Wechselseitiges Parken
20233132 · Antwort der Verwaltung · 14.12.2023 · Tiefbauamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Regelung des wechselseitigen Parkens im Rembrandtweg geantwortet. Hintergrund war die Anregung einer Bürgerin bezüglich der Straßenreinigung und des Straßenzustands in der Straße Rembrandtweg/Varenholzstraße.
Im Gegensatz zum Böcklingweg, wo seit 1976 eine wechselseitige Parkregelung besteht, sieht die Verwaltung für den Rembrandtweg keine solche Anordnung vor. Die rechtliche Grundlage nach § 45 Abs. 9 StVO erlaubt Verkehrszeichen nur bei Notwendigkeit für die Sicherheit oder den Verkehrsfluss. Eine Regelung allein zur Erleichterung der Straßenreinigung sei nicht ausreichend. Zudem weist das Tiefbauamt darauf hin, dass im Rembrandtweg durch wechselseitiges Parken Beeinträchtigungen des Busverkehrs der BOGESTRA zu befürchten wären, da keine Ausweichrouten zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Straßenreinigung durch die Umwelt Service Bochum GmbH (USB) wird erläutert, dass für den Rembrandtweg eine wöchentliche Reinigung vorgesehen ist. Bei Bedarf kann die USB zeitlich begrenzte Haltverbote für Grundreinigungen anordnen. Bezüglich der Straßensanierung betont die Verwaltung, dass Erneuerungen der Fahrbahn im Rahmen von Einzelentscheidungen erfolgen und einseitig beparkte Straßen nicht benachteiligt werden. Bisher liegen keine dokumentierten Beschwerden über die Reinigungsleistung im betreffenden Bereich vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter).