Umsetzung der Clean Vehicles Directive innerhalb der Bogestra
20232816 · Antwort der Verwaltung · 14.12.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei/Stadtgestalter zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) innerhalb der Bogestra reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob die gesetzlichen Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Nutzfahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr bis 2025 beziehungsweise 2030 eingehalten werden können.
Die Verwaltung teilte mit, dass die aktuellen sowie zukünftigen Beschaffungen der Bogestra im Rahmen der Kooperation-Metropole-Ruhr den Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes entsprechen. Die geplanten Fahrzeuge seien als vollständig emissionsfrei vorgesehen, wodurch die gesetzlichen Quoten erfüllt werden sollen.
Hinsichtlich der Verfügbarkeit von Fördergeldern und dem weiteren Ausbau der Flotte gab die Verwaltung an, dass die Menge der Beschaffungen durch den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur limitiert sei. Bei den bereits genehmigten Beschaffungen werde die Prüfung und Beantragung möglicher Fördermittel durchgeführt. Der Einsatz von Bioabfall-Treibstoffen in konventionell angetriebenen Bussen wird nach Angaben der Verwaltung lediglich als temporäre Rückfallebene betrachtet, falls Ausschreibungsverfahren für emissionsfreie Fahrzeuge ohne Erfolg bleiben.
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