41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
20233142 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.12.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat die 41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, welches alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie deren zugehörige Reinigungsklassen umfasst. Diese Klassen legen fest, wie oft Fahrbahnen und Gehwege gereinigt werden und ob die Verantwortung bei der Stadt oder den Anliegern liegt.
Die Änderungen umfassen sowohl Neuaufnahmen als auch Umstufungen von Straßenabschnitten in verschiedenen Bezirken. In Bochum-Wattenscheid wird die Verkehrsfläche zwischen Brauhof und Nivellesplatz zur Klarstellung in eine eigene Reinigungsklasse eingestuft, wobei die Reinigungsfrequenz aufgrund von Erfahrungswerten erhöht werden soll. Weitere Neuaufnahmen betreffen unter anderem den Klausenergrund-Verbindungsweg sowie Abschnitte in den Bezirken Bochum-Nord, Ost und Süd.
Zudem sieht die Vorlage verschiedene Umstufungen vor. So wird für Teile der Dorstener Straße die Reinigungsleistung im Rahmen der Strategie „StadtRaumpflege“ auf dreimal wöchentlich intensiviert. Auch Anpassungen in der Lönsstraße, der Agnesstraße oder der Hans-Böckler-Straße sind vorgesehen. Ein Änderungsantrag der Bezirksvertretung Bochum-Mitte für die Straßen Freiligrath-, Gemeinde- und Lessingstraße wurde nach technischer Prüfung durch die USB Bochum GmbH ebenfalls in den Beschlussvorschlag aufgenommen.
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