bochum zusammen mit anderen Ruhrgebietsstädten eine schwache Bewertung in diesem Bereich aufweise.
Hinsichtlich der niedrigen Beschäftigungsquote der Altersgruppe über 55 Jahre verweist die Verwaltung auf einen statistischen Effekt durch den hohen Anteil an jüngeren Einwohnern im Vergleich zum NRW-Durchschnitt. Dennoch seien positive Entwicklungen erkennbar: Die Beschäftigungsquote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sei zwischen 2012 und 2022 um 10 Prozent gestiegen. Auch die Quote der 55- bis 65-Jährigen stieg von 24,6 Prozent im Jahr 2005 auf 50,6 Prozent im Jahr 2022. Die Erwerbsquote stieg laut Verwaltung von 77,4 Prozent im Jahr 2012 auf 82,4 Prozent im Jahr 2021.
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration setzt das Jobcenter Bochum und die Agentur für Arbeit auf berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, etwa für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Frauen durch Angebote, die unter anderem die Kinderbetreuung berücksichtigen oder in Teilzeit stattfinden. Zudem ist ein Austauschformat zwischen dem Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) Bochum und der Agentur für Arbeit in Planung, um die Fachkräftesicherung durch gezielte Zuwanderung zu unterstützen.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Nutzung des Kita-PortalsZur Vorlage · 20232786 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Nutzung des Kita-Portals reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die Schwierigkeiten für Eltern, bereits gewählte Kindertagesstätten im Portal zu löschen oder durch andere zu ersetzen sowie die fehlende Möglichkeit, ein gewünschtes Eintrittsdatum zu ändern. Die Verwaltung teilte mit, dass eine direkte Änderung oder Löschung von Daten durch die Eltern im System derzeit nicht möglich ist. Veränderungen können jedoch über das Familienbüro beantragt werden, welches den Familien beratend zur Seite steht.
Bezüglich der Anpassung des Eintrittsdatums erklärte das Jugendamt, dass am festgeschriebenen Beginn des Kindergartenjahres zum 1. August festgehalten wird. Dies begründet die Verwaltung mit pädagogischen Erwägungen, um einen gleichzeitigen Eintritt der Kinder zu ermöglichen und die Planungssicherheit für das Fachpersonal sowie die Eingewöhnungsphase zu gewährleisten. Ein unterjähriger Eintritt soll lediglich als Ausnahme bei Zuzügen nach Bochum erfolgen. Die Verwaltung arbeitet in Zusammenarbeit mit dem externen Software-Dienstleister an kontinuierlichen Optimierungen des Portals, wobei technische Anpassungen der technischen Umsetzung unterliegen.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Umsetzung der Clean Vehicles Directive innerhalb der BogestraZur Vorlage · 20232816 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei/Stadtgestalter zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) innerhalb der Bogestra reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob die gesetzlichen Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Nutzfahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr bis 2025 beziehungsweise 2030 eingehalten werden können.
Die Verwaltung teilte mit, dass die aktuellen sowie zukünftigen Beschaffungen der Bogestra im Rahmen der Kooperation-Metropole-Ruhr den Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes entsprechen. Die geplanten Fahrzeuge seien als vollständig emissionsfrei vorgesehen, wodurch die gesetzlichen Quoten erfüllt werden sollen.
Hinsichtlich der Verfügbarkeit von Fördergeldern und dem weiteren Ausbau der Flotte gab die Verwaltung an, dass die Menge der Beschaffungen durch den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur limitiert sei. Bei den bereits genehmigten Beschaffungen werde die Prüfung und Beantragung möglicher Fördermittel durchgeführt. Der Einsatz von Bioabfall-Treibstoffen in konventionell angetriebenen Bussen wird nach Angaben der Verwaltung lediglich als temporäre Rückfallebene betrachtet, falls Ausschreibungsverfahren für emissionsfreie Fahrzeuge ohne Erfolg bleiben.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.11.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (28. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Bürgergeldempfänger*innen benötigen keine Postanschrift mehrZur Vorlage · 20232849 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Umgang mit Bürgergeldempfänger*innen ohne Postanschrift hat die Verwaltung des Jobcenters Bochum mitgeteilt, dass keine Anpassung an die aktuelle Rechtslage des Bundessozialgerichts erforderlich sei. Das Amt für Soziales erläuterte in einer Antwort auf die Anfrage, dass im Jobcenter bereits ein etabliertes Verfahren angewandt wird.
Nach Angaben der Verwaltung können Kundeninnen bei der Beantragung von Leistungen eine Bescheinigung einer Beratungsstelle des Diakonischen Werks vorlegen. Die Post kann dann an drei spezifischen Standorten in Bochum zugestellt werden: die Henriettenstraße 36, die Uhlandstraße 8a sowie die Sommerdellenstraße 26a. Die Empfängerinnen werden gebeten, ihre Post dort wöchentlich abzuholen. Dieses Verfahren bestehe bereits seit der Zeit der ARGE und habe sich über zwei Jahrzehnte hinweg bewährt.
Sollte Post nicht abgeholt werden, erfolgt eine Rücksendung an das Jobcenter sowie eine Erinnerung an die Betroffenen. Nach dem zweiten Postrückläufer kann die Leistung bis zur Klärung des Aufenthalts eingestellt werden. Über die Entwicklungen in der Wohnungslosenhilfe steht das Jobcenter regelmäßig mit der Stadt Bochum und weiteren Netzwerkpartnern im Austausch.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Bürgergeldreform und mögliche Probleme bei der BeantragungZur Vorlage · 20232851 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Thema Bürgergeldreform und den damit verbundenen Antragsverfahren reagiert. Laut dem Datenstand vom 30. September 2023 beziehen beim Jobcenter Bochum aktuell 41.103 Personen Leistungen nach dem SGB II, wovon 29.145 als erwerbsfähig gelten.
Die Beantragung des Bürgergeldes kann durch eine telefonische Kontaktaufnahme, persönliche Vorsprache, per E-Mail, Fax oder über das Portal „jobcenter.digital“ erfolgen. Fehlende Unterlagen können auf demselben Wege nachgereicht werden. Zu der Häufigkeit unvollständiger Anträge sowie zu den Ablehnungsgründen bei Erstanträgen von Personen unter 25 Jahren liegen der Verwaltung keine Daten vor.
Hinsichtlich der Widerspruchsverfahren im Jahr 2023 verzeichnet das Jobcenter Bochum 2.463 eingegangene Widersprüche. Bei den bereits abgeschlossenen Verfahren wurden in 759 Fällen die Widersprüche vollständig abgeholfen und in 200 Fällen teilweise stattgegeben. Die Verwaltung führt an, dass diese Entscheidungen nicht ausschließlich auf fehlerhafte Erstbescheide zurückzuführen sind, sondern auch durch das Einreichen neuer oder erforderlicher Unterlagen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zustande kamen.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Bearbeitungszeit Wohngeld PlusZur Vorlage · 20232872 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum aktuellen Stand der Bearbeitung von Wohngeld-Plus-Anträgen reagiert. Im Amt für Soziales sind derzeit 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die 35,1 Vollzeitstellen besetzen. Aktuell gibt es keine vakanten Stellen; ab dem 30. Oktober 2023 wird eine weitere Sachgebietsleiterin mit einer 0,8-Stelle eingesetzt.
Seit der Reform des Wohngeldes wurden rund 8.500 Neuanträge gestellt, zusätzlich zu etwa 5.500 Weiterleistungsanträgen aus dem Bestand. Derzeit befinden sich rund 4.900 Neuanträge sowie etwa 1.000 Weiterleistungsanträge in Bearbeitung. Bei vollständigen Unterlagen liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Erstanträge aktuell zwischen drei und sechs Monaten, während der angestrebte Zeitraum bei drei Monaten liegt.
Seit Beginn des Jahres sind über 200 Beschwerden eingegangen, die sich primär auf die Dauer der Bearbeitung beziehen. Als Gründe für die Verzögerungen nennt die Verwaltung das hohe Antragsaufkommen durch die Reform sowie eine zeitverzögerte Bereitstellung der angepassten IT-Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Zudem erschwerten die Einarbeitung neuer Kräfte und die Umstellung auf die elektronische Akte den Prozess. Die Einführung der eAkte ist abgeschlossen, und die Verwaltung verfolgt einen Plan zum Abbau der Rückstände.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Standort - Ämter außerhalb des RathausesErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.15Bad im Evangelischen Krankenhaus Bochum-Linden Dr.-C.-Otto-Str.Zur Vorlage · 20232919 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat im Rahmen einer Anfrage im September 2023 Informationen zum Status des Schwimm- und Therapiebades im Evangelischen Krankenhaus Bochum-Linden angefordert. Das Bad ist seit Anfang November 2022 aufgrund gestiegener Energiepreise geschlossen.
In der Antwort der Verwaltung, die auf Auskünften der Geschäftsführung der Augusta-Kranken-Anstalt gGmbH basiert, wird erläutert, dass das Bad ursprünglich als Therapiebad für das Krankenhaus diente und in den letzten Jahren lediglich für externe Kurse vorgehalten wurde. Aufgrund der notwendigen hohen Wassertemperaturen sei ein wirtschaftlicher Betrieb angesichts der Energiepreise nicht mehr möglich. Ein kostendeckender Betrieb könne auch zukünftig nicht in Aussicht gestellt werden.
Hinsichtlich der Finanzierung gab die Verwaltung an, dass keine öffentlichen Fördermittel für eine energetische Sanierung oder zum Ausgleich der Energiekosten gewährt wurden. Eine Ersatzfunktion des Bades für das aufgrund von Neubauarbeiten geschlossene städtische Südbad wird seitens der Klinikleitung nicht als adäquate Lösung angesehen, da die Beckengröße ungeeignet sei und sich bislang keine Vereine mit entsprechenden Anfragen an die Geschäftsführung gewandt haben.
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Beratungsfolge
- 23.02.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Personalentwicklung bei der Stadtverwaltung BochumZur Vorlage · 20233033 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Personalentwicklung bei der Stadtverwaltung Bochum verschiedene Aspekte des Personalmanagements thematisiert. Die Fragen, die bereits in der Ratssitzung vom 28. September 2023 gestellt wurden, umfassen unter anderem die Durchführung von Personalbemessungen in den Fachämtern sowie die Ermittlung von Personalmehr- oder -minderbedarfen. Zudem bittet die Fraktion um Informationen zur Altersstruktur der Belegschaft mit Blick auf die nächsten zehn Jahre, zum Stand der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Prozesse sowie zur Nutzung von Homeoffice und dem daraus resultierenden Bedarf an Büroflächen. Auch der Fachkräftemangel in verschiedenen Berufsgruppen sowie die aktuelle Auslastung der Stellenpläne sind Gegenstand der Anfrage.
Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung mitgeteilt, dass eine Beantwortung dieser Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Aufgrund des Umfangs der Fragestellungen, die zahlreiche Verwaltungsbereiche betreffen, und der damit verbundenen Komplexität wird die Antwort erst in der nächsten Sitzung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Bundesförderung "Startchancen" für Schulen in BochumZur Vorlage · 20233038 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & Stadtgestalter“ zum Bundesförderprogramm „Startchancen“ reagiert. Das Programm sieht vor, 900 Schulen in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 230 Millionen Euro zu unterstützen, um Lernumgebungen, Personal für die Schulsozialarbeit und Chancenbudgets zu stärken. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als positiv und sieht darin eine Verstärkung bestehender lokaler Bildungsangebote wie des Regionalen Bildungsnetzwerks Bochum.
Hinsichtlich der Auswahl der Schulen wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung durch das Land NRW auf Basis wissenschaftlicher Kriterien, insbesondere der Armutsbetroffenheit und des Anteils von Kindern mit Migrationshintergrund, erfolgt. Eine Beteiligung der Kommunen am Auswahlprozess ist laut dem aktuellen Eckpunktepapier nicht vorgesehen. Über die genaue Höhe der zu erwartenden Fördermittel für Bochum sowie über die Identität der zusätzlich geförderten Schulen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen vor.
Das Programm umfasst Investitionen in die Lernumgebung, die Bereitstellung von Personal und ein Chancenbudget. Eine wissenschaftliche Begleitung sowie eine unabhängige Evaluation der Wirksamkeit sind Bestandteil des Programms, wobei eine Zwischenevaluation für das Jahr 2028 geplant ist. Weitere Details zur Umsetzung oder zu möglichen kommunalen Aufstockungen der Mittel sind derzeit noch nicht bekannt.
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Beratungsfolge
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18HundewiesenZur Vorlage · 20233046 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum hat Informationen zur Relation zwischen der Hundesteuer und den städtischen Leistungen für Hunde angefragt. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass es im Stadtgebiet elf ausgewiesene Hundewiesen gibt. Für deren Instandhaltung, insbesondere für den Rasenschnitt, fallen jährlich Kosten in Höhe von etwa 40.000 Euro an. Der Kommunale Ordnungsdienst führt zudem rund 380 Kontrollgänge pro Jahr an diesen Flächen durch, wobei die damit verbundenen Arbeitskosten nicht beziffert werden können.
Im Bereich der Abfallentsorgung füllen der Technische Betrieb der Stadt Bochum und die USB jährlich etwa 48.000 Kotbeutel in die entsprechenden Behälter. Die Kosten für die Bereitstellung der Beutel sowie für die Leerung der kombinierten Abfallbehälter belaufen sich auf circa 64.000 Euro pro Jahr. Für die Bearbeitung von Hundesteuer-Angelegenheiten sind im Amt für Finanzsteuerung insgesamt 2,70 Vollzeitäquivalente zuständig. Weitere Tätigkeiten im Rahmen des Forderungsmanagements und der Vollstreckung sind nicht quantifizierbar. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass weitere Aufgaben in den Bereichen Ordnungsamt oder Technischer Betrieb, wie etwa Reparaturen an Grünflächen oder Kontrollen, ebenfalls mit Aufwendungen verbunden sind, die nicht gesondert ausgewertet werden.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Katastrophenwarnungen und Evaluation des WarntagesZur Vorlage · 20233050 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu Katastrophenwarnungen und zur Evaluation des Warntages reagiert. Nach einer Warnung empfiehlt die Stadt, Ruhe zu bewahren, Gebäude nach Bedarf zu verlassen oder aufzusuchen, Nachbarn zu informieren sowie sich über Radio oder Internet auf dem Laufenden zu halten. Um die Bevölkerung auf Szenarien wie Unwetter oder Stromausfälle vorzubereiten, plant das Kommunale Krisenmanagement für das Jahr 2024 verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Warnung und Selbsthilfefähigkeit.
Die Kommunikation von Handlungsanweisungen erfolgt im Ernstfall über verschiedene Kanäle, darunter die Warn-Apps NINA und Katwarn, Radio, Fernsehen, soziale Medien sowie den Internetauftritt der Stadt Bochum. Ergänzend sollen die KrisenInformationsErsthilfeZentren (KIEZ) als Anlauf- und Versorgungsstellen dienen. Für das Stadtgebiet sind 15 KIEZ-Standorte vorgesehen, um die Versorgung betroffener Bürger sicherzustellen und die Handlungsfähigkeit kritischer Infrastrukturen aufrechtzuerhalten.
Die Evaluation des Warntages vom September 2023 ergab, dass alle vorhandenen Sirenen ordnungsgemäß ausgelöst wurden, wobei zusätzliche Warnfahrzeuge Bereiche mit geringerer Abdeckung unterstützten. Im Rahmen einer bereits angekündigten Prüfung zur Erhöhung des Warngrads wird die Stadt zudem sechs weitere Sirenen beschaffen.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.204. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20233078 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Sanierung des Bochumer Stadtparks. Nach dem Ratsbeschluss vom September 2023 wird die Planung durch das beauftragte Planungsbüro fortgeführt; ein Entwurf inklusive Kostenberechnung soll Mitte Dezember 2023 vorliegen. Die baulichen Maßnahmen sind in mehreren Abschnitten unterteilt: Der erste und zweite Bauabschnitt im nördlichen Parkbereich umfasst unter anderem den Spielplatz sowie den Rosen- und Dahliengarten und ist für den Zeitraum von Ende August 2024 bis Mai 2025 vorgesehen. Der dritte und vierte Bauabschnitt im südlichen Bereich soll von Januar 2025 bis März 2026 realisiert werden. Aufgrund überschneidender Bauzeiten wird eine etwa fünfmonatige Schließung des Parks erwartet, sodass die Arbeiten zum 150-jährigen Jubiläum im Jahr 2026 abgeschlossen sein sollen.
Im Rahmen einer Beteiligung im August 2023 wurden Anregungen zur Gestaltung gesammelt. Geplant sind unter anderem eine Toilettenanlage nahe dem Spielplatz sowie Angebote für Fitness, Boule und Tischtennis. Im Winterhalbjahr 202<0xC2>3/24 werden zudem Gehölzpflege- und Rückschnittmaßnahmen durchgeführt, um Sichtachsen wiederherzustellen und die Biodiversität zu fördern. Die Installation der Hochfontäne wird aus Gründen des Artenschutzes auf Herbst 2024 verschoben, um die Brutzeit am Gondelteich nicht zu beeinträchtigen. Die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen; im Sommer 2024 kommt eine mobile Fontäne zum Einsatz. Für das Jubiläumsjahr 2026 wird derzeit ein Konzept mit Bochum Marketing entwickelt.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung)
- 23.11.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber mit BehinderungenZur Vorlage · 20233110 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat Informationen zur Barrierefreiheit von Integrations- und Sprachkursen für Geflüchtete mit Behinderungen angefragt. Die Verwaltung erklärte dazu, dass die Umsetzung von Inklusion eine dauerhafte Querschnittsaufgabe aller Dezernate und Ämter darstelle, deren Realisierung von den verfügbaren Ressourcen abhänge.
Hinsichtlich der Sprachangebote wird darauf verwiesen, dass ein Großteil der Deutschkurse der Volkshochschule in barrierefreien Räumlichkeiten stattfindet. Vor der Anmeldung erfolgt eine individuelle Beratung, um die Bedürfnisse der Teilnehmenden zu berücksichtigen. Für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen werden spezialisierte Fachanbieter wie Blindenanstalten oder Gehörlosenzentren herangezogen. Auch Abschlussprüfungen können an der Volkshochschule barrierefrei, beispielsweise durch verlängerte Prüfungszeiten oder großformatige Materialien, durchgeführt werden.
Zur Förderung der sozialen Teilhabe verweist die Verwaltung auf Beratungsangebote wie die EUTB sowie auf den Fahrdienst der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen, dessen Inanspruchnahme nach Prüfung durch das Amt für Soziales möglich ist. Für die Suche nach barrierefreien Sportangeboten werden der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW e.V. sowie der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e. V. als Anlaufstellen genannt. Als Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wird die Veranstaltungsreihe „Bochum inklusiv“ angeführt, die durch die Kooperation verschiedener Akteure sowie den Einsatz von Gebärdensprache und technischer Hilfsmitteln arbeitet.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Integrationsausschuss (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Spender von kostenlosen Binden und TamponsZur Vorlage · 20233124 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Status der kostenlosen Spender für Damenhygieneprodukte geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Sitzung des Rates vom 27. September 2023 und fragte konkret nach dem Standort der Gesamtschule Bochum-Mitte sowie nach den Abläufen bei der Nachfüllung der Spender.
Nach Angaben von Michael Saager aus dem Fachbereich Zentrale Dienste wurden die fehlenden Spender an der Gesamtschule Bochum-Mitte inzwischen installiert. Dass diese Schule in der ursprünglichen Standortübersicht nicht aufgeführt war, lag daran, dass sie sich dieselbe Postanschrift wie die Grundschule Feldsieper Schule teilt. Aufgrund von Baumaßnahmen an der Feldsieper Schule wurden die Spender dort zunächst nicht montiert. Die Liste der Standorte wurde nach der Installation entsprechend aktualisiert.
Hinsichtlich der regelmäßigen Versorgung mit Binden und Tampons teilte die Verwaltung mit, dass die Kontrolle und das Auffüllen der Spender durch die Reinigungskräfte im Rahmen der vereinbarten Unterhaltsreinigung erfolgt.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Wechselseitiges ParkenZur Vorlage · 20233132 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Regelung des wechselseitigen Parkens im Rembrandtweg geantwortet. Hintergrund war die Anregung einer Bürgerin bezüglich der Straßenreinigung und des Straßenzustands in der Straße Rembrandtweg/Varenholzstraße.
Im Gegensatz zum Böcklingweg, wo seit 1976 eine wechselseitige Parkregelung besteht, sieht die Verwaltung für den Rembrandtweg keine solche Anordnung vor. Die rechtliche Grundlage nach § 45 Abs. 9 StVO erlaubt Verkehrszeichen nur bei Notwendigkeit für die Sicherheit oder den Verkehrsfluss. Eine Regelung allein zur Erleichterung der Straßenreinigung sei nicht ausreichend. Zudem weist das Tiefbauamt darauf hin, dass im Rembrandtweg durch wechselseitiges Parken Beeinträchtigungen des Busverkehrs der BOGESTRA zu befürchten wären, da keine Ausweichrouten zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Straßenreinigung durch die Umwelt Service Bochum GmbH (USB) wird erläutert, dass für den Rembrandtweg eine wöchentliche Reinigung vorgesehen ist. Bei Bedarf kann die USB zeitlich begrenzte Haltverbote für Grundreinigungen anordnen. Bezüglich der Straßensanierung betont die Verwaltung, dass Erneuerungen der Fahrbahn im Rahmen von Einzelentscheidungen erfolgen und einseitig beparkte Straßen nicht benachteiligt werden. Bisher liegen keine dokumentierten Beschwerden über die Reinigungsleistung im betreffenden Bereich vor.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung (20232482) Insolvenzen und GeschäftsausgabenZur Vorlage · 20233140 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 2. November 2023 Detailfragen zu Geschäftsaufgaben und Insolvenzen gestellt. In der Antwort der Verwaltung zum Ordnungs- und Veterinäramt (Vorlagennummer 20233140) werden die darin enthaltenen Fragen beantwortet.
Bezüglich der Frage, welche Branchen oder Sparten besonders von Geschäftsaufgaben betroffen sind, gibt die Verwaltung an, dass sich diese Entwicklung durch alle Wirtschaftszweige zieht und keine spezifischen Trends zu einzelnen Branchen erkennbar sind. Eine Einteilung der betroffenen Betriebe nach Größenklassen oder der Anzahl der Beschäftigten ist laut der Antwort nicht möglich, da die vorliegenden Gewerbeanmeldungen keine Informationen über die jeweilige Betriebsgröße enthalten.
Auf die Anfrage nach der Anzahl kurzfristiger Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen in den entsprechenden Jahren reagiert das Amt mit dem Hinweis auf den unverhältnismäßigen Aufwand. Eine Recherche darüber, ob eine Abmeldung eines Gewerbes unmittelbar nach einer Anmeldung erfolgt ist, könne aufgrund des hohen individuellen Aufwands pro Meldung nicht mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Baustellen und RettungsfahrzeugeZur Vorlage · 20232617 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf die Anfrage von Dr. Jox (CDU-Fraktion) bezüglich der Auswirkungen der Baustelle in der Alleestraße auf Rettungsfahrzeuge hat die Stadtverwaltung Stellung bezogen. Für den Gleisrückbau zwischen der Metzstraße und dem Westring war die Einrichtung einer Inselbaustelle erforderlich, da umfassendere Sperrungen als unverhältnismäßig eingestuft wurden. Die Verkehrsführung wurde vor Baubeginn mit der Feuerwehr abgestimmt, um das Risiko für die Einhaltung von Hilfsfristen zu minimieren.
Zur Optimierung des Verkehrsflusses wurden die Absperrungen zwischen der Schmidtstraße und dem Westring angepasst, um den verfügbaren Verkehrsraum zu vergrößern. Weitere kurzfristige Verbesserungen seien aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen nicht möglich gewesen. Die Verwaltung gab an, dass die Interessen von Feuerwehr, Polizei und Verkehrsbetrieben bereits bei der langfristigen Baustellenkoordination sowie in der Bauvorbereitung berücksichtigt werden, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Derzeit sind der Verwaltung keine weiteren längerfristigen Baustellen bekannt, die von den Einsatzkräften als kritisch bewertet werden. Zudem liegen keine Informationen darüber vor, dass es im Zusammenhang mit der einspurigen Verkehrsführung in der Alleestraße zu Verzögerungen bei Einsätzen von Feuerwehr oder Rettungsdiensten gekommen ist.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Einbahnstraßen-Regelung für die GerberstraßeZur Vorlage · 20232783 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 2023 stellte ein Mitglied der Fraktion „Die SPD im Rat“ Fragen zur Verkehrssituation in der Gerberstraße. Hintergrund der Anfrage war die Beobachtung, dass die dort geltende Einbahnstraßenregelung zunehmend missachtet werde. Grund hierfür sei unter anderem die Baustelle am Nordring/Castroper Straße, wodurch die Gerberstraße von einigen Verkehrsteilnehmern als Abkürzung genutzt oder aufgrund unübersichtlicher Beschilderung falsch befahren werde. Die Anfrage thematisierte mögliche Gefahrensituationen in der schmalen Straße und bezog sich konkret auf die Bewertung der Verkehrssicherheit durch die Verwaltung sowie auf mögliche Maßnahmen zur Abhilfe, wie etwa Polizeikontrollen oder eine alternative Verkehrsführung während der Baustellenphase.
Die Verwaltung antwortete darauf, dass die Verkehrsregelung in der Gerberstraße bereits im Rahmen der Neugestaltung der Brückstraße geprüft worden sei. Aktuell liegen keine Hinweise vor, die eine erneute verkehrstechnische Neubetrachtung erforderlich machen würden. Zwar könne die baubedingte Vollsperrung am Schwanenmarkt dazu geführt haben, dass Verkehrsteilnehmer die Beschilderung auf der Brück- und Große Beckstraße übersehen und somit Falschfahrten in die Gerberstraße vorgenommen haben. Dennoch seien der Verwaltung während der gesamten Sperrungsdauer keine besonderen Vorkommnisse bekannt geworden, die ein Eingreifen notwendig gemacht hätten. Da die Vollsperrung der Großen Beckstraße am 27. August 2023 aufgehoben wurde und damit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist, sieht die zuständige Fachabteilung keinen weiteren Handlungsbedarf.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2019Zur Vorlage · 20233287 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2019 wurde dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Vorlage umfasst neben der Kernverwaltung auch zahlreiche verbundene Unternehmen sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, darunter die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die USB Bochum GmbH. Ziel des Abschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des gesamten städtischen Konzerns abzubilden.
Das Gesamtvermögen des Konzerns beläuft sich auf 6,89 Milliarden Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens bei rund 89,68 Prozent liegt. Das Eigenkapital beträgt 1,20 Milliarden Euro, was einer Eigenkapitalquote von 17,42 Prozent entspricht. In der Gesamtergebnisrechnung wird ein Jahresfehlbetrag von 33,62 Millionen Euro ausgewiesen. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 2,74 Milliarden Euro und Aufwendungen von 2,78 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Einzelabschluss der Kernverwaltung, der einen Überschuss von 11,88 Millionen Euro ausweist, ist ein negatives Ergebnis im Konzern festzustellen. Die Veränderung des Gesamtergebnisses gegenüber dem Vorjahr wird auf höhere Bezugskosten im Energiesektor zurückgeführt. Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss über den Vorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung zugeleitet.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Vertragsverlängerung von Herrn Kerber als Vorstandsmitglied der BOGESTRA bis zum 30.06.2024Zur Vorlage · 20233273 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Vertragsverlängerung eines Vorstandsmitglieds der BOGESTRA bis zum 30. Juni 2024. Die aktuelle Bestellung des Finanzvorstands endet regulär am 31. Dezember 2023. Da das betreffende Mitglied den Eintritt in den Ruhestand plant, jedoch die Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 als verantwortlicher Finanzvorstand begleiten möchte, wurde eine Fortführung der Zusammenarbeit zu gleichbleibenden Konditionen vorgeschlagen.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass der Aufsichtsrat der BOGEBA in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 über die Verlängerung berät und gegenüber dem Aufsichtsratspräsidium der BOGESTRA eine Empfehlung ausspricht. Das Aufsichtsratspräsidium der BOGESTRA wird sich ebenfalls in seiner Sitzung am selben Tag beraten und eine entsprechende Empfehlung an den Aufsichtsrat abgeben. Ein abschließender Beschluss durch den Aufsichtsrat der BOGESTRA wird voraussichtlich ebenfalls in der Sitzung am 15. Dezember 2023 gefasst.
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- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 20233293 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage im HFA die mögliche Nutzung eines ehemaligen Altenheims in der Grabelohstraße in Langendreer als zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes thematisiert. In diesem Zusammenhang wurden Fragen zur planungs- und baurechtlichen Situation sowie zu möglichen Alternativen für die kommunale Unterbringung gestellt.
Britta Anger, vertreten durch das Dezernat V, erklärte dazu, dass die planungs- und baurechtliche Lage an der Grabelohstraße noch zwischen dem Eigentümer, der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Bochum geklärt werden muss. Hinsichtlich möglicher Alternativen prüft die Stadt Bochum sämtliche freigezogenen oder freiwerdenden Gebäude für die Unterbringung geflüchteter Menschen. Als Beispiel für eine bereits genutzte kommunale Einrichtung im Stadtbezirk Ost wurde das ehemalige Schulgebäude an der Unterstraße angeführt.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30FahrtkostenZur Vorlage · 20233239 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur Erstattung von Fahrtkosten für Ratsmitglieder gestellt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Neuregelung der Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO NRW). Der Rat hatte zuvor am 28. September 2023 beschlossen, die Ansprüche auf Erstattung der Fahrtkosten für alle Ratsmitglieder durch die Übernahme von Kosten für eine Netzkarte pauschal abzugelten.
Die Verwaltung teilte mit, dass dieser Beschluss aufgrund der geändelle Rechtslage in seiner vorliegenden Form nicht umgesetzt werden kann. Eine entsprechende Regelung ließe sich nach Rücksprache mit dem Ministerium nur durch eine Aufnahme in die Hauptsatzung gemäß § 45 Abs. 2 GO NRW realisieren.
Der Oberbürgermeister wird den Beschluss vom September jedoch nicht beanstanden, da die Neufassung der EntschVO NRW zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht veröffentlicht war. Für die Abrechnung der Fahrtkosten ab dem 1. Januar 2024 wird auf Basis der neuen EntschVO NRW in Verbindung mit dem Landesreisekostengesetz verfahren. Dabei ist eine pauschalierte Erstattung in Höhe der derzeitigen Pauschalzahlungen möglich.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Haus der Musik - Anpassung des Mittelbedarfes an die aktuelle KostenentwicklungZur Vorlage · 20233340 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Projekt „Haus der Musik“ reagiert und dabei die Frage beantwortet, ob der kleine Saal des Musikforums als Ersatz für den geplanten Konzertraum dienen kann. Laut der Stellungnahme von Ulf Schmiedeberg und Norbert Koop ist eine solche Nutzung nicht möglich, da der Saal bereits regelmäßig für Proben der Musikschule sowie für Veranstaltungen der Bochumer Symphoniker und Dritter genutzt wird. Im Jahr 2023 verzeichnete der aktuelle Konzertsaal am Westring insgesamt 107 Probetage, 61 Konzerte sowie weitere 31 Veranstaltungstage. Aufgrund der hohen Auslastung des Musikforums seien die Termine nicht in den kleinen Saal verlegen zu können.
Des Weiteren nahm die Verwaltung zur wirtschaftlichen Berechnung der geplanten Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Gebäudes Stellung. Die mögliche Verschattung der Dachflächen durch den Turm der ehemaligen Marienkirche wurde in den Simulationen berücksichtigt. Durch den Einsatz softwaregestützter Moduloptimierung könne der Einfluss des Kirchturms auf die Jahresleistung der Anlage minimiert werden. Die Unterschiede in den Berechnungen mit und ohne diese Verschattung seien im Vergleich zu wetterbedingten Einflüssen wie Bewölkung oder Schneefall vernachlässigbar.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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- 4.1Dienstpläne bei SchichtdienstgängernZur Vorlage · 20233037 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat mit der Vorlage Nummer 20233037 eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gerichtet, die sich auf die Dienstplangestaltung für Beschäftigte im Schichtdienst bezieht. Die Anfrage thematisiert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verweist auf Berichte über verspätete Bekanntgaben von Dienstplänen, was die Planungssicherheit für Schichtarbeitende beeinträchtigen könne.
Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Personen in den verschiedenen Tochtergesellschaften der Stadt im Schichtdienst beschäftigt sind und welche Regelungen dort zur Erstellung und Bekanntgabe der Dienstpläne gelten. Zudem wird gefragt, ob es eine neutrale Stelle für Beschwerden von Mitarbeitenden gibt und ob Maßnahmen zur Sensibilisierung der Verantwortlichen für eine rechtzeitige Planung existieren. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob die Stadtverwaltung die Einführung einer verbindlichen und einheitlichen Regelung für alle Gesellschaften in Betracht zieht, wie eine solche Gestaltung aussehen könnte und welche Gründe gegen eine solche Standardisierung sprechen könnten.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Wachstumschancen durch Wachstumschancengesetz: Chance oder Risiko?Zur Vorlage · 20233040 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 14. Dezember 2023 eine Anfrage zum geplanten Wachstumschancengesetz eingereicht. Die Vorlage thematisiert die potenziellen Auswirkungen dieses Gesetzes auf die kommunale Finanzlage.
Der Antragsteller bittet die Verwaltung um eine Einschätzung der Folgen für den städtischen Haushalt sowie die Finanzplanung ab dem Jahr 2024. In diesem Zusammenhang werden nach konkreten Maßnahmen gefragt, welche die Verwaltung zur Bewältigung möglicher finanzieller Unwägbarkeiten bereits ergriffen hat oder plant. Des Weiteren wird nach der Existenz von Strategien zur Abmilderung der Auswirkungen des Gesetzes gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob der Verwaltung Informationen darüber vorliegen, an welchen Kindergärten und Schulen Einsparungen umgesetzt werden sollen.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Entlastung der Bochumer Gastronomie durch die Stadt BochumZur Vorlage · 20233198 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich mit der wirtschaftlichen Situation der lokalen Gastronomie befasst. Anlass ist die Rückkehr des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants und Cafés von sieben auf neunzehn Prozent zum Ende des Jahres. Die vorangegangene Senkung wurde während der Corona-Pandemie sowie aufgrund der Energiekrise mehrfach verlängert. Die Ratsfraktion verweist dabei auf die Befürchtungen von Branchenverbänden hinsichtlich der Folgen dieser Steueränderung für die Betriebe in Bochum.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur möglichen Unterstützung durch die Stadt. Die Ratsfraktion bittet darum, alle Möglichkeiten einer städtischen Entlastung einzeln aufzuführen und die damit verbundenen potenziellen Einnahmeverluste für den städtischen Haushalt zu berechnen. Zudem wird nach bereits existierenden oder vorstellbaren Plänen zur Unterstützung der Gastronomen gefragt, falls eine Verhinderung der Steuererhöhung nicht möglich sein sollte. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob die Stadtverwaltung beabsichtigt, während der Pandemie eingeführte Erleichterungen für die Branche dauerhaft fortzuführen.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Nachfrage Hundewiesen (Vorlage 20233046)Zur Vorlage · 20233294 · Anfrage
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat mit der Vorlage 20233294 eine Anfrage an den Rat der Stadt Bochum gestellt, die auf einer bereits beantworteten Vorlage zum Thema Hundewiesen aufbaut. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zu den Kosten und dem personellen Aufwand im Zusammenhang mit der Hundehaltung in der Stadt.
Im Rahmen der Anfrage werden die Anzahl der in Bochum gemeldeten Hunde sowie das Verhältnis des jährlichen Kotbeutelaufwands pro Tier erfragt. Zudem werden Details zu den Kontrollgängen des kommunalen Ordnungsdienstes angefordert, wobei die Fraktion nach der durchschnittlichen Anzahl beteiligter Mitarbeiter, dem zeitlichen Aufwand pro Gang und den entsprechenden Stundenlöhnen fragt.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Verwaltung der Hundesteuer. Die Anfrage verlangt Auskunft über die jährlichen Entgelte der für die Steuererhebung zuständigen 2,7 Vollzeitäquivalente sowie über die gesamten Personalkosten, die für diesen Bereich anfallen. Ergänzend werden Informationen zur Anzahl und Nutzung der Hundekotbeutelspender sowie zu deren Auffüllintervallen erbeten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken BochumZur Vorlage · 20233303 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken Bochum im Jahr 2023 befasst. Die Gruppe bittet um eine statistische Aufstellung zu den Sperrandrohungen sowie zu den tatsächlichen Gas- und Stromsperrungen aufgrund von Zahlungsversäumnissen. Dabei sollen sowohl die absoluten Zahlen als auch die prozentualen Anteile an der Gesamtzahl der jeweiligen Kunden ausgewiesen werden.
Die Anfrage umfasst zudem Informationen über die Dauer der Energieunterbrechungen sowie über die Kosten, die den betroffenen Kundinnen und Kunden durch diese Sperren entstehen. Ein weiterer Aspekt ist die Höhe der Zahlungsrückstände der im Jahr 2023 von Energiesperren betroffenen Haushalte. Darüber hinaus wird nach etwaigen Veränderungen bei den Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsrückständen sowie Anpassungen im Verfahren bis hin zu einer Sperre im Vergleich zum Vorjahr gefragt. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach möglichen Überlegungen der Stadtwerke Bochum bezüglich weiterer Vorfeldmaßnahmen oder Förderprogrammen zur Energieeinsparung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Zwangsräumungen in BochumZur Vorlage · 20233304 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Zwangsräumungen im Jahr 2023 gestellt. Die Anfrage umfasst verschiedene statistische und soziale Fragestellungen zur Entwicklung der Räumungsverfahren in der vergangenen Kalenderperiode.
Im Rahmen der Anfrage werden die Anzahl der angesetzten sowie der tatsächlich durchgeführten Zwangsräumungen erfragt. Dabei wird auch nach dem Anteil von Mietschulden als Ursache für diese Maßnahmen gefragt, um zu prüfen, ob die bisherige Annahme von etwa 90 Prozent weiterhin zutrifft. Die Gruppe bittet zudem um Informationen zur Zusammensetzung der betroffenen Haushalte, unterteilt in Single-Haushalte, Mehrpersonenhaushalte und Haushalte mit Kindern, sowie um Angaben zum Anteil von Wohnungen der VBW – Bauen und Wohnen an den Räumungen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sozialen Absicherung und Unterstützung durch die Stadt. Es wird nach dem Umfang von Übernahmen von Miet- oder Energiekostenrückständen als Darlehen sowie nach der Unterbringung in städtischen Unterkünften gefragt. Zudem werden Informationen zur Verteilung von Sozialtransferleistungen unter den Betroffenen sowie zu etwaigen gesundheitlichen Folgen im Zusammenhang mit den Räumungen erbeten. Die Antwort auf die Anfrage soll auch dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt werden.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Sachstand Grabeland Am RuhrortZur Vorlage · 20233346 · Anfrage
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Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur aktuellen Situation des Grundstücks „Grabeland Am Ruhrort“ eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Klärung der Eigentumsverhältnisse für das Areal, welches im Bebauungsplan 997 aufgeführt ist.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Entwicklungen für das Grabeland vorgesehen sind, falls keine baurechtliche Nutzung des Grundstücks realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird nach der Existenz bereits geprüfter oder in Planung befindlicher Varianten sowie nach einem konkreten Ablaufplan gefragt. Die Anfrage beinhaltet zudem den Wunsch, dass die entsprechenden Informationen auch dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis gebracht werden.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Nehmen illegale Geldspielautomaten auch in Bochum überhand?Zur Vorlage · 20233359 · Anfrage
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Die FDP-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Thema illegale Geldspielautomaten in Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass nicht zugelassene Glücksspielautomaten bundesweit zunehmen, was Auswirkungen auf die Suchtprävention sowie auf die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer haben kann. Zudem wird auf einen möglichen Wettbewerbsnachteil für legale Betreiber hingewiesen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie sich die Anzahl der Geldspielautomaten in Bochum sowie die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in den vergangenen fünf Jahren entwickelt haben. Des Weiteren werden Erfahrungen mit illegalen Automaten im gleichen Zeitraum sowie das Vorgehen der Verwaltung gegen solche Geräte erfragt. Abschließend wird gefragt, ob die Stadt Bochum beabsichtigt, nach dem Vorbild der Stadt Herne beschlagnahmte illegale Automaten zu zerstören, um deren erneute Aufstellung zu verhindern.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Offener Rathaus-GrabbelsackZur Vorlage · 20233363 · Anfrage
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Die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Vorschläge zur Durchführung eines weihnachtlichen Geschenktausches, eines sogenannten „Grabbelsacks“, im Bereich des Bochumer Rathauses unterbreitet. Ziel der Initiative ist es, das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der politischen und administrativen Gremien zu fördern.
Die Anfrage umfasst verschiedene organisatorische Fragestellungen zur Umsetzung dieses Brauchs. Es wird angefragt, in welchem Rahmen ein solcher Austausch so gestaltet werden könnte, dass er nach außen hin abgesichert ist, aber gleichzeitig für die Beschäftigten der Verwaltung sowie für die Mandatsträger zugänglich bleibt. Dabei wird thematisiert, ob eine gemeinsame oder getrennte Teilnahme der Gruppen unter unterschiedlichen räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen sinnvoll wäre und wie sachkundige Bürger in diesen Prozess einbezogen werden könnten.
Des Weiteren stellt die Fraktion die Frage nach der Handhabung des Austauschs, insbesondere ob dieser auf einer reinen Vertrauensbasis erfolgen kann oder ob eine Namensliste geführt werden sollte. Zudem wird um eine Einschätzung gebeten, ob ein Wertrahmen von 10 bis 20 Euro pro Geschenk für die Teilnahme angemessen ist.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Bürgergeld ab 2024Zur Vorlage · 20233364 · Anfrage
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Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Umsetzung des Bürgergelds in Bochum ab dem Jahr 2024 gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Reform der Grundsicherung, die neue Grundlagen für die Berechnung der Regelsätze sowie Änderungen in der Systematik vorsieht.
Im Rahmen der Anfrage werden spezifische Fragen zur praktischen Umsetzung durch das Bochumer Jobcenter adressiert. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, welche Effekte die Ersetzung von Eingliederungsvereinbarungen durch sogenannte Kooperationspläne hat und ob dieser Prozess bereits vollständig vollzogen wurde. Zudem wird nach den Erfahrungen des Jobcenters im Zusammenhang mit der Anhebung der Zuverdienstgrenzen von 20 auf 30 Prozent gefragt. Dabei soll geklärt werden, ob eine erhöhte Anreizwirkung zur Arbeitsaufnahme sowie eine langfristige Verbesserung der Chancen auf eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt erkennbar ist.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Nutzung neuer Wege der Klientenansprache durch das Jobcenter und deren Wirksamkeit hinsichtlich einer zielgruppengerechten Erreichbarkeit. Die Antwort auf diese Fragen soll auch dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Stadthalle WattenscheidZur Vorlage · 20233365 · Anfrage
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Ein Mitglied der Bezirksvertretung Wattenscheid hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Nutzung und zu den Kosten der Stadthalle Wattenscheid angefordert. Die Anfrage, die sich auf eine Berichterstattung in der Westfälischen Anzeiger vom 13. November 2023 bezieht, umfasst verschiedene Aspekte der Veranstaltungsstätte.
Es wird um Auskunft darüber gebeten, welche Nutzungen und Besucherzahlen seit dem Jahr 2018 in der Stadthalle zu verzeichnen waren. Dabei sollen insbesondere auch die Entwicklung von Traditionsveranstaltungen sowie die Aufteilung zwischen schulischen und externen Nutzungen betrachtet werden. Zudem wird nach der Kapazität anderer Veranstaltungsorte in Wattenscheid gefragt, um mögliche Alternativen für diese Veranstaltungen aufzuzeigen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Aspekten. Erfragt werden die notwendigen Aufwendungen zur Erhaltung der Stadthalle sowie die zu erwartenden Betriebskosten nach einer Sanierung. Hierbei sollen auch die rechnerische Miete pro Veranstaltungstag und die daraus resultierenden Auswirkungen auf Eintrittspreise ermittelt werden. Des Weiteren wird nach den Mietkosten für andere städtische Räumlichkeiten, wie etwa die Aula der Pestalozzi Realschule, sowie nach den Möglichkeiten der Märkischen Schule zur Durchführung von Veranstaltungen gebeten.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12(Lasten-)Aufzug fürs KulturMAGAZIN LothringenZur Vorlage · 20233381 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage zur Barrierefreiheit im KulturMAGAZIN Lothringen gestellt. Im Fokus steht die Frage, ob in dem Gebäudekomplex, der unter anderem das „Zauberkasten“, das „HalloDu-Theater“ und das „Theater Traumbaum“ umfasst, ein Aufzug eingerichtet werden kann. Die Fraktion verweist auf den Bedarf an Optimierungen bei der Barrierefreiheit, insbesondere um die Versorgung des zweiten Stocks mit Getränken sicherzustellen. Zudem wird gefragt, ob für eine solche Maßnahme Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Anfrage bezieht sich auch auf ein Verfahren im Ausschuss für Kultur und Tourismus vom 28. November 2023. Die dortige Ausschussvorsitzende hatte die Anfrage zurückgewiesen mit der Begründung, dass das Anliegen bereits durch eine Mitteilung der Verwaltung aus dem Januar 2023 beantwortet worden sei und eine erneute Anfrage innerhalb eines Jahres unzulässig sei. Die CDU-Fraktion widerspricht dieser Darstellung und gibt an, dass die damalige Antwort der Verwaltung keine Informationen zur technischen Umsetzbarkeit oder zur Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln enthielt. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf das grundsätzliche Recht der Ratsmitglieder auf Auskunft durch den Oberbürgermeister.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Neuwahlen der Fachausschüsse im Bochumer Rat notwendig?Zur Vorlage · 20233382 · Anfrage
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In einer Anfrage der Fraktionen UWG: Freie Bürger und FDP an den Oberbürgermeister wird die Frage nach der Notwendigkeit neuer Wahlen für die Fachausschüsse des Bochumer Rates aufgeworfen. Hintergrund sind Veränderungen in der Zusammensetzung der Fraktionen im Rat, die seit der letzten Wahl der Fachausschüsse eingetreten sind.
Die Anfrage führt aus, dass sich die Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ von vier auf drei Mitglieder verkleinert hat. Zudem hat die Fraktion „Die Linke“ durch Austritte ihren Fraktionsstatus verloren und verfügt nun über einen Gruppenstatus. Gleichzeitig wurde die Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ neu gegründet.
Vor diesem Hintergrund bitten die anfragenden Fraktionen die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Sitzverteilung in den Fachausschüssen. Es wird gefragt, ob die Verwaltung die Sitzverteilung angesichts der Änderungen bei den Fraktionen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung weiterhin für spiegelbildlich hält und falls ja, auf welcher Begründung dies beruht. Zudem wird nach Vorschlägen der Verwaltung gefragt, wie eine Wiederherstellung der Spiegelbildlichkeit erfolgen könnte, sollte die aktuelle Verteilung nicht mehr als entsprechend angesehen werden.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Ergänzende Anfrage zu Top 4.11 - Stadthalle Wattenscheid (2023 3365)Zur Vorlage · 20233383 · Anfrage
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Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Situation der Stadthalle Wattenscheid beim Oberbürgermeister angefordert. Im Zentrum der Fragen steht die Gestaltung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BOVG. Es wird nachgefragt, ob dieser Vertrag seit dem ersten Fünfjahresvertrag aus dem Jahr 2012 aufgrund geplanter Modernisierungsmaßnahmen nur noch auf jährlicher Basis verlängert wurde.
Des Weiteren werden Informationen zum aktuellen Zeitplan für die anstehenden Sanierungen sowie zu den Auswirkungen der bisherigen Verzögerungen auf die Vermarktung der Stadthalle als Spielstätte erbeten. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Auslastung anderer Spielstätten der BOVG während der Corona-Zeit. Darüber hinaus wird nach dem Zeitpunkt gefragt, ab dem der Sanierungsbedarf der Verwaltung bekannt war und wann die zuständigen Gremien über diesen Sachverhalt informiert wurden. Abschließend wird nach der künftigen Nutzung der Stadthalle als Ausweichspielstätte für die Freilichtbühne sowie nach möglichen Alternativen gefragt.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15"Familien-Check" der WAZ BochumZur Vorlage · 20233384 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Ergebnisse des „Familien-Checks“ der WAZ Bochum bezieht. In der Vorlage werden verschiedene Bereiche der städtischen Versorgung und Infrastruktur thematisch aufgegriffen, die in der genannten Umfrage bewertet wurden.
Die Fraktion führt an, dass die Vergabe von Kitaplätzen sowie die Kosten für die Kinderbetreuung als ausreichend eingestuft wurden. Im Bereich der Schule werden das Schulessen und der Zustand einiger Schulgebäude angeführt. Die Digitalisierung der Stadt wird im Vergleich zu anderen Kommunen im Mittelfeld eingeordnet, während die Familienfreundlichkeit und das Freizeitangebot in Bochum als befriedigend bewertet werden.
Die Anfrage stellt der Verwaltung zwei Fragen: Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie die Ergebnisse des Familien-Checks von der Stadtverwaltung gewichtet werden und welche daraus resultierenden Schlüsse für die untersuchten Bereiche gezogen werden sollen.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD; Grüne; CDU; PAR&StG; UWG:FB; FDP; FASG; LINKE; PAR; OB)
- 5.2Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in den Produktgruppen 5402 Stadtbahn und ÖPNV und 5707 MarketingErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.3Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Bebauungsplan 417 b – Hauptstraße / In der Schornau – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Geschäft aus dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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