Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren: Beschlussfassung zur Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Fassadenprogramm“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Fassadenprogramm“ vor. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, für das der Stadt insgesamt rund 2,06 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt wurden. Ein Teilbetrag in Höhe von etwa 990.000 Euro ist für die Aufwertung von Fassaden an gewerblich genutzten Immobilien mit bis zu zwei Wohneinheiten im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt vorgesehen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem Neuanstriche, Fassadenbegrünungen oder der Abbau von Barrieren. Der öffentliche Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der Kosten und ist auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Eine Mietpreissteigerung durch die Förderung ist ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch den Konsultationskreis Gestaltungssatzung unter dem Vorsitz von Heiner Farwick.
Das Bundesprogramm umfasst zudem weitere Vorhaben, wie etwa Aufenthaltsqualitäten auf dem Dr.-Ruer-Platz oder Maßnahmen zur Stadtgrün-Förderung im Bereich der Kerkwege und der Brüderstraße. Die Umsetzung und Abrechnung aller Maßnahmen muss bis zum 31. August 2025 abgeschlossen sein. Während die Verwaltung die Durchführung des Fassadenprogramms übernimmt, steht die Bochum Wirtschaftsentwicklung beratend zur Seite.
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Dokumente
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Ort
📍 Bochumer Innenstadt · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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