Fahrtkosten
20233239 · Antwort der Verwaltung · 14.12.2023 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur Erstattung von Fahrtkosten für Ratsmitglieder gestellt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Neuregelung der Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO NRW). Der Rat hatte zuvor am 28. September 2023 beschlossen, die Ansprüche auf Erstattung der Fahrtkosten für alle Ratsmitglieder durch die Übernahme von Kosten für eine Netzkarte pauschal abzugelten.
Die Verwaltung teilte mit, dass dieser Beschluss aufgrund der geändelle Rechtslage in seiner vorliegenden Form nicht umgesetzt werden kann. Eine entsprechende Regelung ließe sich nach Rücksprache mit dem Ministerium nur durch eine Aufnahme in die Hauptsatzung gemäß § 45 Abs. 2 GO NRW realisieren.
Der Oberbürgermeister wird den Beschluss vom September jedoch nicht beanstanden, da die Neufassung der EntschVO NRW zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht veröffentlicht war. Für die Abrechnung der Fahrtkosten ab dem 1. Januar 2024 wird auf Basis der neuen EntschVO NRW in Verbindung mit dem Landesreisekostengesetz verfahren. Dabei ist eine pauschalierte Erstattung in Höhe der derzeitigen Pauschalzahlungen möglich.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter).