Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) zu einem Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)
20232733 · Mitteilung der Verwaltung · 14.12.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Der Regionalplan Ruhr löst künftig den regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) ab. Der bauleitplanerische Teil des RFNP wird als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen fortgeführt. Laufende Änderungsverfahren werden dabei als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Mit der Überleitung soll die bisherige Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans durch Ratsbeschlüsse der beteiligten Städte aufgelöst werden. Die künftige Zusammenarbeit erfolgt unter dem Namen „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung, wobei die Geschäftsstelle weiterhin in Essen verbleibt. Ziel dieser Struktur ist eine abgestimmte städtebauliche Entwicklung sowie ein interkommunaler Interessenausgleich im Kerngebiet des Ruhrgebiets.
Die künftigen GFNP-Änderungsverfahren werden als reine Bauleitplanverfahren nach den Regelungen des Baugesetzbuches durchgeführt. Dabei ändert sich die Genehmigungsbehörde von der Regionalplanungsbehörde zum Landes-Bauministerium (MHKBD), wodurch sich die Genehmigungsfrist von bisher drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Die angepassten Planunterlagen werden auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft sowie im GEO-Portal der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt.
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