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Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in den Produktgruppen 5402 Stadtbahn und ÖPNV und 5707 Marketing

20233021 · Mitteilung der Verwaltung · 14.12.2023 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, für das Jahr 2023 überplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und betrifft die Produktgruppen 5402 (Stadtbahn und ÖPNV) sowie 5707 (Marketing). Hintergrund der Maßnahme ist die Kompensation von Ertragsverlusten, die aus einem im Jahr 2021 geschlossenen Konzessionsvertrag resultieren.

Die Information über diesen Vorgang wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 6. Dezember 2023 sowie dem Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 14. Dezember 2023 zur Kenntnis gebracht. Da die Beschlussfassung schutzwürdige Belange Dritter berührt, erfolgt dieser Vorgang gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Anforderungen an den Datenschutz sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben.

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Beratungen

Rat (28. Sitzung)
14.12.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
06.12.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.