Sachstand Grundsteuerreform
20232748 · Mitteilung der Verwaltung · 14.12.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über den aktuellen Sachstand zur Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Da das Land Nordrhein-Westfalen das Bundesmodell anwendet, erfolgt die Bewertung der Grundstücke durch die zuständigen Finanzämter. In Bochum sind etwa 100.000 Grundstücke grundsteuerpflichtig, wobei das gesamte Volumen der Grundsteuer bei rund 88,1 Millionen Euro liegt.
Auswertungen der vorliegenden Messbescheiddaten für etwa 80 Prozent der Grundstücke zeigen eine Verschiebung der Steuerlast. Während die Messbeträge bei Geschäftsgrundstücken um 66 Prozent und bei gemischt genutzten Grundstücken um 47 Prozent sinken, ist bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern ein Anstieg zu verzeichnen. Auch bei unbebauten Grundstücken steigen die Messbeträge um etwa 32 Prozent. Um die Aufkommensneutralität zu wahren, müssten die Hebesätze für die Grundsteuer B von aktuell 645 Prozent auf 839 Prozent und für die Grundsteuer A von 250 Prozent auf 421 Prozent angehoben werden.
Der Bearbeitungsstand der Steuererklärungen bei den Bochumer Finanzämtern liegt zwischen 80 und 87 Prozent. Für die verbleibenden Grundstücke werden Schätzungen vorgenommen, wobei bis zum 30. April 2024 alle Steuererklärungen bearbeitet sein sollen. Eine Anpassung der Steuermesszahlen durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Abmilderung der Belastungsverschiebungen ist über die gesetzliche Öffierungsklausel möglich, wurde jedoch bislang nicht umgesetzt.
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