Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen
20232653 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.12.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Im Zentrum steht das Änderungsverfahren 53 GE zum Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen. Mit dem beantragten Feststellungsbeschluss sollen die Anregungen und Stellungnahmen aus den frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligungsphasen der Öffentlichkeit und der Behörden abgewägt und abschließend behandelt werden.
Die vorliegende Änderung sieht die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Dabei wird eine Fläche, die im Regionalen Flächennutzungsplan noch als Hauptverkehrszug vorgesehen war, in die angrenzenden Nutzungen – bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen – integriert, da die ursprüngliche Verkehrsplanung nicht mehr umgesetzt werden soll. Die Planänderung umfasst neben dem Planmaterial auch den Textteil sowie eine Begründung inklusive eines Umweltberichts.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat am 14. Dezember 2023 wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht. Die Änderung des GFNP erlangt nach der Erteilung der Genehmigung und deren Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte Rechtswirksamkeit.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter).