Erstattung von Kinderbetreuungskosten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ haben einen Antrag zur Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 vorgelegt, der die Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger regelt. Gemäß § 8 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Bochum werden für die Zeit der Teilnahme an Sitzungen Kosten für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr erstattungsfähig.
Nach der derzeitigen Entschädigungsverordnung beträgt der maximale Stundensatz aktuell 9,35 Euro. Der Antrag sieht vor, diesen Satz an den geltenden Mindestlohn anzupassen. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Erstattung in Höhe des dann gültigen Mindestlohns von 12,41 Euro erfolgen. Zudem wird beantragt, den maximalen Regelstundensatz künftig jeweils an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns anzupassen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist eine entsprechende Änderung der städtischen Entschädigungsverordnung vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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