Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen - Änderungsantrag der Fraktionen von FDP, CDU, SPD, Grünen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP, CDU, SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Änderungsantrag zur Sitzung am 14. Dezember 2023 eingereicht. Der Antrag befasst sich mit der Regelung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art in der Stadt.
Im Rahmen des Antrags wird vorgeschlagen, die Erhebung der Vergnügungssteuer auf solche Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2024 auszusetzen. Damit soll der Erhalt von Diskotheken und der Clubkultur unterstützt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, dem Rat im Jahr 2024 eine Satzungsanpassung vorzulegen, welche die Vergnügungssteuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen dauerhaft abschafft.
Um die aus dieser Maßnahme resultierenden Einnahmeausfälle zu kompensieren, sieht der Änderungsantrag eine Anpassung des Steuermäßstabes bei Geldspielgeräten vor. Die Erhebung der Vergnügungssteuer auf diese Geräte soll von bisher 5,5 Prozent auf 6 Prozent erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023Ohne Abstimmung
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