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Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen weiter aussetzen, Clubkultur stärken!

20232897 · Antrag · 14.12.2023

🟢 Beschlossen 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
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KI-Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag gestellt, die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen in der Stadt weiter auszusetzen. Mit dem Vorlagenentrag an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch wird vorgeschlagen, den bisherigen Verzicht auf diese Steuer bis zum 31. Dezember 2024 fortzuführen.

Aufgrund von Ratsbeschlüssen wurde die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in den Jahren 2020 bis 2023 infolge der Corona-Pandemie nicht erhoben. Ab dem 1. Januar 2024 wäre die Steuer regulär wieder angefallen. Die FDP-Fraktion begründet den Antrag mit der Förderung der wirtschaftlichen Erholung sowie dem Erhalt der etablierten Diskotheken und der Clubkultur in Bochum. Laut Begründung sind zahlreiche Betriebe, insbesondere kleinere Veranstalter, noch immer von den Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Ziel des Antrags ist es, die lokale Kulturszene zu unterstützen.

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Beratungen

Rat (28. Sitzung)
14.12.2023
Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.