Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen weiter aussetzen, Clubkultur stärken!
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen in Bochum bis zum 31. Dezember 2024 auszusetzen. Ziel des Antrags ist es, die wirtschaftliche Erholung und den Erhalt der Diskotheken sowie der Clubkultur zu fördern.
Nach den Vorgaben des Antrags wurde auf die Erhebung dieser Steuer bereits in den Jahren 2020 bis 2023 verzichtet. Eine erneute Erhebung wäre ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen gewesen. Die Fraktion begründet die beantragte Verlängerung der Aussetzung damit, dass sich die Branche nach den Einschränkungen während der Corona-Pandemie noch nicht vollständig erholt habe. Insbesondere kleinere Betreiber von Konzerten und Musikveranstaltungen seien weiterhin von den Folgen der pandemiebedingten Auflagen und Einnahmeausfällen betroffen. Durch die weitere Aussetzung soll die Clubkultur in Bochum gestärkt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 128 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 14.12.2023Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz