Eingabe gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Nachhaltigkeitsstrategie
20233341 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.12.2023 · Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit
Die Eingabe ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
▶ KI-Zusammenfassung
Bürger der Stadt Bochum, vorwiegend Mitglieder einer Steuerungsgruppe des GNK-Prozesses, haben über eine Eingabe nach § 24 GO NRW verschiedene Anregungen zur Nachhaltigkeitsstrategie eingereicht. Die Vorschläge umfassten unter anderem die Ausgliederung eines „Starterpakets“ aus dem Aktivitätenprogramm sowie die Erweiterung der Steuerungsgruppe um Vertreter der Zivilgesellschaft. Zudem wurde gefordert, detaillierte zeitliche Zielvorgaben für die Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und ein Abschlussdokument zum GNK-Prozess vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregungen als erledigt zu betrachten. Die Begründung führt an, dass das GNK-Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen sei und die Verstetigung einer Nachhaltigkeitssteuerungsgruppe bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie verankert wurde. Bezüglich der zeitlichen Planung wird erläutert, dass feste Zielvorgaben bis 2030 oder 2035 zugunsten jährlicher Aktivitätenpakete ersetzt wurden. Dies diene der besseren Umsetzbarkeit und Planbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen. Das „Starterpaket“ sei zudem kein separates Element, sondern Bestandteil des übergeordneten Programms. Durch diesen methodischen Ansatz solle die Komplexität der Strategie handhabbar gemacht werden, während gleichzeitig die operative Prozessoffenheit für sich ändernde Rahmenbedingungen gewahrt bleibe.
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