Sachstand Grundsteuerreform
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20232748) informiert über den aktuellen Sachstand der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 nach dem Bundesmodell angewendet wird. In Bochum sind etwa 100.000 Grundstücke steuerpflichtig, wobei das Gesamtvolumen der Grundsteuer B rund 88,1 Millionen Euro und die Grundsteuer A etwa 80.000 Euro beträgt.
Modellrechnungen für rund 80 Prozent der Daten weisen auf Verschiebungen bei den Messbeträgen hin. Während die Beträge für Geschäftsgrundstücke um 66 Prozent und für gemischt genutzte Grundstücke um 47 Prozent sinken, steigen sie bei unbebauten Grundstücken um 32 Prozent sowie bei Einfamilienhäusern um 6 Prozent. Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, müssten die Hebesätze der Grundsteuer B von aktuell 645 Prozent auf 839 Prozent und der Grundsteuer A von 250 Prozent auf 421 Prozent angepasst werden.
Die Verwaltung prognostiziert für das Jahr 2024 Einnahmen von 89,6 Millionen Euro und für 2025 einen Wert von 91,4 Millionen Euro. Technisch erfolgt die Datenbereitstellung der Finanzämter über das Elsterportal. Die Anpassung des Systems „KIVi“ durch die Steuerabteilung, das Amt 11-IT und das KRZN ist im Prozess, wobei eine Simulation der Jahressollstellung für Ende 2023 angestrebt wird. Aufgrund der Datenqualität müssen etwa 50 Prozent der Datensätze manuell geprüft werden. Die Verwaltung rechnet mit einer hohen Anzahl an Widersprüchen und Klagen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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