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Erstattung von Kinderbetreuungskosten

20233247 · Antrag · 14.12.2023

🟢 Beschlossen 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ haben mit der Vorlage Nummer 20233247 einen Antrag zur Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Anpassung der Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Rat der Stadt Bochum.

Nach den Regelungen des § 8 Absatz (3) der Hauptsatzung der Stadt Bochum können Kosten für die Kinderbetreuung bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres erstattet werden, sofern diese während der Teilnahme an Sitzungen anfallen. Die aktuelle Entschädigungsverordnung sieht hierfür einen maximalen Stundensatz von 9,35 Euro vor.

Der Antrag fordert, diesen Satz an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns zu koppeln. Konkret soll die Erstattung ab dem 1. Januar 2024 in Höhe des dann geltenden Mindestlohns von 12,41 Euro erfolgen. Zudem wird beantragt, den maximalen Regelstundensatz künftig jeweils an die Entwicklung des Mindestlohns anzupassen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist eine entsprechende Änderung der städtischen Entschädigungsverordnung vorgesehen. Der Antrag wurde von Burkart Jentsch (SPD) sowie Barbara Jessel und Sebastian Pewny (Grüne) gestellt.

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Beratungen

Rat (28. Sitzung)
14.12.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag