Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen
20233156 · Antrag · 14.12.2023
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Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag gestellt, die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen kommerziellen Art abzuschaffen. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung den entsprechenden Paragrafen aus der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer herausnimmt, um auf diesen Steuergegenstand zu verzichten.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die wirtschaftliche Lage von Diskotheken und Clubs infolge der Corona-Pandemie. Seit dem 1. April 202läufig wurde bereits auf diese Steuer verzichtet. Die Fraktion verweist darauf, dass Städte wie Düsseldorf den Verzicht fest eingeplant haben und Dortmund über eine Abschaffung berät. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Bochumer Clubkultur zu erhalten und ein Abwandern von Veranstaltungsstätten zu verhindern, wird die dauerhafte Streichung der Steuer gefordert.
Der Antrag schließt dabei ausdrücklich Tanzveranstaltungen wie Striptease, Peepshows oder ähnliche Darbietungen aus, die in anderen Teilen der Vergnügungssteuersatzung geregelt sind. Die Verwaltung soll dem Rat eine neue Satzung möglichst zur Sitzung am 1. Februar 2024 vorlegen.
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