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Bürgergeldreform und mögliche Probleme bei der Beantragung

20232851 · Antwort der Verwaltung · 16.01.2024 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Bürgergeldreform und mögliche Probleme bei der Beantragung · 28.09.2023
🟢 Beschlossen 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Thema Bürgergeldreform und den damit verbundenen Antragsverfahren reagiert. Laut dem Datenstand vom 30. September 2023 beziehen beim Jobcenter Bochum aktuell 41.103 Personen Leistungen nach dem SGB II, wovon 29.145 als erwerbsfähig gelten.

Die Beantragung des Bürgergeldes kann durch eine telefonische Kontaktaufnahme, persönliche Vorsprache, per E-Mail, Fax oder über das Portal „jobcenter.digital“ erfolgen. Fehlende Unterlagen können auf demselben Wege nachgereicht werden. Zu der Häufigkeit unvollständiger Anträge sowie zu den Ablehnungsgründen bei Erstanträgen von Personen unter 25 Jahren liegen der Verwaltung keine Daten vor.

Hinsichtlich der Widerspruchsverfahren im Jahr 2023 verzeichnet das Jobcenter Bochum 2.463 eingegangene Widersprüche. Bei den bereits abgeschlossenen Verfahren wurden in 759 Fällen die Widersprüche vollständig abgeholfen und in 200 Fällen teilweise stattgegeben. Die Verwaltung führt an, dass diese Entscheidungen nicht ausschließlich auf fehlerhafte Erstbescheide zurückzuführen sind, sondern auch durch das Einreichen neuer oder erforderlicher Unterlagen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zustande kamen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
16.01.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Rat (28. Sitzung)
14.12.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.