Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 46 E: Bottroper Straße/Hilgerstr. (Thurmfeld) in Essen
20232650 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.12.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke)
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Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungs- und Abwägungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 46 E für das Areal „Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)“ in Essen.
Die geplante Änderung betrifft eine etwa 11,5 Hektar große Fläche im Essener Nordviertel. Die Neufestsetzung sieht vor, das Gebiet als Sonderbaufläche für die Bereiche Freizeit, Erholung und Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung sowie für spezifische gewerbliche Nutzungen auszuweisen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines Forschungs- und Innovationscampus in räumlicher Nähe zum Hauptcampus der Universität sowie eine intensivere Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Das bestehende „Sportbad am Thurmfeld“ ist in den Änderungsbereich einbezogen.
Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen umfasst die Abwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung des GFNP tritt nach der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungsorganen der Städte in Kraft.
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