Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen - Änderungsantrag der Fraktionen von FDP, CDU, SPD, Grünen -
20233307 · Änderungsantrag · 14.12.2023
Ohne Abstimmung
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünes haben für die Ratssitzung am 14. Dezember 2023 einen Änderungsantrag zur Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Erhebung der Steuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen in Bochum bis zum 31. Dezember 2024 auszusetzen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Laufe des Jahres 2024 eine Satzungsanpassung zu erarbeiten, welche die Vergnügungssteuer auf solche Veranstaltungen dauerhaft abschafft. Um die daraus resultierenden Einnahmeausfälle auszugleichen, beantragen die Fraktionen gleichzeitig eine Erhöhung des Steuersatzes bei Geldspielgeräten von bisher 5,5 Prozent auf 6 Prozent.
Laut Begründung des Antrags soll die Besteuerung von Tanzveranstaltungen aufgrund mangelnder Zeitgemäßheit beendet werden, wobei die Finanzierung durch die Anpassung der Steuerbasis bei Geldspielgeräten sichergestellt werden soll. Der Antrag wurde von Felix Haltt (FDP), Karsten Herlitz (CDU), Burkart Jentsch (SPD) sowie Sebastian Pewny und Barbara Jessel (Grüne) unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 136 Wörter).